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Tschernobyl bis Fukushima - Hilfe für Kinder aus Tschernobyl e. V ...

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Verletzung von Pkt. 6.2 des Reglaments, ohne Durchlauf der Jodsenke bei<br />

Fehlen einer mindestnotwendigen Reaktivitätsreserve.<br />

Von den Verletzungen des Reglements durch Djatlov, Rogozhkin und<br />

das Schichtpersonal bei der Versuchsdurchführung am 4. Reaktor zeugen<br />

auch die Aufzeichnungen im Tagebuch des Oberingenieurs der<br />

Reaktorbrigade, aber auch die schriftliche Erklärung darüber, dass er nach<br />

der Schichtübernahme, als er die Aufforderung erhielt, die Leistung des<br />

Reaktors abzusenken, die Steuerung nicht beherrschte und die Leistung auf<br />

Null abstürzte. Es gelang dann, die Leistung auf 200 MW anzuheben und bei<br />

dieser Leistung begannen die Versuche. Durch die Aufzeichnungen Akimovs<br />

werden die Schlussfolgerungen <strong>aus</strong> den Angaben des automatischen<br />

Havarieschutzes 5 bestätigt.<br />

Der Angeklagte Djatlov erklärte dem Gericht bei den Untersuchungen,<br />

dass die Hauptursache <strong>für</strong> die Havarie die Unvollkommenheit der Konstruktion<br />

des Reaktors RBMK-1000 und seines Schutzsystems seien. Diese Erklärung<br />

wird nicht nur durch die Schlussfolgerungen des gerichtstechnischen<br />

Gutachtens, die Regierungskommission und die oben dargelegten Beweise,<br />

sondern auch durch andere Informationen widerlegt. So zeigten die Zeugen<br />

Krjat und Karpan, dass sie während ihrer Arbeit an den Reaktoren RBMK-<br />

1000 des KKW <strong>Tschernobyl</strong> als Spezialisten <strong>für</strong> nukleare Sicherheit niemals<br />

irgendwelche Abweichungen in der Arbeit der Reaktoren oder des<br />

Havarieschutzes 5 beobachteten.<br />

Die Beachtung der Anforderungen des technologischen Reglements<br />

gewährleistet vollständig die sichere Arbeit der Reaktoranlagen. Analoge<br />

Aussagen zu dieser Frage machten auch die Zeugen – führende Spezialisten<br />

Poluschkin und Gavrilov. Wie zur Sache festgestellt wurde, haben die<br />

Reaktoranlagen mit den Reaktoren RBMK-1000 einige Unzulänglichkeiten<br />

der Konstruktion. Gerichtliche Untersuchungen bezüglich der Personen, die<br />

nicht rechtzeitig Maßnahmen zu Vervollkommnung der Konstruktion<br />

durchgeführt haben, wurden unternommen.<br />

Auf der Grundlage des Dargelegten kommt das Gerichtskollegium zu<br />

dem Ergebnis, dass die Angeklagten Brjuhanov, Fomin, Djatlov, Rogozhkin<br />

und Kovalenko sich der Verletzung der produktionstechnischen Disziplin<br />

und Regeln, welche die Sicherheit der Produktion in potenziell<br />

explosionsgefährdeten Anlagen gewährleisten, schuldig gemacht haben.<br />

Das zog menschliche Opfer und andere schwerwiegende Folgen nach sich.<br />

D.h., sie machten sich der Ausführung von Verbrechen gemäß UK der<br />

USSR, T. 2, S. 220 schuldig. L<strong>aus</strong>chkin führte wegen gewissenlosen<br />

Verhaltens ihm gegenüber seine dienstlichen Verpflichtungen nicht<br />

ordnungsgemäß <strong>aus</strong>. Das wiederum führte zu wesentlichem Schaden <strong>für</strong><br />

staatliche Interessen und zur Verletzung gesetzlich geschützter Rechte und<br />

Interessen einzelner Bürger. Ihm werden Verbrechen gemäß UK der USSR,<br />

Artikel 167 zur Last gelegt.<br />

202

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