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MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

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<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

N. BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND<br />

Der nachfolgende Abschnitt „BESTEUERUNG IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCH-<br />

LAND“ enthält eine kurze Zusammenfassung einiger wichtiger deutscher Besteuerungsgrundsätze,<br />

die im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Gründung und Entwicklung, dem Halten oder<br />

der Übertragung von Aktien in Deutschland bedeutsam sind oder werden können.<br />

Es handelt sich bei den nachfolgenden Ausführungen jedoch nicht um eine umfassende und vollständige<br />

Darstellung sämtlicher deutscher steuerlicher Aspekte, die für Aktionäre relevant sein<br />

können. Grundlage dieser Zusammenfassung sind das zur Zeit der Erstellung dieses Wertpapierprospekts<br />

geltende nationale deutsche Steuerrecht (gesetzliche Regelungen, Auffassung der Finanzverwaltung<br />

und finanzgerichtliche Rechtsprechung) sowie typische Bestimmungen der<br />

Doppelbesteuerungsabkommen (nachfolgend „DBA“), die derzeit zwischen der Bundesrepublik<br />

Deutschland und anderen Staaten abgeschlossen sind. In beiden Bereichen können sich Bestimmungen<br />

- unter Umständen auch rückwirkend - ändern.<br />

Auf steuerliche Auswirkungen aufgrund einer Kirchenzugehörigkeit des Aktionärs (Kirchensteuer)<br />

wird nicht eingegangen.<br />

Potentiellen Käufern von Aktien der <strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

wird empfohlen, wegen der Steuerfolgen des Kaufs, des Haltens sowie der Veräußerung oder<br />

unentgeltlichen Übertragung von Aktien und Bezugsrechten und wegen des bei einer ggf. möglichen<br />

Erstattung deutscher Quellensteuer (Kapitalertragsteuer) einzuhaltenden Verfahrens ihre<br />

steuerlichen Berater zu konsultieren. Nur diese sind in der Lage, auch die besonderen steuerlichen<br />

Verhältnisse des einzelnen Aktionärs zutreffend zu berücksichtigen.<br />

1. Besteuerung der Gesellschaft<br />

Die <strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong> unterliegt als deutsche Kapitalgesellschaft<br />

derzeit der Körperschaftsteuer mit einem einheitlichen Steuersatz von 15% zzgl. eines<br />

Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5% hierauf (insgesamt 15,83%).<br />

95% der Dividendeneinnahmen und anderer Gewinnanteile, welche die Gesellschaft von innerhalb<br />

oder außerhalb Deutschlands ansässigen Kapitalgesellschaften erhält, sind im Ergebnis von<br />

der Körperschaftsteuer befreit. Die verbleibenden 5% dieser Einnahmen gelten pauschal als<br />

steuerlich nicht abzugsfähige Betriebsausgaben und unterliegen somit im Ergebnis der Körperschaftsteuer<br />

zzgl. Solidaritätszuschlag hierauf. Das Gleiche gilt grundsätzlich für Veräußerungsgewinne,<br />

welche die Gesellschaft durch die Veräußerung von Anteilen an innerhalb oder außerhalb<br />

Deutschlands ansässigen Kapitalgesellschaften erzielt. Tatsächlich entstandene Betriebsausgaben<br />

können jedoch bei der Gewinnermittlung in voller Höhe abgezogen werden. Veräußerungsverluste<br />

sind steuerlich nicht abziehbar.<br />

Zusätzlich unterliegt die <strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong> als deutsche<br />

Kapitalgesellschaft mit dem steuerpflichtigen Gewerbeertrag der Gewerbesteuer. Die Höhe der<br />

Gewerbesteuer ist davon abhängig, in welcher Gemeinde die Gesellschaft Betriebsstätten unterhält.<br />

Die Gewerbesteuerbelastung variiert zwischen 7% und 17,5%. Die Gewerbesteuerbelastung<br />

am Sitz der Gesellschaft in Berlin beträgt 14,35% des Gewerbeertrags.<br />

Dividendeneinnahmen und andere Gewinnanteile, die die Gesellschaft von innerhalb oder außerhalb<br />

Deutschlands ansässigen Kapitalgesellschaften erhält, sowie Gewinne aus der Veräußerung<br />

von Anteilen an diesen Kapitalgesellschaften werden für Zwecke der Gewerbesteuer ebenso be-<br />

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