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MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

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<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

erhalten, die jeweils zum Ablauf des Geschäftsjahres fällig wird. Dabei wird die auf die Vergütung<br />

zu zahlende Umsatzsteuer von der Gesellschaft erstattet.<br />

Die Gesellschaft kann zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder eine Vermögens-<br />

Haftpflichtversicherung abschließen, welche die gesetzliche Haftpflicht aus der Aufsichtsratstätigkeit<br />

abdeckt.<br />

Die <strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong> hat eine Vermögens-<br />

Haftpflichtversicherung zugunsten der Aufsichtsratsmitglieder abgeschlossen.<br />

Die Gesamtbezüge (einschließlich etwaiger erfolgsgebundener und nachträglicher Vergütungen),<br />

die den Mitgliedern des Aufsichtsrats im Geschäftsjahr 2009 für ihre Dienste von der Gesellschaft<br />

gezahlt bzw. gewährt werden, werden sich auf ca. 55.000 EUR belaufen.<br />

Aktienbesitz und Aktienoptionen der Aufsichtsratsmitglieder:<br />

Herr Dr. Stefan Becker hält kein Aktien oder Aktienoptionen der Gesellschaft.<br />

Frau Elke Gunkel hält keine Aktien oder Aktienoptionen der Gesellschaft.<br />

Frau Prof. Dr. Dr. Sabine Meck hält keine Aktien oder Aktienoptionen der Gesellschaft.<br />

Sonstige Rechtsbeziehungen:<br />

Die Gesellschaft hat den Mitgliedern des Aufsichtsrats weder Darlehen gewährt noch Bürgschaften<br />

oder Gewährleistungen für sie übernommen.<br />

Neben ihrer Funktion als Organmitglieder stehen die Mitglieder des Aufsichtsrats in keiner sonstigen<br />

Rechtsbeziehung zur Gesellschaft.<br />

Es bestehen keine Dienstleistungsverträge zwischen der Gesellschaft und einem oder mehreren<br />

Mitgliedern des Aufsichtsrats, die bei Beendigung des jeweiligen Dienstleistungsverhältnisses<br />

Vergütungen vorsehen. Es bestehen auch keine anderen Vereinbarungen zwischen der Gesellschaft<br />

einerseits und den Mitgliedern des Aufsichtsrats andererseits, die für den Fall ihrer Beendigung<br />

Vergünstigungen vorsehen.<br />

Es bestehen keine verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den Mitgliedern des Aufsichtsrats<br />

untereinander oder zwischen Mitgliedern des Vorstands und des Aufsichtsrats.<br />

Verstöße gegen Bestimmungen des Straf- oder Kapitalmarktrechts - Sonstiges:<br />

Gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden in den letzten fünf Jahren keinerlei Sanktionen<br />

wegen der Verletzung in- oder ausländischer Bestimmungen des Straf- oder Kapitalmarktrechts<br />

verhängt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats waren in den letzten fünf Jahren nicht an Konkursen,<br />

Insolvenzverfahren oder Liquidationen beteiligt. Gegen die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden<br />

keinerlei öffentliche Anschuldigungen erhoben und/oder Sanktionen seitens Regulierungsbehörden<br />

(einschließlich designierter Berufsverbände) verhängt, noch wurden sie jemals vor Gericht<br />

für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgan einer Gesellschaft<br />

oder für ihre Tätigkeit im Management oder die Führung der Geschäfte eines Emittenten<br />

als untauglich angesehen.<br />

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