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MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

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<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

stichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig<br />

vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.<br />

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:<br />

· Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt<br />

und um planmäßige Abschreibungen vermindert.<br />

· Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs-<br />

oder Herstellungskosten und soweit abnutzungsfähig abzüglich planmäßiger<br />

Abschreibungen bewertet. Soweit erforderlich, wurde außerplanmäßige<br />

Abschreibungen vorgenommen.<br />

· Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer<br />

des jeweiligen Vermögensgegenstandes.<br />

· Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis €<br />

410,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs. 2 EStG im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.<br />

· Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und ggf. um<br />

außerplanmäßige Abschreibungen vermindert.<br />

· Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt.<br />

· Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich<br />

mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch<br />

Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.<br />

· Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern<br />

die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten<br />

zum höheren Tageswert angesetzt.<br />

· Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.<br />

Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.<br />

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz<br />

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem<br />

Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Die für die Ingangsetzung<br />

des Geschäftsbetriebes ausgewiesenen Beträge werden in jedem folgenden<br />

Jahr zu einem Viertel durch Abschreibungen getilgt.<br />

- 301 -

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