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MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

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<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

Portfoliounternehmen von Patienten erfolgreich aus Produkthaftung in Anspruch genommen<br />

werden, könnte dies mittel- oder unmittelbar zu gravierenden finanziellen Belastungen für die<br />

Gesellschaft führen. Die Gesellschaft beabsichtigt zwar, das Haftungsrisiko durch den Abschluss<br />

von Versicherungen zu reduzieren; jedoch können Haftungsfälle nicht oder nicht ausreichend<br />

durch den Versicherungsschutz abgedeckt sein.<br />

Schließlich können etwaige Klagen aufgrund von postulierten Gesundheitsschädigungen bis hin<br />

zu Todesfällen durch Wirkstoffe bzw. darauf basierende Produkte der <strong>MPH</strong> MITTELSTÄNDI-<br />

SCHE <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong> bzw. ihrer Portfoliounternehmen – selbst wenn diese als unbegründet<br />

zurückgewiesen werden – zu massiven Reputationsschäden bei der <strong>MPH</strong> MITTEL-<br />

STÄNDISCHE <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong> bzw. ihren Portfoliounternehmen und in der Folge<br />

auch zu Umsatzeinbrüchen führen. Dieses Reputationsrisiko besteht unabhängig davon, ob die<br />

<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong> bzw. das entsprechende Portfoliounternehmen<br />

eine Lizenzierung der Produkte bzw. der Wirkstoffe an Pharmaunternehmen vornimmt<br />

und insoweit nicht als Arzneimittelhersteller auftritt oder ob sie anstelle der Lizenzvergabe<br />

selbst den Vertrieb übernimmt und insoweit als Arzneimittelhersteller am Markt agiert.<br />

Das geschilderte Risiko aus Produkthaftungsfällen könnte sich im Fall der Realisierung daher<br />

mittel- oder unmittelbar gravierend negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der<br />

Gesellschaft auswirken.<br />

3.10 Risiko der Abhängigkeit von der Kostenerstattungspraxis im Gesundheitswesen<br />

Die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Wirkstoffe/Produkte im Pharmabereich hängt maßgeblich<br />

davon ab, ob und in welcher Höhe die Kosten für das zugelassene Arzneimittel und/oder des<br />

allgemeinen gesundheitlichen Produktes von den staatlichen und nichtstaatlichen Krankenversicherungsträgern<br />

erstattet werden. Die Entscheidung über die Erstattung der Kosten einer Behandlung<br />

obliegt einer Vielzahl von Einrichtungen. In Betracht kommen insofern unter anderem<br />

staatliche Krankenversicherungen, private Krankenversicherungen, Verwalter von Gesundheitsplänen<br />

und sonstige Entscheidungsträger auf dem Gebiet der Erstattung medizinischer Kosten.<br />

Das Gesundheitswesen steht in vielen Ländern zunehmend unter Kostendruck. Kostensenkungsmaßnahmen<br />

zielen auf Preissenkungen für Medikamente und medizinische Dienstleistungen<br />

sowie auf eine Reduzierung der Anzahl der Patienten, denen ein Anspruch auf Erstattung<br />

medizinischer Kosten zusteht, ab. Dieser allgemeine Trend könnte dazu führen, dass die Kosten<br />

für die Behandlung mit einem oder mehreren Wirkstoffen/Produkten eines oder mehrerer Portfoliounternehmen<br />

nicht übernommen werden. Dies würde die angestrebte Lizenzierung der Wirkstoffe<br />

an Pharmaunternehmen erschweren oder sogar unmöglich machen, so dass es zu einem<br />

teilweisen oder vollständigen Ausfall von Lizenzeinnahmen und/oder Umsätzen kommen könnte.<br />

Für die Entscheidung der relevanten staatlichen und privaten Einrichtungen hinsichtlich der Erstattungsfähigkeit<br />

von Behandlungskosten werden bestimmte Kriterien herangezogen, wie unter<br />

anderem der Nachweis, dass das betreffende Produkt sicher und wirksam ist, das es keinen Versuchs-<br />

oder Forschungszwecken dient, dass es medizinisch notwendig ist und dass es für das<br />

konkrete Krankheitsbild und den individuellen Patienten geeignet und kosteneffizient ist. Das<br />

Verfahren, das zur Aufnahme in Leistungsverzeichnisse zum Zwecke der Kostenerstattung führt,<br />

ist mit erheblichem Kosten und Zeitaufwand verbunden. Dies könnte zu ungeplanten Mehraufwendungen<br />

für das oder die Portfoliounternehmen und zur verspäteten Realisierung etwaiger<br />

Lizenzeinnahmen und/oder Umsätzen aus dem Vertrieb von Wirkstoffen führen.<br />

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