22.07.2012 Aufrufe

09.086 Botschaft zur Änderung des Markenschutzgesetzes und zu ...

09.086 Botschaft zur Änderung des Markenschutzgesetzes und zu ...

09.086 Botschaft zur Änderung des Markenschutzgesetzes und zu ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Widerhandlungen von Amtes wegen verfolgt <strong>und</strong> das IGE kann am Verfahren teilnehmen<br />

<strong>und</strong> die Rechte einer Privatklägerschaft ausüben. Zur Verstärkung <strong>des</strong><br />

Schutzes der geografischen Angaben in der Schweiz <strong>und</strong> im Ausland soll <strong>zu</strong>dem ein<br />

nationales Register für geografische Angaben für nicht landwirtschaftliche Kategorien<br />

von Waren geschaffen werden, welches vom IGE geführt werden soll. Heute<br />

besteht die Möglichkeit <strong>zu</strong>m Registereintrag lediglich für landwirtschaftliche<br />

Erzeugnisse <strong>und</strong> verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die als Ursprungsbezeichnungen<br />

(AOC) <strong>und</strong> geografische Angaben (IGP) beim Bun<strong>des</strong>amt für Landwirtschaft<br />

(BLW) eingetragen werden können. Die Weinbezeichnungen können in<br />

kantonale Register eingetragen werden. Die neue Registrierungsmöglichkeit erlaubt<br />

es, den Schutz der Herkunftsangaben für alle Produkte offiziell an<strong>zu</strong>erkennen, was<br />

von zahlreichen ausländischen Staaten als Vorausset<strong>zu</strong>ng für den Schutz in ihrem<br />

Land gefordert wird.<br />

Die Vorlage sieht ausserdem vor, dass sämtliche in ein Register eingetragenen<br />

Ursprungsbezeichnungen <strong>und</strong> geografischen Angaben ebenso wie die auf kantonaler<br />

Ebene geschützten Weinbezeichnungen, als geografische Marke (eine neue Markenart)<br />

eingetragen werden können. Dasselbe gilt für geografische Angaben, die in<br />

einer Verordnung <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>rates geregelt sind (<strong>zu</strong>m Beispiel in der heutigen<br />

«Swiss made»-Verordnung für Uhren). Wie ein Aus<strong>zu</strong>g aus dem Register für geografische<br />

Angaben stellt auch die Registrierung einer geografischen Marke eine offizielle<br />

Schutzanerkennung dar. Diese beiden <strong>zu</strong>sätzlichen amtlichen Anerkennungsmöglichkeiten<br />

im Herkunftsland – in diesem Falle in der Schweiz – vereinfachen die<br />

Erlangung <strong>und</strong> Durchset<strong>zu</strong>ng <strong>des</strong> Schutzes für den nunmehr klar identifizierbaren<br />

Rechtsinhaber im Ausland deutlich.<br />

4. Schliesslich wird im Markenschutzgesetz ein vereinfachtes Löschungsverfahren<br />

der Marke wegen Nichtgebrauchs eingeführt. Jede Person kann neu beim IGE gegen<br />

eine Gebühr einen Antrag auf vollständige oder teilweise Löschung einer Marke<br />

stellen, die während eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht gebraucht<br />

worden ist.<br />

8538

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!