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Tschernobyl bis Fukushima - Hilfe für Kinder aus Tschernobyl e. V ...

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wurde nicht abgestellt, wie das auch vor Beginn der Versuche notwendig<br />

gewesen wäre. Der automatische Havarieschutz war wegen fehlerhaften<br />

Verhaltens des Personals blockiert. Um 1.23.04 Uhr waren die Sperrventile<br />

der Turbinen geschlossen und es begann der „Auslauf“-Versuch des<br />

Turbinengenerators mit Eigenbedarfsbelastung.<br />

In Verbindung mit der Vergrößerung des Dampfgehaltes in den Kanälen,<br />

dem Wachsen der Reaktivität, dem unstabilen Zustand des Reaktors, der<br />

Vibration der Turbinenleitungen und Anlagen hat das operative Personal um<br />

1.23.40 Uhr von Hand den Havarieschutz eingeschaltet. Zu dieser Zeit<br />

erhöhte sich im Reaktor die positive Reaktivität, was zu einer heftigen<br />

Leistungsexkursion, zur Erhitzung des Brennstoffs und zur Wärmeexplosion<br />

führte. Die Explosion zerstörte die aktive Zone des Reaktors und seine<br />

Konstruktion, es entstand ein Brand, dessen Löschen mehr als zwei Stunden<br />

dauerte. Bei der Havarie und dem Löschen des Brandes starben V.I.<br />

Hodemcuk und V.D. Shashenok.<br />

Neben den genannten Verstößen gegen das Reglement und andere<br />

Arbeitsregeln in nuklearen Elektrizitätsanlagen, begangen von Brjuhanov,<br />

Fomin, Djatlov, Kovalenko Rogozhkin und L<strong>aus</strong>chkin, beging der Angeklagte<br />

Djatlov, Leiter der im Kraftwerk durchgeführten Versuche eine Reihe weiterer<br />

Verstöße, die auch, wie die vorher dargelegten, direkt Einfluss hatten auf die<br />

Bildung eines Havariezustandes und der Havarie selbst. Als unmittelbarer<br />

Leiter der Versuche war er verpflichtet, das Personal, das mit ihnen beschäftigt<br />

war, mit dem Arbeitsprogramm und dem zeitlichen Ablauf bekanntzumachen,<br />

hat es aber nicht in dem erforderlichen Maße getan und auch nicht die<br />

konkrete Ordnung der Handlungen des Personals bestimmt. Die Versuche<br />

wurden unter seiner Leitung flüchtig und in Gegenwart unnötiger Personen<br />

der vorangegangenen Schicht <strong>aus</strong>geführt.<br />

Djatlov hat die Abführung des überflüssigen Dampfes vom Reaktor und<br />

den Anschluss aller Hauptzirkulationspumpen an den Reaktor technisch<br />

nicht begründet und mit dem stellvertretenden Hauptingenieur <strong>für</strong><br />

Wissenschaft des Kraftwerks nicht vereinbart. Auf seine Anweisung hin<br />

wurde am 25. April 1986 um 14.00 Uhr das schnellwirkende System der<br />

Havariekühlung des Reaktors abgeschaltet und später nicht wieder<br />

eingeschaltet, womit die Forderungen von § 30,5, Pkt. 2.10.5 Regeln der<br />

Betriebstechnik und Teil 3 des Reglements grob verletzt wurden. Wissend,<br />

dass in der ersten Nachtstunde des 26. April 1986 der Reaktor mit unzulässig<br />

kleiner Reaktivitätsreserve (weniger als 26 Stäbe) im Gegensatz zu den<br />

Forderungen des Abschnitts 9 des Reglements arbeitete, unternahm Djatlov<br />

nichts, um diesen Umstand zu beheben. Um 00.30 Uhr des 26. April senkte<br />

Oberingenieur Toptunov <strong>aus</strong> Mangel an Erfahrung in Gegenwart von Djatlov<br />

die Reaktorleistung <strong>bis</strong> Null. In Verbindung damit erfolgte die „Vergiftung”<br />

des Reaktors mit Xenon. Nach den Erfordernissen des Reglements hätte der<br />

Reaktor sofort abgestellt werden müssen. Im Auftrag von Djatlov begann<br />

Toptunov, die Leistung anzuheben, ohne auch nur über eine minimale<br />

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