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MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

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<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

2.7 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

An die <strong>MPH</strong> Magnum Pharma Holding <strong>AG</strong><br />

Ich habe den von der <strong>MPH</strong> Magnum Pharma Holding <strong>AG</strong> aufgestellten Konzernzwischenabschluss<br />

– bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung,<br />

Konzernanlagespiegel, Kapitalflussrechnung und Anhang – für das Geschäftsjahr vom<br />

06.03.2009 bis 30.04.2009 geprüft. Die Aufstellung des Konzernzwischenabschlusses nach den<br />

IFRS liegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist<br />

es, auf der Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernzwischenabschluss<br />

abzugeben.<br />

Ich habe meine Konzernzwischenabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom<br />

Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung<br />

vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass<br />

Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Konzernzwischenabschluss<br />

unter Beachtung der IFRS vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen<br />

werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche<br />

und rechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt.<br />

Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen<br />

Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernzwischenabschluss überwiegend<br />

auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der Zwischenabschlüsse<br />

der in den Konzernzwischenabschluss einbezogenen Unternehmen, der Abgrenzung des<br />

Konsolidierungskreises, der angewandten Bilanzierungs- und Konsolidierungsgrundsätze und der<br />

wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung<br />

des Konzernzwischenabschlusses. Ich bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend<br />

sichere Grundlage für meine Beurteilung bildet.<br />

Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

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