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352 - 1. Januar 2008

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Kapitel 7 Fallstudien 131<br />

Der in der Statistik zu beobachtende deutliche Preisanstieg in den vergangenen Jahren<br />

wurde von den befragten Landwirten bestätigt. Schwache Böden mit 20 bis maximal 35<br />

Bodenpunkten werden für 35.000 bis 50.000 Euro/ha gehandelt. Bei den Gesprächspartnern<br />

lag die Zahlungsbereitschaft eher an der unteren Grenze (35.000 Euro/ha), bei Flächen<br />

mit besonderen Eigenschaften aber auch durchaus höher („die Fläche vor dem eigenen<br />

Schlafzimmerfenster muss man kaufen, egal für welchen Preis!“).<br />

Die Einschätzung, inwieweit dieses Preisniveau eine Blase darstellt oder nachhaltig bestehen<br />

bleibt oder sogar noch ansteigt, geht zwischen den Befragten deutlich auseinander.<br />

Überwiegend wird jedoch davon ausgegangen, dass sich die Kaufpreise aufgrund der steigenden<br />

Nachfrage weiterhin nach oben entwickeln.<br />

Pachtpreise<br />

Für Neuabschlüsse erreichen die Preise nach Angaben der Betriebsleiter 600 bis <strong>1.</strong>200<br />

Euro/ha (allerdings häufig mit sehr kurzen Laufzeiten). Diese Pachtpreise sind jedoch aus<br />

Sicht der Betriebsleiter aus dem Ackerbau nicht zu erwirtschaften; als maximal möglich<br />

werden 500 bis 600 Euro/ha erachtet (ohne Biogas). Die Pachtpreise haben sich weitgehend<br />

von den (ohnehin geringen) Bodenbonitäten gelöst und sind vor dem Hintergrund<br />

der hohen Viehdichte zu sehen.<br />

Die genannten Höchstpreise stammen häufig vom Hörensagen, d. h. werden nicht selbst<br />

bezahlt; die jeweils eigenen Pachtabschlüsse liegen dann doch mehr oder weniger deutlich<br />

darunter.<br />

In der tierischen Veredlung setzen einige Betriebe wegen der hohen Pachtpreise auf flächenloses<br />

Wachstum, teilen den Betrieb in mehrere Betriebe auf und sichern so die bewertungsrechtliche<br />

Zuordnung zur Landwirtschaft und die damit verbundenen Vorteile<br />

(Pauschalierung etc.) für Teile des Gesamtunternehmens.<br />

Sonstiges<br />

Das Grundstückverkehrsgesetz wird von fast allen Befragten als weitgehend unwirksam<br />

angesehen. Kaufen Nichtlandwirte Boden und weisen einen langfristigen Pachtvertrag<br />

vor, so wird die Genehmigung nach Auskunft der zuständigen Behörde in der Praxis nicht<br />

versagt, zumal sich bei langfristig verpachteter Fläche kein erwerbswilliger Landwirt für<br />

die Ausübung des Vorkaufsrechts finden würde. Auch bei sehr hohen Preisgeboten lässt<br />

sich das Argument der ungesunden Bodenverteilung schwer durchsetzen, weil keine erwerbswilligen<br />

Landwirte zu den gebotenen Preisen vorhanden sind.<br />

Zudem liegen im Fall der Ausübung des Vorkaufsrechtes die Nebenkosten für den erwerbswilligen<br />

Landwirt um etwa 15 bis 20 % über dem Kaufpreis (doppelte Grunderwerbsteuer<br />

durch den Zwischenerwerb der NLG, Verwaltungskosten plus Maklergebühren<br />

von etwa 5 %).

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