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MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

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<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

des bei der Veräußerung einer Beteiligung erzielbaren Preises sind weiterhin z.B. von der Geschäftsentwicklung<br />

des Portfoliounternehmens, den Finanzierungsmöglichkeiten des Käufers<br />

oder sonstigen Umständen abhängig. Um bei der Veräußerung der Beteiligungen die von der<br />

<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong> angestrebten Renditen zu erreichen,<br />

muss der Verkauf einer Beteiligung in bestimmten Zeitfenstern erfolgen, nämlich wenn die angestrebte<br />

Wertsteigerung des jeweiligen Portfoliounternehmens erreicht werden konnte und diese<br />

zeitlich mit einem positiven konjunkturellen sowie Branchenumfeld und einer günstigen Verfassung<br />

der Kapitalmärkte zusammenfällt. Deshalb besteht selbst bei positiver Entwicklung des<br />

Portfoliounternehmens das Risiko, dass z.B. wegen eines negativen Konjunktur-, Branchenund/oder<br />

Kapitalmarktumfeldes keine Veräußerung möglich ist bzw. bei einer Veräußerung kein<br />

angemessener Preis erzielt werden kann. In diesem Fall muss die <strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong><br />

<strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong> einen geplanten Verkauf entweder auf einen späteren Zeitpunkt verschieben<br />

oder entsprechende Preisabschläge hinnehmen. Dies kann die weitere Geschäftstätigkeit<br />

der <strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong> negativ beeinflussen, da insbesondere<br />

die Liquiditätssituation der Gesellschaft hiervon beeinflusst wird und möglicherweise<br />

auch nicht ausreichend Kapital für den von der Gesellschaft geplanten Erwerb weiterer Beteiligungen<br />

vorhanden ist. Im Fall der Verschiebung des Zeitpunktes der Veräußerung eines Portfoliounternehmens<br />

ist zudem unsicher, ob der Verkauf der Beteiligung zu dem von der Gesellschaft<br />

angestrebten Preis zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist.<br />

Die <strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong> kann sich auch aufgrund einer<br />

Abwägung der Chancen und Risiken eines längeren Haltens der Beteiligung angesichts konjunktureller,<br />

Branchen- und Finanzmarktaussichten dazu entschließen oder gezwungen sein, die Beteiligung<br />

trotz negativen Marktumfeldes mit erheblichen Preisabschlägen zu verkaufen. Ein<br />

Zwang zum Verkauf einer Beteiligung trotz negativen Umfeldes kann sich aus unterschiedlichen<br />

Gründen ergeben, wie z.B. aus Liquiditätserfordernissen der Gesellschaft.<br />

Sofern die Veräußerung eines oder mehrerer Portfoliounternehmen nicht bzw. nur mit Preisabschlägen<br />

möglich ist, kann dies mit erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft verbunden sein.<br />

1.13 Risiken bei der Veräußerung von Minderheitsbeteiligungen<br />

Minderheitsbeteiligungen an Portfoliounternehmen können häufig nur in Abstimmung bzw. zusammen<br />

mit dem Hauptgesellschafter oder mit erheblichen Preisabschlägen auf den tatsächlichen<br />

anteiligen Unternehmenswert veräußert werden. Bei Portfoliounternehmen, bei denen die<br />

<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong> Minderheitsgesellschafter ist, besteht<br />

deshalb das Risiko, dass sich die von der Gesellschaft gehaltenen Anteile an diesen Portfoliounternehmen<br />

nicht oder nicht zum vorgesehenen Zeitpunkt oder nicht zum erwarteten Preis veräußern<br />

lassen.<br />

Hierdurch können sich erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage<br />

der <strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong> ergeben.<br />

1.14 Haftungsrisiken nach der Veräußerung von Beteiligungen<br />

Soweit die <strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong> Beteiligungen veräußert,<br />

erfolgt dies grundsätzlich, soweit zulässig, unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung. Allerdings<br />

kann kraft zwingender gesetzlicher Vorschriften nicht jegliche Gewährleistung ausgeschlossen<br />

werden. Weiterhin besteht die Möglichkeit, dass ein potenzieller Erwerber eine Betei-<br />

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