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MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

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<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

ten als Dienstleister kommen die zivilrechtlichen Bestimmungen des Kauf-, und Vertragsrechts<br />

des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) sowie die dazu erlassenen Spezialgesetze zur Anwendung.<br />

Darüber hinaus können gesellschaftsrechtliche (HGB, AktG, GmbHG) sowie kapitalmarktrechtliche<br />

Vorschriften relevant sein. Ferner sind beim Kauf und Verkauf von Beteiligungsunternehmen<br />

die Vorschriften des Arbeitsrechtes und insbesondere die des kollektiven Arbeitsrechtes zu<br />

beachten. Kauf und Verkauf von Beteiligungsunternehmen können einen Betriebsübergang nach<br />

§ 613a BGB darstellen und den Tatbestand einer Betriebsänderung im Sinne der §§ 111ff.<br />

BetrVG erfüllen. Im letzten Fall ist dann mit dem etwaig eingerichteten Betriebsrat ein Interessenausgleich<br />

und Sozialplan zu verhandeln, bevor der Kauf oder Verkauf durchgeführt werden<br />

kann. Schließlich können im Rahmen eines Kaufs oder Verkaufs von Beteiligungsunternehmen<br />

Vorschriften des GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen) relevant sein. Je nach Größe<br />

und Umfang des Kaufs oder Verkaufs von Beteiligungsunternehmen kann es erforderlich<br />

werden, die Zustimmung des Kartellamtes einzuholen.<br />

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