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09.086 Botschaft zur Änderung des Markenschutzgesetzes und zu ...

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Auswirkungen mit Vorlage<br />

Voraussichtlich negative Auswirkungen Voraussichtlich positive Auswirkungen<br />

Auswirkungen ohne Vorlage<br />

Vereinfachte Durchset<strong>zu</strong>ng der «Swissness»<br />

gegenüber Trittbrettfahrern im Ausland u.a.<br />

dank <strong>des</strong> Registers für geografische Angaben<br />

<strong>und</strong> der Möglichkeit, in der Schweiz eine<br />

geografische Marke schützen <strong>und</strong> diesen<br />

Rechtstitel anschliessend durch den entsprechenden<br />

Branchenverband international<br />

registrieren <strong>und</strong> durchsetzen <strong>zu</strong> können.<br />

Möglichkeit der Einschränkung der «Swissness»<br />

auf vollumfänglich in der Schweiz<br />

ausgeführte Teilschritte wie «Swiss <strong>des</strong>ign»,<br />

«Swiss engineering».<br />

Möglichkeit, neu das Schweizer Kreuz <strong><strong>zu</strong>r</strong><br />

gewerbsmässigen Kennzeichnung auch auf<br />

Produkten, welche die «Swissness»-Regeln<br />

erfüllen, an<strong>zu</strong>bringen.<br />

Voraussichtlich negative Auswirkungen Voraussichtlich positive Auswirkungen<br />

Weiterhin keine Möglichkeit, das Schweizer<br />

Kreuz <strong><strong>zu</strong>r</strong> gewerbsmässigen Kennzeichnung<br />

von Produkten legal <strong>zu</strong> benutzen, selbst wenn<br />

die entsprechenden Produkte vollumfänglich<br />

in der Schweiz hergestellt wurden.<br />

Auf Gr<strong>und</strong> der grösseren Sensibilisierung der<br />

interessierten Kreise wird die Un<strong>zu</strong>friedenheit<br />

über die geltenden «Swissness»-Regeln<br />

<strong>zu</strong>nehmen. Als Folge davon droht u.a. eine<br />

konsequentere Durchset<strong>zu</strong>ng <strong>des</strong> Verbots <strong>des</strong><br />

gewerbsmässigen Gebrauchs <strong>des</strong> Schweizer<br />

Kreuzes.<br />

Drohende Reduktion der Reputation der<br />

Marke «Schweiz» aufgr<strong>und</strong> von Trittbrettfahrern.<br />

Drohende Reduktion der «Swissness»-<br />

Reputationsprämie für Unternehmen, die sich<br />

<strong>zu</strong>m Standort Schweiz bekennen: Sinkende<br />

Wettbewerbsfähigkeit <strong>und</strong> evtl. Verlust bzw.<br />

Auslagerung von Arbeitsplätzen.<br />

Fortdauernde Schwierigkeiten bei der Schutzerlangung<br />

bzw. der Durchset<strong>zu</strong>ng der «Swissness»<br />

gegenüber Trittbrettfahrern im Ausland.<br />

Negative Signalwirkung für das Ausland: Die<br />

Schweiz ist nicht fähig, die Reputation ihres<br />

eigenen Namens nachhaltig <strong>zu</strong> sichern.<br />

Ein allfälliger administrativer Abklärungs-<br />

<strong>und</strong> Umstellungsaufwand bzgl. <strong>des</strong> eigenen<br />

Marktauftritts entfällt.<br />

«Swissness»-Reputationsprämie kann erzielen,<br />

wer 50 % der Herstellungskosten sowie<br />

den wesentlichen Fabrikationsschritt in der<br />

Schweiz vornimmt (= geltende Regelung).<br />

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