352 - 1. Januar 2008
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Kapitel 7 Fallstudien 131<br />
Der in der Statistik zu beobachtende deutliche Preisanstieg in den vergangenen Jahren<br />
wurde von den befragten Landwirten bestätigt. Schwache Böden mit 20 bis maximal 35<br />
Bodenpunkten werden für 35.000 bis 50.000 Euro/ha gehandelt. Bei den Gesprächspartnern<br />
lag die Zahlungsbereitschaft eher an der unteren Grenze (35.000 Euro/ha), bei Flächen<br />
mit besonderen Eigenschaften aber auch durchaus höher („die Fläche vor dem eigenen<br />
Schlafzimmerfenster muss man kaufen, egal für welchen Preis!“).<br />
Die Einschätzung, inwieweit dieses Preisniveau eine Blase darstellt oder nachhaltig bestehen<br />
bleibt oder sogar noch ansteigt, geht zwischen den Befragten deutlich auseinander.<br />
Überwiegend wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die Kaufpreise aufgrund der steigenden<br />
Nachfrage weiterhin nach oben entwickeln.<br />
Pachtpreise<br />
Für Neuabschlüsse erreichen die Preise nach Angaben der Betriebsleiter 600 bis <strong>1.</strong>200<br />
Euro/ha (allerdings häufig mit sehr kurzen Laufzeiten). Diese Pachtpreise sind jedoch aus<br />
Sicht der Betriebsleiter aus dem Ackerbau nicht zu erwirtschaften; als maximal möglich<br />
werden 500 bis 600 Euro/ha erachtet (ohne Biogas). Die Pachtpreise haben sich weitgehend<br />
von den (ohnehin geringen) Bodenbonitäten gelöst und sind vor dem Hintergrund<br />
der hohen Viehdichte zu sehen.<br />
Die genannten Höchstpreise stammen häufig vom Hörensagen, d. h. werden nicht selbst<br />
bezahlt; die jeweils eigenen Pachtabschlüsse liegen dann doch mehr oder weniger deutlich<br />
darunter.<br />
In der tierischen Veredlung setzen einige Betriebe wegen der hohen Pachtpreise auf flächenloses<br />
Wachstum, teilen den Betrieb in mehrere Betriebe auf und sichern so die bewertungsrechtliche<br />
Zuordnung zur Landwirtschaft und die damit verbundenen Vorteile<br />
(Pauschalierung etc.) für Teile des Gesamtunternehmens.<br />
Sonstiges<br />
Das Grundstückverkehrsgesetz wird von fast allen Befragten als weitgehend unwirksam<br />
angesehen. Kaufen Nichtlandwirte Boden und weisen einen langfristigen Pachtvertrag<br />
vor, so wird die Genehmigung nach Auskunft der zuständigen Behörde in der Praxis nicht<br />
versagt, zumal sich bei langfristig verpachteter Fläche kein erwerbswilliger Landwirt für<br />
die Ausübung des Vorkaufsrechts finden würde. Auch bei sehr hohen Preisgeboten lässt<br />
sich das Argument der ungesunden Bodenverteilung schwer durchsetzen, weil keine erwerbswilligen<br />
Landwirte zu den gebotenen Preisen vorhanden sind.<br />
Zudem liegen im Fall der Ausübung des Vorkaufsrechtes die Nebenkosten für den erwerbswilligen<br />
Landwirt um etwa 15 bis 20 % über dem Kaufpreis (doppelte Grunderwerbsteuer<br />
durch den Zwischenerwerb der NLG, Verwaltungskosten plus Maklergebühren<br />
von etwa 5 %).