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MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

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<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

1.8 Bescheinigung des Abschlussprüfers über die Prüfung der Eigenkapitalveränderungsrechnung<br />

und der Kapitalflussrechnung<br />

An die Gesellschaft<br />

Ich habe die von der Gesellschaft aus dem Zwischenabschluss für das Rumpf-Geschäftsjahr zum<br />

30.04.2009 sowie der zugrunde liegenden Buchführung abgeleitete Eigenkapitalveränderungsrechnung<br />

und Kapitalflussrechnung für das Rumpf-Geschäftsjahr zum 30.04.2009 geprüft. Die Eigenkapitalveränderungsrechnung<br />

und die Kapitalflussrechnung ergänzen den auf Grundlage der deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften aufgestellten Zwischenabschluss der Gesellschaft für das Rump-Geschäftsjahr<br />

zum 30.04.2009.<br />

Die Aufstellung der Eigenkapitalveränderungsrechnung und derKapitalflussrechnung für das Rumpf-<br />

Geschäftsjahr zum 30.04.2009 nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung<br />

der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft.<br />

Meine Aufgabe ist es, auf Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung ein Urteil darüber abzugeben,<br />

ob die Eigenkapitalveränderungsrechnung und die Kapitalflussrechnung für das Rumpf-<br />

Geschäftsjahr zum 30.04.2009 ordnungsgemäß aus dem Zwischenabschluss für das Rumpf-<br />

Geschäftsjahr zum 30.04.2009 sowie der zugrunde liegenden Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften abgeleitet wurde. Nicht Gegenstand dieses Auftrages ist die Prüfung des<br />

zugrunde liegenden Zwischenabschlusses sowie der zugrunde liegenden Buchführung.<br />

Ich habe meine Prüfung unter Beachtung des IDW Prüfungshinweises: Prüfung von zusätzlichen Abschlusselementen<br />

(IDW PH 9.960.2) so geplant und durchgeführt, dass wesentliche Fehler bei der<br />

Ableitung der Eigenkapitalveränderungsrechnung und der Kapitalflussrechnung aus dem Zwischenabschluss<br />

zum 30.04.2009 sowie der zugrunde liegenden Buchführung mit hinreichender Sicherheit erkannt<br />

werden.<br />

Nach meiner Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse wurden die Eigenkapitalveränderungsrechnung<br />

und die Kapitalflussrechnung für das Rumpf-Geschäftsjahr zum<br />

30.04.2009 ordnungsgemäß aus dem Zwischenabschluss für das Rumpf-Geschäftsjahr zum<br />

30.04.2009 sowie der zugrunde liegenden Buchführung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften<br />

abgeleitet.<br />

Berlin, den 08.09.2009<br />

Dipl.Kfm. Harry Haseloff<br />

Wirtschaftsprüfer<br />

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