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352 - 1. Januar 2008

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Kapitel 6 Expertengespräche auf Bundes- und Länderebene und Befragung … 75<br />

Abschließend wurde die Frage gestellt, ob die Experten die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen<br />

des landwirtschaftlichen Bodenmarkts für ausreichend halten. Eine<br />

knappe Mehrheit (22 der 41 Antwortenden) hält die Gesetze für ausreichend, 16 Befragte<br />

(39 %) halten sie nicht für ausreichend. Auffallend ist, dass die meisten Antworten mit<br />

„nein“ aus Ostdeutschland kommen. 60 % der Befragten mit Sitz in Ostdeutschland halten<br />

die Gesetze für nicht ausreichend, von den norddeutschen Befragten sind es nur 35 %<br />

und von den süddeutschen 11 %.<br />

Befragt nach erforderlichen Änderungen in einzelnen Gesetzen, stimmt beim Grundstückverkehrsgesetz<br />

eine deutliche Mehrheit (13 Befragte) für eine Stärkung des Rechts<br />

der Landwirte vor Ort, nur ein Befragter hält eine stärkere Öffnung des Bodenmarkts für<br />

Nichtlandwirte für erforderlich. Vier Befragte stimmen für eine Abschaffung des GrdstVG.<br />

Nicht ganz so eindeutig sind die Meinungen zum Landpachtverkehrsgesetz verteilt: neun<br />

Befragte stimmen für eine Stärkung der Eingriffsmöglichkeiten, vier für eine Schwächung<br />

und drei für eine Abschaffung des LPachtVG. Ein Befragter ergänzt unter „Sonstiges“, dass<br />

das GrdstVG und das LPachtVG einer stringenteren Anwendung bedürfen.<br />

Zu den Privatisierungsgrundsätzen der BVVG sollten nur die ostdeutschen Experten Stellung<br />

nehmen. Das Votum fällt eindeutig aus: Kein Befragter stimmt für eine Ausweitung<br />

der gegenwärtig praktizierten Ausschreibungsverfahren, hingegen wünschen neun Befragte<br />

eine Einschränkung des Teilnehmerkreises bei Ausschreibungen (z. B. auf wirtschaftende<br />

Landwirte in einem bestimmten Umkreis), und vier stimmen für einen Verzicht auf<br />

Ausschreibungsverfahren. Auch bei den Einträgen zu „Sonstiges“ werden verschiedene<br />

Vorschläge zur Änderung der Ausschreibungsmodalitäten gemacht:<br />

– Anknüpfung an die Hauptberuflichkeit in der Landwirtschaft,<br />

– Anknüpfung an die Bewirtschaftung bei Verkauf und kein Verkauf zum Höchstgebot,<br />

– Möglichkeit des Einstiegs des Pächters in das höchste Gebot,<br />

– Festschreibung in den Kaufverträgen der BVVG mit Nichtlandwirten, dass die Flächen<br />

an einen Landwirt aus der Region verpachtet werden müssen,<br />

– Bindung der BVVG an den Verkehrswertbegriff und Abstinenz vom „bestprice-<br />

Modell“,<br />

– Einstellung der (alternativen) Ausschreibung zum Verkauf oder zur Verpachtung,<br />

weil diese preistreibend wirkt,<br />

– Einbehalt gut arrondierter Ackerflächen als Tauschreserve für Infrastrukturprojekte<br />

durch die BVVG.<br />

Insgesamt bestätigen die Befragungsergebnisse die aus vorherigen Expertengesprächen<br />

gewonnenen Erkenntnisse und zeigen kaum neue Facetten des Problems. Auffallend ist<br />

jedoch die große Neigung zu Schutzmaßnahmen zugunsten der wirtschaftenden landwirt-

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