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09.086 Botschaft zur Änderung des Markenschutzgesetzes und zu ...

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eiz, die Anbaufläche <strong>zu</strong> erhöhen, was mittelfristig wieder <strong>zu</strong> fallenden Preisen<br />

führen wird129. Im Lebensmittelsektor ist <strong>zu</strong> erwarten, dass für diverse Produkte, die heute mit der<br />

Bezeichnung «Schweiz» versehen sind, in Zukunft grössere Anstrengungen unternommen<br />

werden müssen, damit diese Herkunftsangabe weiterhin geführt werden<br />

darf. Die Schät<strong>zu</strong>ngen in der Branche selbst sind sehr widersprüchlich, <strong>und</strong> repräsentative<br />

Angaben daher nicht möglich. Es steht jedoch fest, dass einige Produkte<br />

bereits unter geltendem Recht auf die Bezeichnung «Swiss» verzichten müssten,<br />

würde dieses konsequent durchgesetzt130. Die positive Abhebung mittels eines Schweizer Herkunftszeichens ist insbesondere<br />

im Bereich der Landwirtschaft, aber auch bei den verarbeiteten Naturprodukten ein<br />

Faktor, der da<strong>zu</strong> beiträgt, international wettbewerbsfähig <strong>zu</strong> bleiben. Diese positiv<br />

behafteten Bezeichnungen sind ein Mittel, um im Zuge eines allfälligen Agrarabkommens<br />

mit der EU oder weiterer Liberalisierungen <strong>des</strong> Agrarhandels im Rahmen<br />

der laufenden WTO-Verhandlungen der <strong>zu</strong>nehmenden regionalen <strong>und</strong> globalen<br />

Konkurrenz begegnen <strong>zu</strong> können.<br />

Naturprodukte sowie verarbeitete Naturprodukte machen allerdings nur einen kleinen,<br />

wenn auch für einen Teil der Bevölkerung bedeutenden Anteil <strong>des</strong> Schweizer<br />

Bruttoinlandproduktes aus131. Die vorgesehenen Regulierungsmassnahmen werden<br />

sich also überwiegend durch wirtschaftliche Auswirkungen bei Industrieprodukten<br />

<strong>und</strong> Dienstleistungen bemerkbar machen.<br />

Schweizer Produzenten von Industrieprodukten<br />

Produzenten von Industrieprodukten, deren Waren mit der Schweizer Herkunft<br />

ausgelobt werden sollen, müssen neu dafür sorgen, dass min<strong>des</strong>tens 60 % der Herstellungskosten<br />

in der Schweiz anfallen. Dabei werden neben den Produktionskosten<br />

neu auch die Kosten für Forschung <strong>und</strong> Entwicklung berücksichtigt. Damit wird<br />

dem Umstand Rechnung getragen, dass die Schweiz insbesondere ein wichtiger<br />

Innovationsstandort ist132. Wie bei den verarbeiteten Naturerzeugnissen werden<br />

auch bei den Industrieprodukten u.a. Rohstoffe, die in der Schweiz nicht produziert<br />

werden (z.B. Metalle, Edelmetalle, Erdöl, Baumwolle, etc.), von dieser Berechnung<br />

ausgenommen.<br />

Den Unternehmen mit forschungsintensiven Produkten wird die Erhöhung <strong>des</strong><br />

Kriteriums um 10 % gegenüber dem Status quo dank dem Einbe<strong>zu</strong>g der Forschungs-<br />

129 Vgl. da<strong>zu</strong> auch Hanspeter Schneider, «Wir würden auch 80 % schaffen», in: Alimenta,<br />

Fachzeitschrift für die Lebensmittelwirtschaft, 2009, Nr. 10, S. 24 f.<br />

130 Vgl. z.B. die Liste der nur Swissness vorgaukelnden Produkte der Stiftung für Konsumentenschutz<br />

(http://www.konsumentenschutz.ch/files/pdfs/downloads/<br />

09_08_produktlisteswissness_august_.pdf)<br />

131 Land- <strong>und</strong> Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei <strong>und</strong> Fisch<strong>zu</strong>cht, Herstellung von Nahrungs-<br />

<strong>und</strong> Genussmitteln sowie Be- <strong>und</strong> Verarbeitung von Holz (NOGA 1–5, 15, 16, 20) machten<br />

2007 etwa 3,6 % <strong>des</strong> Schweizer Bruttoinlandproduktes aus, vgl. BFS, Volkswirtschaftliche<br />

Gesamtrechnung.<br />

132 Gemäss dem European Innovation Scoreboard 2008 der EU führt die Schweiz die Rangliste<br />

der innovativsten Länder Europas an, gefolgt von den Skandinavischen Staaten, vgl.<br />

European Innovation Scoreboard 2008, ProInnoEurope, Innometrics (Hrsg.), 2009.<br />

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