Tschernobyl bis Fukushima - Hilfe für Kinder aus Tschernobyl e. V ...
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wurde nicht abgestellt, wie das auch vor Beginn der Versuche notwendig<br />
gewesen wäre. Der automatische Havarieschutz war wegen fehlerhaften<br />
Verhaltens des Personals blockiert. Um 1.23.04 Uhr waren die Sperrventile<br />
der Turbinen geschlossen und es begann der „Auslauf“-Versuch des<br />
Turbinengenerators mit Eigenbedarfsbelastung.<br />
In Verbindung mit der Vergrößerung des Dampfgehaltes in den Kanälen,<br />
dem Wachsen der Reaktivität, dem unstabilen Zustand des Reaktors, der<br />
Vibration der Turbinenleitungen und Anlagen hat das operative Personal um<br />
1.23.40 Uhr von Hand den Havarieschutz eingeschaltet. Zu dieser Zeit<br />
erhöhte sich im Reaktor die positive Reaktivität, was zu einer heftigen<br />
Leistungsexkursion, zur Erhitzung des Brennstoffs und zur Wärmeexplosion<br />
führte. Die Explosion zerstörte die aktive Zone des Reaktors und seine<br />
Konstruktion, es entstand ein Brand, dessen Löschen mehr als zwei Stunden<br />
dauerte. Bei der Havarie und dem Löschen des Brandes starben V.I.<br />
Hodemcuk und V.D. Shashenok.<br />
Neben den genannten Verstößen gegen das Reglement und andere<br />
Arbeitsregeln in nuklearen Elektrizitätsanlagen, begangen von Brjuhanov,<br />
Fomin, Djatlov, Kovalenko Rogozhkin und L<strong>aus</strong>chkin, beging der Angeklagte<br />
Djatlov, Leiter der im Kraftwerk durchgeführten Versuche eine Reihe weiterer<br />
Verstöße, die auch, wie die vorher dargelegten, direkt Einfluss hatten auf die<br />
Bildung eines Havariezustandes und der Havarie selbst. Als unmittelbarer<br />
Leiter der Versuche war er verpflichtet, das Personal, das mit ihnen beschäftigt<br />
war, mit dem Arbeitsprogramm und dem zeitlichen Ablauf bekanntzumachen,<br />
hat es aber nicht in dem erforderlichen Maße getan und auch nicht die<br />
konkrete Ordnung der Handlungen des Personals bestimmt. Die Versuche<br />
wurden unter seiner Leitung flüchtig und in Gegenwart unnötiger Personen<br />
der vorangegangenen Schicht <strong>aus</strong>geführt.<br />
Djatlov hat die Abführung des überflüssigen Dampfes vom Reaktor und<br />
den Anschluss aller Hauptzirkulationspumpen an den Reaktor technisch<br />
nicht begründet und mit dem stellvertretenden Hauptingenieur <strong>für</strong><br />
Wissenschaft des Kraftwerks nicht vereinbart. Auf seine Anweisung hin<br />
wurde am 25. April 1986 um 14.00 Uhr das schnellwirkende System der<br />
Havariekühlung des Reaktors abgeschaltet und später nicht wieder<br />
eingeschaltet, womit die Forderungen von § 30,5, Pkt. 2.10.5 Regeln der<br />
Betriebstechnik und Teil 3 des Reglements grob verletzt wurden. Wissend,<br />
dass in der ersten Nachtstunde des 26. April 1986 der Reaktor mit unzulässig<br />
kleiner Reaktivitätsreserve (weniger als 26 Stäbe) im Gegensatz zu den<br />
Forderungen des Abschnitts 9 des Reglements arbeitete, unternahm Djatlov<br />
nichts, um diesen Umstand zu beheben. Um 00.30 Uhr des 26. April senkte<br />
Oberingenieur Toptunov <strong>aus</strong> Mangel an Erfahrung in Gegenwart von Djatlov<br />
die Reaktorleistung <strong>bis</strong> Null. In Verbindung damit erfolgte die „Vergiftung”<br />
des Reaktors mit Xenon. Nach den Erfordernissen des Reglements hätte der<br />
Reaktor sofort abgestellt werden müssen. Im Auftrag von Djatlov begann<br />
Toptunov, die Leistung anzuheben, ohne auch nur über eine minimale<br />
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