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MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

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<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

Gegenwärtig besteht der Vorstand der Gesellschaft aus Herrn Patrick Brenske. Herr Brenske<br />

wurde vom Aufsichtsrat auf der Sitzung vom 23.01.2009 zum alleinigen Vorstand der <strong>MPH</strong><br />

Magnum Pharma Holding <strong>AG</strong> bestellt. Die Eintragung der Bestellung ins Handelsregister erfolgte<br />

am 10.02.2009. Die Dauer der Bestellung ist auf zwei Jahre befristet.<br />

Die Mitglieder des Vorstands haben die Geschäfte der Gesellschaft nach Maßgabe der Gesetze,<br />

der Satzung und der jeweiligen Geschäftsordnung für den Vorstand und des Geschäftsverteilungsplans<br />

zu führen. Der Geschäftsverteilungsplan des Vorstands bedarf der Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats.<br />

Der Vorstand entscheidet durch Beschluss. Die Beschlüsse des Vorstands werden mit einfacher<br />

Stimmenmehrheit der an der Beschlussfassung teilnehmenden Vorstandsmitglieder gefasst, soweit<br />

das Gesetz nicht zwingend Einstimmigkeit vorsieht. Besteht der Vorstand aus mindestens<br />

drei Personen, gibt bei Stimmengleichheit die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.<br />

Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt dieses die Gesellschaft allein. Ist der Vorstand aus<br />

mehreren Mitgliedern zusammengesetzt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder<br />

oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen gesetzlich vertreten. Sind<br />

mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, kann der Aufsichtsrat bestimmen, dass alle oder einzelne<br />

Vorstandsmitglieder einzelvertretungsberechtigt sind. Der Aufsichtsrat kann alle oder einzelne<br />

Vorstandsmitglieder und zur gesetzlichen Vertretung gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied<br />

berechtigte Prokuristen generell oder für den Einzelfall von den Beschränkungen des § 181<br />

2. Alt. BGB befreien, soweit nicht § 112 AktG entgegensteht.<br />

Der Aufsichtsrat wird eine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen. Derzeit hat der Aufsichtsrat<br />

noch keine Geschäftsordnung für den Vorstand erlassen.<br />

Mit den Mitgliedern des Vorstands sind schriftliche Dienstverträge abzuschließen. Der Aufsichtsrat<br />

kann den Abschluss, die Abänderung und Kündigung der Dienstverträge einem Aufsichtsratsausschuss<br />

übertragen. Derzeit wurden mit den Mitgliedern des Vorstands noch keine<br />

schriftlichen Dienstverträge geschlossen.<br />

Der Aufsichtsrat hat zu bestimmen, dass bestimmte Arten von Geschäften, insbesondere solche,<br />

die die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage der Gesellschaft oder Risikoexposition der Gesellschaft<br />

grundlegend verändern, und die Gründung, Erwerb, Veräußerung oder Auflösung von<br />

Unternehmen oder Unternehmensbeteiligungen ab einer vom Aufsichtsrat festzulegenden Grenze,<br />

seiner Zustimmung bedürfen. Der Aufsichtsrat kann widerruflich die Zustimmung zu einem<br />

bestimmten Kreis von Geschäften allgemein oder für den Fall, dass das einzelne Geschäft bestimmten<br />

Bestimmungen genügt, im Voraus erteilen.<br />

Der Aufsichtsrat hat derzeit keine zustimmungspflichtigen Geschäfte bestimmt. Weiterhin hat<br />

der Aufsichtsrat zu bestimmten Geschäften die Zustimmung auch nicht im Voraus erteilt.<br />

2.2 Gegenwärtige Mitglieder des Vorstands<br />

Dem Vorstand der Gesellschaft gehören gegenwärtig an:<br />

Name Mitglied seit Bestellt bis Zuständigkeitsbereich, Ressort<br />

Hr. Patrick Brenske 23.01.2009 23.01.2011 Gesamte Geschäftstätigkeit,<br />

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