31.10.2013 Aufrufe

MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

und/oder des Gesellschaftsvermögens vorgehen oder gleichstehen, zu beziehen (im Folgenden:<br />

„Bezugsaktien“).<br />

Der Vorstand wird weiter ermächtigt, bis zum 10.06.2014 anstelle von oder neben Genussscheinen<br />

einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Options- oder Wandelschuldverschreibungen<br />

mit einer Laufzeit von längstens 20 Jahren zu begeben und den Inhabern/Gläubigern von<br />

Optionsschuldverschreibungen Optionsrechte bzw. den Inhabern/Gläubigern von Wandelschuldverschreibungen<br />

Wandelungsrechte auf Bezugsaktien nach näherer Maßgabe der Options- bzw.<br />

Wandelanleihebedingungen zu gewähren.<br />

Der Gesamtbetrag der im Rahmen dieser Ermächtigung auszugebenden Genussscheine, Optionsund/oder<br />

Wandelschuldverschreibungen darf insgesamt 100.000.000,00 EUR (in Worten: Euro<br />

einhundertmillionen) nicht übersteigen. Options- bzw. Wandelungsrechte dürfen nur auf insgesamt<br />

bis zu 19.025.000 Stück Bezugsaktien bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals der<br />

Gesellschaft von insgesamt 100.000.000,00 EUR (in Worten: Euro einhundertmillionen) nicht<br />

übersteigen. Options- und Wandelungsrechte dürfen nur auf insgesamt bis zu 19.025.000 Stück<br />

Bezugsaktien bis zu einem anteiligen Betrag des Grundkapitals der Gesellschaft von insgesamt<br />

bis zu 19.025.000 EUR ausgegeben werden.<br />

Bei der Ausgabe der Genussscheine, Optionsschuldverschreibungen und/oder Wandelschuldverschreibungen<br />

steht den Aktionären das gesetzliche Bezugsrecht zu, soweit das Bezugsrecht nicht<br />

nach den nachfolgenden Bestimmungen ausgeschlossen wird. Die Genussscheine, Optionsschuldverschreibungen<br />

und/oder Wandelschuldverschreibungen können dabei auch von einem<br />

Kreditinstitut oder einem Konsortium von Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen<br />

werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten (mittelbares Bezugsrecht).<br />

Der Vorstand ist jedoch berechtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats<br />

- Spitzenbeträge, die sich aufgrund des Bezugsverhältnisses ergeben, vom Bezugsrecht<br />

der Aktionäre auszunehmen<br />

und das Bezugsrecht auch insoweit auszuschließen,<br />

- wie es erforderlich ist, um den Inhabern/Gläubigern von bereits ausgegebenen Options-<br />

oder Wandelungsrechten bzw. Inhabern/Gläubigern von mit Wandelungspflichten<br />

ausgestatteten Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht in dem Umfang zu<br />

gewähren, wie es ihnen nach Ausübung der Options- oder Wandelungsrechte bzw.<br />

nach Erfüllung der Wandelungspflichten zustehen würde; sowie<br />

- soweit der Ausgabepreis nach pflichtgemäßer Prüfung des Vorstands den nach anerkannten<br />

finanzmathematischen Grundsätzen ermittelten hypothetischen Marktwert<br />

der Genussscheine und/oder Schuldverschreibungen nicht wesentlich unterschreitet.<br />

Diese Ermächtigung zum Bezugsrechtsausschluss gilt entsprechend § 186 Abs. 3<br />

Satz 4 AktG jedoch nur für Genussscheine und/oder Schuldverschreibungen mit Options-<br />

und/oder Wandelungsrechten auf Bezugsaktien, auf die ein anteiliger Betrag<br />

des Grundkapitals von insgesamt nicht mehr als 10% des Grundkapitals entfällt, und<br />

zwar weder im Zeitpunkt des Wirksamwerdens noch im Zeitpunkt der Ausübung dieser<br />

Ermächtigung.<br />

Im Falle der Ausgabe von Optionsgenussscheinen bzw. Optionsschuldverschreibungen werden<br />

jedem Genussschein bzw. jeder Teilschuldverschreibung (im Folgenden zusammenfassend:<br />

„Teilrecht“) ein oder mehrere Optionsscheine beigefügt, die den Inhaber nach näherer Maßgabe<br />

der vom Vorstand festzulegenden Optionsbedingungen zum Bezug von Bezugsaktien berechti-<br />

- 172 -

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!