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MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

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<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

3.4 Anhang zum Zwischenabschluss der <strong>MPH</strong> Magnum Pharma Holding <strong>AG</strong> (ab<br />

11.06.2009: <strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong>) zum<br />

30.06.2009 nach HGB<br />

I. Allgemeine Angaben<br />

Die <strong>MPH</strong> Mittelständische Pharma Holding <strong>AG</strong> (vormals <strong>MPH</strong> Magnum Pharma Holding <strong>AG</strong>, vormals<br />

Rubin 60. <strong>AG</strong>) wurde am 11. November 2008 als Vorratsgesellschaft gegründet. Das Grundkapital der<br />

Gesellschaft wurde im 1. Quartal 2009 im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage um EUR<br />

38.000.000 auf EUR 38.050.000 erhöht. Die <strong>MPH</strong> Mittelständische Pharma Holding <strong>AG</strong> ist im Handelsregister<br />

des Amtsgerichtes Berlin-Charlottenburg unter HRB 116425 eingetragen.<br />

Der Zwischenabschluss zum 30. Juni 2009 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und<br />

Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden<br />

die Regelungen des AktG beachtet.<br />

Größenabhängige Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften bei der Erstellung des Jahresabschlusses<br />

(§§ 266 Abs. 1, 276, 288 HGB) wurden teilweise in Anspruch genommen.<br />

Die folgenden Grundsätze und Methoden wurden angewandt:<br />

1. Gliederungsgrundsätze<br />

Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr.<br />

2. Bilanzierungsmethoden<br />

Im Zwischenabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten,<br />

Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite<br />

sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden.<br />

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in<br />

der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.<br />

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauerhaft zu<br />

dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals<br />

sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, werden nicht bi-<br />

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