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MPH MITTELSTÄNDISCHE PHARMA HOLDING AG

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<strong>MPH</strong> <strong>MITTELSTÄNDISCHE</strong> <strong>PHARMA</strong> <strong>HOLDING</strong> <strong>AG</strong><br />

- wenn die Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen erfolgt und der auf die neuen Aktien,<br />

für die das Bezugsrecht ausgeschlossen wird, insgesamt entfallende anteilige Betrag<br />

des Grundkapitals 10% des im Zeitpunkt der Ausgabe der neuen Aktien vorhandenen<br />

Grundkapitals nicht übersteigt und der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis<br />

der bereits börsennotierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt<br />

der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrags durch den Vorstand nicht wesentlich<br />

im Sinne der §§ 203 Abs. 1 und 2, 186 Abs. 3 Satz 4 AktG unterschreitet; bei<br />

der Berechnung der 10%-Grenze ist der anteilige Betrag am Grundkapital abzusetzen,<br />

der auf neue oder zurückerworbene Aktien entfällt, die seit dem 11.06.2009 unter<br />

vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss gemäß oder entsprechend § 186 Abs. 3 Satz 4<br />

AktG ausgegeben oder veräußert worden sind, sowie der anteilige Betrag am Grundkapital,<br />

auf den sich Options- und/oder Wandlungsrecht bzw. –pflichten aus Schuldverschreibungen<br />

beziehen, die seit dem 11.06.2009 in sinngemäßer Anwendung von<br />

§ 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ausgegeben worden sind.<br />

Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der<br />

Durchführung von Kapitalerhöhungen aus dem Genehmigten Kapital 2009/I festzulegen.<br />

6. Bedingtes Kapital<br />

Gemäß § 4 Abs. 6 der Satzung der Gesellschaft wird das Grundkapital der Gesellschaft um bis<br />

zu 19.025.000,00 EUR durch Ausgabe von insgesamt bis zu 19.025.000 neuen auf den Inhaber<br />

lautenden Stamm- und/oder auf den Inhaber lautenden Vorzugsaktien ohne Stimmrecht, die den<br />

bisher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns und/oder des Gesellschaftsvermögens<br />

vorgehen oder gleichstehen, bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2009/I). Die bedingte<br />

Kapitalerhöhung dient der Gewährung von Rechten an die Inhaber bzw. Gläubiger von Optionsbzw.<br />

Wandelgenussscheinen und/oder Options- und Wandelschuldverschreibungen, die aufgrund<br />

der hierzu erteilten Ermächtigung der Hauptversammlung vom 11.06.2009 bis zum 10.06.2014<br />

von der Gesellschaft begeben werden. Die Ausgabe der neuen Aktien erfolgt zu dem nach Maßgabe<br />

der vorstehend bezeichneten Ermächtigung jeweils festzulegenden Wandlungs- bzw. Optionspreis.<br />

Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, wie von diesen Rechten<br />

Gebrauch gemacht wird oder wie die zur Wandlung verpflichteten Inhaber bzw. Gläubiger ihre<br />

Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung eingesetzt<br />

werden. Die neuen Aktien nehmen von Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch<br />

Ausübung von Wandlungs- bzw. Optionsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten<br />

entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die<br />

weiteren Einzelheiten der Durchführung einer bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.<br />

7. Genussrechtskapital<br />

Derzeit sind keine Genussrechte vorhanden.<br />

Mit Beschluss der Hauptversammlung vom 11.06.2009 wird der Vorstand ermächtigt, bis zum<br />

10.06.2014 einmalig oder mehrmals auf den Inhaber lautende Genussscheine zu begeben. Den<br />

Genussscheinen können Inhaber-Optionsscheine beigefügt werden oder sie können für die Dauer<br />

von höchstens 20 Jahren ab Begebung mit einem Wandlungsrecht für den Inhaber verbunden<br />

werde. Die Options- bzw. Wandlungsrechte berechtigen nach näherer Maßgabe der Optionsoder<br />

Wandelgenussrechtsbedingungen, auf den Inhaber lautende Stamm- und/oder – bis zur gesetzlich<br />

zulässigen Höchstgrenze – auf den Inhaber lautende Vorzugsaktien ohne Stimmrechte<br />

der Gesellschaft, die den bisher ausgegebenen Vorzugsaktien bei der Verteilung des Gewinns<br />

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