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Tschernobyl bis Fukushima - Hilfe für Kinder aus Tschernobyl e. V ...

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RBMK, VVER und BN zu den potenziell explosionsgefährdeten gezählt<br />

werden.<br />

In nuklear energetischen Anlagen ist auch die Bildung von Wasserstoff<br />

möglich, dessen Gehalt explosionsgefährliche Konzentration erreichen kann,<br />

wenn der technologische Prozess in der Anlage und die Kontrolle des<br />

Wasserstoffgehalts gestört wird.<br />

In nuklear energetischen Anlagen gibt es eine große Menge von<br />

Vorrichtungen, die unter hohem Druck arbeiten. Im Falle unzulässiger<br />

Erhöhung des Drucks im Medium, der Verschlechterung des Zustandes<br />

oder des Vorhandenseins von Defekten im Metall können auch Explosionen<br />

vor sich gehen. D.h. nukleare Reaktoren und Reaktoranlagen sind potenziell<br />

explosionsgefährlich <strong>für</strong> den Fall, dass Normen und Regeln verletzt werden,<br />

die <strong>für</strong> die Qualität der Herstellung, der Montage und des Betriebs der<br />

Anlagen gelten.<br />

Rogozhkin – W er kann auf die Frage, ob der Reaktor explosionsgefährlich<br />

ist, antworten?<br />

Polushkin – Bei richtigem Betrieb ist er nicht explosionsgefährlich.<br />

Die Experten konnten nicht eindeutig und klar sagen, dass der Reaktor<br />

RBMK explosionsgefährlich sei, sogar nachdem er explodiert war. Bei einer<br />

solchen Schlussfolgerung wäre <strong>für</strong> alle deutlich, dass der Reaktor nicht den<br />

Anforderungen der „Regeln <strong>für</strong> nukleare Sicherheit” und der „Allgemeinen<br />

Sicherheitslage” genügen würde. Und wenn er den Sicherheitsregeln nicht<br />

entspricht, so müssten die Experten als Schuldige an der Explosion die<br />

Konstrukteure des Reaktors, also sich selbst bezeichnen. So entstand die<br />

hinterlistige Formulierung: „Bei richtigem Betrieb ist er nicht explosionsgefährlich”.<br />

Dabei wird verschwiegen, dass in der Betriebsanleitung, welche<br />

von den Konstrukteuren dem Betriebspersonal des KKW übergeben wurde,<br />

kein Wort über gefährliche Zustände des RBMK gesagt wurde.<br />

Frage des Gerichts – Warum gab es in den Dokumenten des<br />

Hauptkonstrukteurs, der Projektanten des RBMK keine physikalischtechnische<br />

Begründung <strong>für</strong> die Unzulässigkeit bei einer Wärmeleistung des<br />

Apparates von weniger als 750 MW und einer operativen Reaktivitätsreserve<br />

von weniger als15 Stäben in der aktiven Zone zu arbeiten?<br />

Antwort der Experten – Diese Erklärung ist nicht erforderlich. Im<br />

anderen Falle würde das Reglement zu sehr anschwellen. Es wird<br />

angenommen, dass das Personal gebildet ist und das alles weiß. Aber jetzt<br />

sind im Reglement Regimes nuklearer Gefahr beschrieben.<br />

Frage von Djatlov – Entsprach der Reaktor den Forderungen nuklearer<br />

Sicherheit?<br />

Antwort der Experten – Ja. In allen Projektlösungen gibt es vollständige<br />

Sicherheit vor einer Havarie. Auf die vorgefallene Havarie ist kein KKW<br />

vorbereitet.<br />

Der Hauptkonstrukteur und der Wissenschaftliche Leiter haben im<br />

Projekt nicht alle möglichen Havariesituationen am Reaktor betrachtet,<br />

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