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MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

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<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

geprüfte Zahlen, als sich diese auf den geprüften „Zwischenabschluss der <strong>MPH</strong> Magnum Pharma<br />

Holding <strong>AG</strong> (ab 11.06.2009: <strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong>) zum<br />

30.04.2009 nach HGB (Geprüfter Einzelabschluss)“, den geprüften „Konzernzwischenabschluss<br />

der <strong>MPH</strong> Magnum Pharma Holding <strong>AG</strong> (ab 11.06.2009: <strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong><br />

<strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong>) zum 30.04.2009 nach IFRS (Geprüfter Konzernabschluss)“, den<br />

entsprechend des IDW-Prüfungshinweises: Prüfung von Pro-Forma-Finanzinformationen (IDW<br />

PH 9.960.1) geprüften „Pro-Forma Konzernzwischenabschluss der <strong>MPH</strong> Magnum Pharma Holding<br />

<strong>AG</strong> (ab 11.06.2009: <strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong>) zum<br />

30.06.2009 nach IFRS“, den geprüften „Jahresabschluss der HAEMATO-pharm Holding <strong>AG</strong> (ab<br />

13.05.2009: HAEMATO PHARM <strong>AG</strong>) zum 31.12.2006 nach HGB (Geprüfter Einzelabschluss)“,<br />

den „Jahresabschluss der HAEMATO-pharm Holding <strong>AG</strong> (ab 13.05.2009: HAEMA-<br />

TO PHARM <strong>AG</strong>) zum 31.12.2007 nach HGB (Geprüfter Einzelabschluss)“ und den<br />

„Jahresabschluss der HAEMATO-pharm Holding <strong>AG</strong> (ab 13.05.2009: HAEMATO PHARM<br />

<strong>AG</strong>) zum 31.12.2008 nach HGB (Geprüfter Einzelabschluss)“ beziehen.<br />

Hinsichtlich des „Zwischenabschluss der <strong>MPH</strong> Magnum Pharma Holding <strong>AG</strong> (ab 11.06.2009:<br />

<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong>) zum 30.06.2009 nach HGB (Ungeprüfter<br />

Einzelabschluss)“ handelt es sich um ungeprüfte Zahlen. Ansonsten handelt es sich bei<br />

den in diesem Prospekt dargestellten Finanzinformationen ausschließlich um Planzahlen auf der<br />

Grundlage des von der Gesellschaft erstellten Businessplans.<br />

Insbesondere wenn sich die bei der Erstellung des Businessplans zu Grunde gelegten Annahmen<br />

als unzutreffend erweisen sollten, können sich hier Abweichungen zur tatsächlichen Entwicklung<br />

der Gesellschaft ergeben. Dies kann zu negativen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanzund<br />

Ertragslage der <strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong> führen.<br />

1.24 Unzureichender Versicherungsschutz<br />

Die <strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong> entscheidet über Art und Umfang<br />

des erforderlichen Versicherungsschutzes, sofern keine gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungspflichten<br />

bestehen, auf der Grundlage einer kaufmännischen Kosten-Nutzen-Analyse. Die<br />

Gesellschaft kann nicht ausschließen, dass ihr - möglicherweise erhebliche - Schäden aus der<br />

Realisierung unversicherter Risiken entstehen oder dass gegen sie Ansprüche erhoben werden,<br />

die über den Umfang des bestehenden Versicherungsschutzes hinausgehen.<br />

Sofern der <strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong> Schäden entstehen, die<br />

nicht versichert sind, oder gegen die <strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

Ansprüche erhoben werden, gegen die kein oder nur unzureichender Versicherungsschutz besteht,<br />

könnte dies die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft negativ beeinflussen.<br />

1.25 Veränderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

Sofern die rechtlichen Rahmenbedingungen durch neue Gesetze oder sonstige Vorschriften oder<br />

durch deren Änderung oder durch Änderung der Rechtsanwendung durch Behörden oder Rechtsprechung<br />

in Deutschland oder im Ausland (z.B. auch auf Ebene der Europäischen Union bzw.<br />

des EWR) geändert werden, könnten sich negative Auswirkungen auf die Geschäftstätigkeit der<br />

<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong> ergeben. Dies betrifft einerseits unmittelbar<br />

- insbesondere aber nicht nur - Änderungen im allgemeinen Zivilrecht, Gesellschaftsund<br />

Kapitalmarktrecht. Weiterhin können sich auch Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

in anderen Bereichen wie z.B. im Urheber- und Markenrecht, sowie im Pharma- und<br />

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