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MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

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<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

J. ANGABEN ÜBER DAS KAPITAL DER GESELLSCHAFT<br />

Die nachfolgende Übersicht enthält eine Zusammenfassung bestimmter Informationen über das<br />

in Aktien eingeteilte Grundkapital der Gesellschaft und dessen Entwicklung seit der Gründung<br />

der Gesellschaft sowie über bestimmte Vorschriften des deutschen Rechts, dem die Gesellschaft<br />

und die Aktien unterliegen. Die Übersicht erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und bezieht<br />

sich ausschließlich auf die bei Veröffentlichung dieses Prospekts maßgebende Rechtslage<br />

in der Bundesrepublik Deutschland.<br />

1. Grundkapital und Aktien<br />

Das Grundkapital der <strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong> beträgt<br />

38.050.000,00 EUR. Es ist eingeteilt in 19.025.000 auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne<br />

Nennwert (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag am Grundkapital von 1,00 EUR je Aktie<br />

sowie 19.025.000 auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrecht mit einem anteiligen<br />

Betrag des Grundkapitals von 1,00 EUR je Aktie.<br />

Sämtliche Aktien der Gesellschaft wurden auf der Grundlage des deutschen Aktiengesetzes geschaffen,<br />

lauten auf den Inhaber und sind voll eingezahlt.<br />

Jede Stammaktie gewährt in der Hauptversammlung der Gesellschaft ein Stimmrecht. Beschränkungen<br />

des Stimmrechts bestehen nicht. Die Stammaktien sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung<br />

ab dem 01.01.2009 ausgestattet. Alle Stammaktien der Gesellschaft sind mit gleichen<br />

Rechten ausgestattet und vermitteln keine darüber hinausgehenden Recht oder Vorteile.<br />

Für die Vorzugsaktien ist in der Hauptversammlung der Gesellschaft kein Stimmrecht vorgesehen,<br />

d.h. es bestehen Beschränkungen des Stimmrechts. Die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht<br />

sind mit voller Gewinnanteilsberechtigung ab dem 01.01.2009 ausgestattet. Alle Vorzugsaktien<br />

ohne Stimmrecht der Gesellschaft sind mit gleichen Rechten und einem Gewinnvorzug ausgestattet.<br />

Die Ausgabe weiterer Vorzugsaktien, die bei der Verteilung des Gewinns oder des Gesellschaftsvermögens<br />

den jeweils bestehenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht vorgehen oder<br />

gleichstehen, bleibt gem. § 141 Abs. 2 Satz 2 AktG vorbehalten. Gleiches gilt für die Umwandlung<br />

von Stamm- in Vorzugsaktien.<br />

Der Gewinnvorzug für die Vorzugsaktien ohne Stimmrecht besteht darin, dass die Inhaber der<br />

Vorzugsaktien ohne Stimmrecht aus dem jährlichen Bilanzgewinn eine um 0,01 EUR je Vorzugsaktie<br />

höhere Dividende als die Inhaber von Stammaktien erhalten, mindestens jedoch eine<br />

Dividende in Höhe von 0,10 EUR je Vorzugsaktie. Reicht der Bilanzgewinn eines oder mehrerer<br />

Geschäftsjahre nicht zur Vorwegausschüttung von mindestens 0,01 EUR bzw. 0,10 EUR je Vorzugsaktie<br />

aus, so werden die fehlenden Beträge ohne Zinsen aus dem Bilanzgewinn der folgenden<br />

Geschäftsjahre in der Weise nachgezahlt, dass die älteren Rückstände vor den jüngeren zu<br />

tilgen und die aus dem Gewinn eines Geschäftsjahres für dieses zu zahlenden Vorzugsbeträge<br />

erst nach Tilgung sämtlicher Rückstände zu leisten sind. Das Nachzahlungsrecht ist Bestandteil<br />

des Gewinnanteils desjenigen Geschäftsjahres, aus dessen Bilanzgewinn die Nachzahlung auf<br />

die Vorzugsaktien gewährt wird.<br />

Ansonsten sind alle Stamm- und Vorzugsaktien der Gesellschaft mit gleichen Rechten ausgestattet<br />

und vermitteln keine darüber hinausgehenden Recht oder Vorteile.<br />

Im Falle der Auflösung der Gesellschaft wird das nach Erfüllung der Verbindlichkeiten verbleibende<br />

Vermögen der Gesellschaft nach Anteilen am Grundkapital auf die Aktionäre verteilt.<br />

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