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09.086 Botschaft zur Änderung des Markenschutzgesetzes und zu ...

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nierten Form <strong>zu</strong> übernehmen. Mit dem Vorbehalt <strong>des</strong> Militärgesetzes vom<br />

3. Februar 1995 88 dürfen die «militärischen Fahnen» (Fahnen, Standarten, Fanions<br />

<strong>und</strong> Feldzeichen), die als Feldzeichen einen hohen historischen Symbolwert haben,<br />

von der Armee weiterhin in den besonderen Ausführungen nach der entsprechenden<br />

Verordnung <strong>und</strong> dem «Fahnenreglement» der Schweizer Armee 89 verwendet werden.<br />

Der Umgang mit militärischen Fahnen, Standarten <strong>und</strong> Fanions unterliegt<br />

besonderen Regeln, die Teil <strong>des</strong> Militär- oder Staatsprotokolls sind <strong>und</strong> weiterhin<br />

gelten sollen. Einige dieser Regeln betreffen auch die Grössenverhältnisse der militärischen<br />

Fahnen, die von der vorliegenden Definition aus traditionellen <strong>und</strong> technischen<br />

Gründen abweichen können.<br />

Art. 4 Andere Hoheitszeichen der Eidgenossenschaft<br />

Artikel 4 Absatz 1 sieht vor, dass der Bun<strong>des</strong>rat die anderen Hoheitszeichen der<br />

Eidgenossenschaft neu in einem separaten Anhang <strong><strong>zu</strong>r</strong> Ausführungsverordnung<br />

auflistet. Eine solche Auflistung soll Übersicht <strong>und</strong> Klarheit schaffen: Mit Ausnahme<br />

der Liste, die der WIPO 1967 im Rahmen <strong>des</strong> PVÜ-Notifikationsverfahrens für<br />

öffentliche Zeichen <strong>zu</strong>gestellt wurde90, fehlt bisher eine Übersicht der Hoheitszeichen,<br />

was den Voll<strong>zu</strong>g <strong>des</strong> Schutzes problematisch macht. Mit der vorgeschlagenen<br />

Bestimmung entscheidet der Bun<strong>des</strong>rat in einem separaten Anhang <strong>zu</strong>dem rechtsverbindlich,<br />

welche Zeichen als «andere Hoheitszeichen der Eidgenossenschaft»<br />

gelten sollen. Mit einer entsprechenden Verordnungsänderung ist eine Aktualisierung<br />

jederzeit möglich. Jedermann kann sich durch eine einfache Konsultation <strong>des</strong><br />

Anhangs eine Übersicht über die in der Schweiz geschützten öffentlichen Zeichen<br />

der Eidgenossenschaft, insbesondere auch deren Garantie- <strong>und</strong> Kontrollzeichen,<br />

verschaffen (vgl. da<strong>zu</strong> Abs. 2). Damit wird der Voll<strong>zu</strong>g der Wappenschutzgesetzgebung<br />

erleichtert.<br />

Neben dem Schweizerwappen <strong>und</strong> dem Schweizerkreuz bzw. der Schweizerfahne<br />

gibt es weitere Hoheitszeichen der Eidgenossenschaft, die geschützt werden sollen<br />

<strong>und</strong> damit in den Anwendungsbereich dieses Gesetzes fallen. Da<strong>zu</strong> gehören öffentliche<br />

Zeichen, welche symbolischer Ausdruck für die staatliche Hoheit <strong>und</strong> Souveränität<br />

sind, wie amtliche Stempel, Siegel, amtliche Wertzeichen (Postmarken, Gebührenmarken),<br />

öffentliche Vermessungs- <strong>und</strong> Wasserstandszeichen oder Grenzzeichen.<br />

Zum Schutz dieser Hoheitszeichen bestehen besondere Strafbestimmungen. Zu<br />

erwähnen sind die Bestimmungen der Artikel 240–250 StGB für Fälschung von<br />

Geld, amtlichen Wertzeichen, amtlichen Zeichen, Massen <strong>und</strong> Gewichten sowie<br />

Artikel 290 StGB für amtliche Siegel (Schutz vor Siegelbruch). Als Hoheitszeichen<br />

gelten auch die sogenannten amtlichen Punzen («Stempel»). So werden alle in der<br />

Schweiz hergestellten oder in die Schweiz eingeführten Uhrengehäuse aus Gold,<br />

Silber, Platin oder Palladium durch die Edelmetallkontrolle obligatorisch auf ihre<br />

materielle Beschaffenheit überprüft. Stimmt der angegebene mit dem tatsächlichen<br />

Feingehalt <strong>des</strong> Materials überein, so wird dies durch die amtliche Punze, den<br />

88 SR 510.10<br />

89 Reglement 51.340, Der Umgang mit Fahnen, Standarten <strong>und</strong> Fanions.<br />

90 Die der WIPO übermittelten Hoheitszeichen können in der Datenbank «Article 6 ter<br />

Express» der WIPO eingesehen werden: http://www.wipo.int/ipdl/en/search/6ter/<br />

search-struct.jsp.<br />

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