Tschernobyl bis Fukushima - Hilfe für Kinder aus Tschernobyl e. V ...
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RBMK, VVER und BN zu den potenziell explosionsgefährdeten gezählt<br />
werden.<br />
In nuklear energetischen Anlagen ist auch die Bildung von Wasserstoff<br />
möglich, dessen Gehalt explosionsgefährliche Konzentration erreichen kann,<br />
wenn der technologische Prozess in der Anlage und die Kontrolle des<br />
Wasserstoffgehalts gestört wird.<br />
In nuklear energetischen Anlagen gibt es eine große Menge von<br />
Vorrichtungen, die unter hohem Druck arbeiten. Im Falle unzulässiger<br />
Erhöhung des Drucks im Medium, der Verschlechterung des Zustandes<br />
oder des Vorhandenseins von Defekten im Metall können auch Explosionen<br />
vor sich gehen. D.h. nukleare Reaktoren und Reaktoranlagen sind potenziell<br />
explosionsgefährlich <strong>für</strong> den Fall, dass Normen und Regeln verletzt werden,<br />
die <strong>für</strong> die Qualität der Herstellung, der Montage und des Betriebs der<br />
Anlagen gelten.<br />
Rogozhkin – W er kann auf die Frage, ob der Reaktor explosionsgefährlich<br />
ist, antworten?<br />
Polushkin – Bei richtigem Betrieb ist er nicht explosionsgefährlich.<br />
Die Experten konnten nicht eindeutig und klar sagen, dass der Reaktor<br />
RBMK explosionsgefährlich sei, sogar nachdem er explodiert war. Bei einer<br />
solchen Schlussfolgerung wäre <strong>für</strong> alle deutlich, dass der Reaktor nicht den<br />
Anforderungen der „Regeln <strong>für</strong> nukleare Sicherheit” und der „Allgemeinen<br />
Sicherheitslage” genügen würde. Und wenn er den Sicherheitsregeln nicht<br />
entspricht, so müssten die Experten als Schuldige an der Explosion die<br />
Konstrukteure des Reaktors, also sich selbst bezeichnen. So entstand die<br />
hinterlistige Formulierung: „Bei richtigem Betrieb ist er nicht explosionsgefährlich”.<br />
Dabei wird verschwiegen, dass in der Betriebsanleitung, welche<br />
von den Konstrukteuren dem Betriebspersonal des KKW übergeben wurde,<br />
kein Wort über gefährliche Zustände des RBMK gesagt wurde.<br />
Frage des Gerichts – Warum gab es in den Dokumenten des<br />
Hauptkonstrukteurs, der Projektanten des RBMK keine physikalischtechnische<br />
Begründung <strong>für</strong> die Unzulässigkeit bei einer Wärmeleistung des<br />
Apparates von weniger als 750 MW und einer operativen Reaktivitätsreserve<br />
von weniger als15 Stäben in der aktiven Zone zu arbeiten?<br />
Antwort der Experten – Diese Erklärung ist nicht erforderlich. Im<br />
anderen Falle würde das Reglement zu sehr anschwellen. Es wird<br />
angenommen, dass das Personal gebildet ist und das alles weiß. Aber jetzt<br />
sind im Reglement Regimes nuklearer Gefahr beschrieben.<br />
Frage von Djatlov – Entsprach der Reaktor den Forderungen nuklearer<br />
Sicherheit?<br />
Antwort der Experten – Ja. In allen Projektlösungen gibt es vollständige<br />
Sicherheit vor einer Havarie. Auf die vorgefallene Havarie ist kein KKW<br />
vorbereitet.<br />
Der Hauptkonstrukteur und der Wissenschaftliche Leiter haben im<br />
Projekt nicht alle möglichen Havariesituationen am Reaktor betrachtet,<br />
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