MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG
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<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />
Gegenwärtig besteht der Vorstand der Gesellschaft aus Herrn Patrick Brenske. Herr Brenske<br />
wurde vom Aufsichtsrat auf der Sitzung vom 23.01.2009 zum alleinigen Vorstand der <strong>MPH</strong><br />
Magnum Pharma Holding <strong>AG</strong> bestellt. Die Eintragung der Bestellung ins Handelsregister erfolgte<br />
am 10.02.2009. Die Dauer der Bestellung ist auf zwei Jahre befristet.<br />
Die Mitglieder des Vorstands haben die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze,<br />
der Satzung und der jeweiligen Geschäftsordnung für den Vorstand und des Geschäftsverteilungsplans<br />
zu führen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des<br />
Aufsichtsrats.<br />
Der Vorstand entscheidet durch Beschluss. Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher<br />
Stimmenmehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst, soweit<br />
das Gesetz nicht zwingend Einstimmigkeit vorsieht. Besteht der Vorstand aus mindestens<br />
drei Personen, gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<br />
Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Ist der Vorstand aus<br />
mehreren Mitgliedern zusammengesetzt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder<br />
oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Sind<br />
mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass alle oder einzelne<br />
Vorstandsmitglieder einzelvertretungsberechtigt sind. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne<br />
Vorstandsmitglieder und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied<br />
berechtigte Prokuristen generell oder für den Einzelfall von den Beschränkungen des § 181<br />
2. Alt. BGB befreien, soweit nicht § 112 AktG entgegensteht.<br />
Der Aufsichtsrat wird eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Derzeit hat der Aufsichtsrat<br />
noch keine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen.<br />
Mit den Mitgliedern des Vorstands sind schriftliche Dienstverträge abzuschließen. Der Aufsichtsrat<br />
kann den Abschluss, die Abänderung und Kündigung der Dienstverträge einem Aufsichtsratsausschuss<br />
übertragen. Derzeit wurden mit den Mitgliedern des Vorstands noch keine<br />
schriftlichen Dienstverträge geschlossen.<br />
Der Aufsichtsrat hat zu bestimmen, dass bestimmte Arten von Geschäften, insbesondere solche,<br />
die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft oder Risikoexposition der Gesellschaft<br />
grundlegend verändern, und die Gründung, Erwerb, Veräußerung oder Auflösung von<br />
Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen ab einer vom Aufsichtsrat festzulegenden Grenze,<br />
seiner Zustimmung bedürfen. Der Aufsichtsrat kann widerruflich die Zustimmung zu einem<br />
bestimmten Kreis von Geschäften allgemein oder für den Fall, dass das einzelne Geschäft bestimmten<br />
Bestimmungen genügt, im Voraus erteilen.<br />
Der Aufsichtsrat hat derzeit keine zustimmungspflichtigen Geschäfte bestimmt. Weiterhin hat<br />
der Aufsichtsrat zu bestimmten Geschäften die Zustimmung auch nicht im Voraus erteilt.<br />
2.2 Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands<br />
Dem Vorstand der Gesellschaft gehören gegenwärtig an:<br />
Name Mitglied seit Bestellt bis Zuständigkeitsbereich, Ressort<br />
Hr. Patrick Brenske 23.01.2009 23.01.2011 Gesamte Geschäftstätigkeit,<br />
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