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MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

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<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

Bezugsrechte sind frei übertragbar und können während eines festgelegten Zeitraums vor Ablauf<br />

der jeweiligen Bezugsfrist - in der Regel bis zwei Börsenhandelstage vor Ende der Bezugsfrist -<br />

an deutschen Wertpapierbörsen gehandelt werden, soweit der Bezugsrechtshandel nicht von der<br />

Gesellschaft ausgeschlossen wird. Die Gesellschaft ist nicht verpflichtet, einen solchen Handel<br />

zu organisieren, und steht auch nicht dafür ein, dass ein solcher Handel stattfindet. Während der<br />

Ausübungsfrist nicht ausgeübte Bezugsrechte verfallen und führen zum Verlust des Bezugsanspruchs.<br />

Die Hauptversammlung kann durch Beschluss, der Mehrheit der abgegebenen Stimmen und<br />

gleichzeitig einer Mehrheit von mindestens drei Viertel des bei der Beschlussfassung vertretenen<br />

Grundkapitals bedarf, das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre ausschließen.<br />

Ein Bezugsrechtsausschluss ist grundsätzlich nur zulässig, wenn das Interesse der Gesellschaft<br />

am Ausschluss des Bezugsrechts das Interesse der Aktionäre an der Einräumung dieses Bezugsrechts<br />

überwiegt. Ohne eine solche Rechtfertigung kann ein Ausschluss des Bezugsrechts bei der<br />

Ausgabe neuer Aktien zulässig sein, wenn die Gesellschaft das Kapital gegen Bareinlagen erhöht,<br />

der Betrag der Kapitalerhöhung 10% des Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabepreis<br />

der neuen Aktien den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet.<br />

Für einen teilweisen oder vollständigen Ausschluss des Bezugsrechts ist ein schriftlicher Bericht<br />

des Vorstands erforderlich, in dem zur Begründung des Bezugsrechtsausschlusses dargelegt<br />

werden muss, dass das Interesse der Gesellschaft auf Ausschluss des Bezugsrechts das Interesse<br />

der Aktionäre an der Einräumung des Bezugsrechts überwiegt.<br />

5. Genehmigtes Kapital<br />

Gemäß § 4 Abs. 5 der Satzung der Gesellschaft ist der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung des<br />

Aufsichtsrats bis zum 10.06.2014 das Grundkapital durch Ausgabe neuer, auf den Inhaber lautender<br />

Stammaktien und/oder stimmrechtsloser Vorzugsaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen<br />

einmalig oder mehrmalig, insgesamt jedoch höchstens um bis zu 19.025.000,00 EUR zu erhöhen<br />

(Genehmigtes Kapital 2009/I). Die Ermächtigung umfasst auch die Befugnis, neue Vorzugsaktien<br />

auszugeben, die den früher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns oder<br />

des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen. Den Aktionären ist mit den nachfolgenden<br />

Einschränkungen ein Bezugsrecht einzuräumen. Die Aktien können auch von einem oder<br />

mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum<br />

Bezug anzubieten. Erfolgt die Erhöhung durch Ausgabe von Stammaktien, darf der Vorstand mit<br />

Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Vorzugsaktionäre ausschließen,<br />

sofern gleichzeitig in einem dem bisherigen Verhältnis der beiden Aktiengattungen entsprechenden<br />

Umfang unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Stammaktionäre auch Vorzugsaktien<br />

ausgegeben werden. Erfolgt die Erhöhung durch Ausgabe von Vorzugsaktien, darf der<br />

Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Stammaktionäre<br />

ausschießen, sofern gleichzeitig in einem dem bisherigen Verhältnis der beiden Aktiengattungen<br />

entsprechenden Umfang unter Ausschluss des gesetzlichen Bezugsrechts der Vorzugsaktionäre<br />

auch Stammaktien ausgegeben werden. Darüber wird der Vorstand ermächtigt, mit Zustimmung<br />

des Aufsichtsrats das gesetzliche Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen:<br />

- für Spitzenbeträge,<br />

- bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen zur Gewährung von Aktien zum Zweck<br />

des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen,<br />

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