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MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

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<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

1.5 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

Nach dem Ergebnis meiner Prüfung habe ich am 10.07.2009 dem beigefügten Zwischenabschluss<br />

der <strong>MPH</strong> Magnum Pharma Holding <strong>AG</strong>, Berlin, zum 30. April 2009 den folgenden uneingeschränkten<br />

Bestätigungsvermerk erteilt, der von mir an dieser Stelle wiedergegeben wird:<br />

„Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers<br />

An die <strong>MPH</strong> Magnum Pharma Holding <strong>AG</strong><br />

Ich habe den Zwischenabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung,<br />

Anlagespiegel sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung der <strong>MPH</strong> Magnum<br />

Pharma Holding <strong>AG</strong> für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 30. April 2009 geprüft. Die<br />

Buchführung und die Aufstellung des Zwischenabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen<br />

Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung liegen in der<br />

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft. Meine Aufgabe ist es, auf der<br />

Grundlage der von mir durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Zwischenabschluss<br />

unter Einbeziehung der Buchführung abzugeben.<br />

Ich habe meine Zwischenabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut<br />

der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger<br />

Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen,<br />

dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Zwischenabschluss<br />

unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung vermittelten<br />

Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender<br />

Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die<br />

Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld<br />

der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen<br />

der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems<br />

sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung und Zwischenabschluss überwiegend<br />

auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der<br />

angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen<br />

Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Zwischenabschlusses. Ich<br />

bin der Auffassung, dass meine Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für meine<br />

Beurteilung bildet.<br />

Meine Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.<br />

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