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MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

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<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

Die Hauptversammlung ist an den Vorschlag über die Verwendung des Bilanzgewinns nicht<br />

gebunden. Einen Anspruch auf Dividendenzahlung hat der einzelne Aktionär nur im Falle eines<br />

entsprechenden wirksamen Gewinnverwendungsbeschlusses der Hauptversammlung. Diesbezüglich<br />

bestehen keine Beschränkungen für gebietsfremde Aktieninhaber. Dividendenansprüche<br />

verjähren zwei Jahre nach Ablauf der Frist für die Vorlegung des entsprechenden Gewinnanteilsscheines;<br />

diese Frist beträgt vier Jahre und läuft ab dem Beschluss des Jahres, in dem der Dividendenanspruch<br />

fällig geworden ist. Wird kein Gewinnanteilsschein ausgegeben, verjährt der<br />

Dividendenanspruch drei Jahre nach Ablauf des Jahres der Anspruchsentstehung und der Kenntniserlangung<br />

des Aktionärs von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des<br />

Schuldners bzw. bei Nichtkenntnis in dem Zeitpunkt, in dem er ohne grobe Fahrlässigkeit<br />

Kenntnis erlangt haben müsste. Verjährte Dividenden bleiben bei der Gesellschaft. Die<br />

Clearstream Banking <strong>AG</strong>, Neue Börsenstraße 1, 60487 Frankfurt am Main, wird die auf die Aktien<br />

entfallenden Dividenden den jeweiligen Depotbanken automatisch gutschreiben. Die inländischen<br />

Depotbanken haben eine entsprechende Verpflichtung gegenüber ihren Kunden; Altaktionäre,<br />

deren Aktien bei ausländischen Depotbanken verwahrt werden, sollten sich bei diesen<br />

Depotbanken über das dort geltende Verfahren informieren.<br />

Im Falle der Auflösung der Gesellschaft haben die Aktionäre gem. § 271 des Aktiengesetzes<br />

(„AktG“) Anspruch auf den nach der Berichtigung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft<br />

verbleibenden Liquidationsüberschuss.<br />

Jede Angebotsaktie gewährt das Recht auf Zuteilung eines dem Anteil der Vorzugsaktie am bisherigen<br />

Grundkapital entsprechenden Teils von im Zuge zukünftiger Kapitalerhöhungen ausgegebenen<br />

neuen Vorzugsaktien (Bezugsrecht). Ein Bezugsrecht besteht nicht im Rahmen von<br />

Kapitalerhöhungen, soweit dabei stimmberechtigte Stammaktien ausgegeben werden und bei<br />

bedingten Kapitalerhöhungen; im Übrigen kann es in begründeten Fällen durch Beschluss der<br />

Hauptversammlung und bei einer entsprechenden Ermächtigung der Hauptversammlung auf Beschluss<br />

des Vorstands mit Zustimmung des Aufsichtsrates ausgeschlossen werden.<br />

9.3 Form und Verbriefung<br />

Alle Vorzugsaktien der Gesellschaft sind auf den Inhaber ausgestellte stimmrechtslose Aktien<br />

ohne Nennbetrag (Stückaktien) mit einem anteiligen Betrag des Grundkapitals von jeweils<br />

1,00 EUR.<br />

Die Vorzugsaktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde ohne Gewinnanteilsschein verbrieft,<br />

die bei der Clearstream Banking <strong>AG</strong>, Neue Börsenstraße 1, 60487 Frankfurt am Main,<br />

hinterlegt ist. Der Anspruch eines Aktionärs auf Einzelverbriefung seines Anteils ist in der Satzung<br />

der Gesellschaft ausgeschlossen. Der Vorstand ist berechtigt, Urkunden über einzelne Aktien<br />

(Einzelurkunden) oder über mehrere Aktien (Sammelurkunden) auszustellen. Die Gesellschaft<br />

kann einzelne Aktien in Aktienurkunden zusammenfassen, die eine Mehrzahl von Aktien<br />

verbriefen (Globalurkunde). Ebenso ist der Anspruch des Aktionärs auf Ausgabe von Gewinnanteils-<br />

und Erneuerungsscheinen ausgeschlossen.<br />

Alle Vorzugsaktien der Gesellschaft sind mit gleichen Rechten ausgestattet und vermitteln keine<br />

darüber hinausgehenden Recht oder Vorteile.<br />

9.4 Lieferung und Abrechnung<br />

Die Vorzugsaktien werden den Aktionären als Miteigentumsanteile an der jeweiligen Globalurkunde<br />

zur Verfügung gestellt.<br />

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