22.07.2012 Aufrufe

09.086 Botschaft zur Änderung des Markenschutzgesetzes und zu ...

09.086 Botschaft zur Änderung des Markenschutzgesetzes und zu ...

09.086 Botschaft zur Änderung des Markenschutzgesetzes und zu ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>und</strong> Entwicklungskosten keine Probleme bereiten133. Sie werden ihre «Swissness»-<br />

Palette tendenziell sogar erweitern können. Unternehmen, für die die Erhöhung trotz<br />

den vorgesehenen Ausnahmen mit als <strong>zu</strong> hoch empf<strong>und</strong>enen Kosten verb<strong>und</strong>en ist,<br />

steht die Möglichkeit offen, von Bezeichnungen wie «Swiss <strong>des</strong>ign» oder «Swiss<br />

engineering», die sich jeweils auf einen vollumfänglich am angegebenen Ort erfolgten<br />

Teilbereich <strong>des</strong> Produktionsprozesses beziehen, Gebrauch <strong>zu</strong> machen. (vgl.<br />

Erläuterungen <strong>zu</strong> Art 47 Abs. 3ter E-MSchG; Ziff. 2.1.2.1).<br />

Ein zentraler wirtschaftlicher Vorteil der Gesetzesrevision ist schliesslich die Möglichkeit,<br />

neu für Schweizer Produkte – analog <strong>zu</strong> Dienstleistungen – das Schweizerkreuz<br />

als Co-Brand verwenden <strong>zu</strong> können.<br />

Ausländische Produzenten<br />

Produzenten können die Bezeichnung «Schweiz» bzw. das Schweizerkreuz bei<br />

Einhalten der entsprechenden Kriterien unabhängig davon verwenden, ob es sich um<br />

ausländische oder inländische Unternehmen handelt. Für beide kann dies ein Anreiz<br />

sein, Produktions- <strong>und</strong> Forschungstätigkeiten in die Schweiz <strong>zu</strong> verlagern bzw. dort<br />

<strong>zu</strong> belassen.<br />

Dienstleistungserbringer<br />

Für Dienstleistungserbringer gilt, dass sich die Herkunft ihrer Produkte nach ihrem<br />

Geschäftssitz bestimmt. Ausserdem muss sich auch ein Zentrum der tatsächlichen<br />

Verwaltung in der Schweiz befinden. Die neue Regelung will verhindern, dass reine<br />

«Briefkastenfirmen» vom Mehrwert der «Swissness» profitieren können. Diese<br />

Wirkung ist unter dem Aspekt der Sicherung der Reputation von Schweizer Herkunftsangaben<br />

erwünscht.<br />

Der Dienstleistungssektor gewinnt volkswirtschaftlich laufend an Gewicht134. Gerade in diesem Sektor hat sich in letzter Zeit gezeigt, wie fragil der Ruf der<br />

«Swissness» ist (z.B. Swissair-Gro<strong>und</strong>ing, Auswirkungen der Finanzkrise <strong>und</strong> der<br />

neuen OECD-Steuerstandards auf den Bankensektor) <strong>und</strong> wie wichtig es ist,<br />

schnellstmöglich wieder <strong>zu</strong> einem hervorragenden Qualitätsniveau <strong>zu</strong> gelangen, um<br />

den angekratzten Ruf nicht nur der eigenen Dienstleistung bzw. der entsprechenden<br />

133 Zu den forschungsintensivsten Branchen zählen u.a. Chemie/Pharma, Metall/Maschinen,<br />

sowie die Nahrungsmittelindustrie. Diese Branchen (NOGA 15–16, 23–25, 27–34,<br />

72–73) erwirtschaften immerhin r<strong>und</strong> 20 % der Schweizer Wertschöpfung, vgl. BFS,<br />

Indikatoren Wissenschaft <strong>und</strong> Technologie, Volkswirtschaftliche Gesamtrechnung.<br />

134 Vgl. z.B. Arbeitsmarktindikatoren 2008, BFS, 2008, Neuenburg, S. 12: «Zwischen 2002<br />

<strong>und</strong> 2007 setzte sich im Arbeitsmarkt die Tertiärisierung (d.h. der Trend <strong>zu</strong>m Dienstleistungssektor)<br />

fort, da der Dienstleistungssektor als Motor für das Wirtschafts- <strong>und</strong><br />

Beschäftigungswachstum wirkte».<br />

8661

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!