Tschernobyl bis Fukushima - Hilfe für Kinder aus Tschernobyl e. V ...
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Verletzung von Pkt. 6.2 des Reglaments, ohne Durchlauf der Jodsenke bei<br />
Fehlen einer mindestnotwendigen Reaktivitätsreserve.<br />
Von den Verletzungen des Reglements durch Djatlov, Rogozhkin und<br />
das Schichtpersonal bei der Versuchsdurchführung am 4. Reaktor zeugen<br />
auch die Aufzeichnungen im Tagebuch des Oberingenieurs der<br />
Reaktorbrigade, aber auch die schriftliche Erklärung darüber, dass er nach<br />
der Schichtübernahme, als er die Aufforderung erhielt, die Leistung des<br />
Reaktors abzusenken, die Steuerung nicht beherrschte und die Leistung auf<br />
Null abstürzte. Es gelang dann, die Leistung auf 200 MW anzuheben und bei<br />
dieser Leistung begannen die Versuche. Durch die Aufzeichnungen Akimovs<br />
werden die Schlussfolgerungen <strong>aus</strong> den Angaben des automatischen<br />
Havarieschutzes 5 bestätigt.<br />
Der Angeklagte Djatlov erklärte dem Gericht bei den Untersuchungen,<br />
dass die Hauptursache <strong>für</strong> die Havarie die Unvollkommenheit der Konstruktion<br />
des Reaktors RBMK-1000 und seines Schutzsystems seien. Diese Erklärung<br />
wird nicht nur durch die Schlussfolgerungen des gerichtstechnischen<br />
Gutachtens, die Regierungskommission und die oben dargelegten Beweise,<br />
sondern auch durch andere Informationen widerlegt. So zeigten die Zeugen<br />
Krjat und Karpan, dass sie während ihrer Arbeit an den Reaktoren RBMK-<br />
1000 des KKW <strong>Tschernobyl</strong> als Spezialisten <strong>für</strong> nukleare Sicherheit niemals<br />
irgendwelche Abweichungen in der Arbeit der Reaktoren oder des<br />
Havarieschutzes 5 beobachteten.<br />
Die Beachtung der Anforderungen des technologischen Reglements<br />
gewährleistet vollständig die sichere Arbeit der Reaktoranlagen. Analoge<br />
Aussagen zu dieser Frage machten auch die Zeugen – führende Spezialisten<br />
Poluschkin und Gavrilov. Wie zur Sache festgestellt wurde, haben die<br />
Reaktoranlagen mit den Reaktoren RBMK-1000 einige Unzulänglichkeiten<br />
der Konstruktion. Gerichtliche Untersuchungen bezüglich der Personen, die<br />
nicht rechtzeitig Maßnahmen zu Vervollkommnung der Konstruktion<br />
durchgeführt haben, wurden unternommen.<br />
Auf der Grundlage des Dargelegten kommt das Gerichtskollegium zu<br />
dem Ergebnis, dass die Angeklagten Brjuhanov, Fomin, Djatlov, Rogozhkin<br />
und Kovalenko sich der Verletzung der produktionstechnischen Disziplin<br />
und Regeln, welche die Sicherheit der Produktion in potenziell<br />
explosionsgefährdeten Anlagen gewährleisten, schuldig gemacht haben.<br />
Das zog menschliche Opfer und andere schwerwiegende Folgen nach sich.<br />
D.h., sie machten sich der Ausführung von Verbrechen gemäß UK der<br />
USSR, T. 2, S. 220 schuldig. L<strong>aus</strong>chkin führte wegen gewissenlosen<br />
Verhaltens ihm gegenüber seine dienstlichen Verpflichtungen nicht<br />
ordnungsgemäß <strong>aus</strong>. Das wiederum führte zu wesentlichem Schaden <strong>für</strong><br />
staatliche Interessen und zur Verletzung gesetzlich geschützter Rechte und<br />
Interessen einzelner Bürger. Ihm werden Verbrechen gemäß UK der USSR,<br />
Artikel 167 zur Last gelegt.<br />
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