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352 - 1. Januar 2008

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Kapitel 4 Rahmenbedingungen für nichtlandwirtschaftliche und überregional ausgerichtete … 27<br />

Jahr 1993 geschlossen. Betriebe, die danach gegründet wurden oder von der BVVG keine<br />

Flächen gepachtet hatten, blieben außen vor. Für die begünstigten Betriebe bedeutete der<br />

geschlossene Markt dagegen mehr Planungssicherheit und später auch eine exklusive<br />

Möglichkeit des Flächenerwerbs.<br />

Die differenzierte Betrachtung der Pächterkategorien zeigt (KLAGES, 2001, S. 422), dass<br />

über die Hälfte (rd. 57 %) der Pachtflächen von ortsansässigen juristischen Personen und<br />

30 % von ortsansässigen Wieder- bzw. Neueinrichtern gepachtet wurden, von den nicht<br />

ortsansässigen Wieder- und Neueinrichtern dagegen lediglich rd. 12 %. Ein Grund für den<br />

geringen Anteil der letztgenannten Pächter dürfte der für sie zu frühe Beginn der langfristigen<br />

Verpachtung gewesen sein, weil diese Pächter noch in der Planungs- oder Aufbauphase<br />

ihrer Betriebe waren; später konnten sie jedoch keine BVVG-Flächen mehr pachten.<br />

Eine Konkretisierung dieses Kompromisses („Bohl-Papier“) erfolgte im Entschädigungsund<br />

Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) von 1994 sowie in der Flächenerwerbsverordnung<br />

(FlErwVO) von 1995. Das EALG legt Art und Höhe der Ausgleichsleistungen für nicht<br />

rückgängig zu machende Enteignungen auf dem Gebiet der DDR fest. Im Zusammenhang<br />

mit der Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen sind die Leistungsbemessung und das<br />

Flächenerwerbsprogramm die wichtigsten Teilaspekte des EALG. Obwohl das Gesetz<br />

primär Entschädigungszwecken dient, können Pächter mit dem sog. Flächenerwerbsprogramm<br />

als agrarstrukturelle Förderungsmaßnahme in erheblichem Umfang langfristig<br />

gepachtete Flächen kaufen. Nicht wirtschaftenden Alteigentümern ist dies als Kompensationsmaßnahme<br />

nur in geringem Umfang möglich (vgl. KLAGES, 2001, S. 233 ff.). Sofern<br />

die Pächter die BVVG-Flächen selbst bewirtschaftet und langfristig (in der Regel 12 Jahre,<br />

später sogar 18 Jahre) gepachtet haben, können sie bis zu 6.000 Bodenpunkte und ggf.<br />

im Rahmen einer sog. Nachschlagsregelung (nach 2003) weitere 2.000 Bodenpunkte begünstigt<br />

erwerben.<br />

4.2.2 Hauptprüfungsverfahren durch die EU-Kommission und Einführung<br />

regionaler Wertansätze als Kaufpreis<br />

Im März 1998 eröffnete die EU-Kommission nach intensiver Prüfung des Flächenerwerbsprogramms<br />

ein förmliches Prüfverfahren und beanstandete in der im <strong>Januar</strong> 1999<br />

veröffentlichten Entscheidung wesentliche Teile des Programms. Unter anderem wurde<br />

der stark verbilligte Flächenerwerb zu administrativ festgelegten Preisen in Anlehnung an<br />

die Einheitsbewertung (Vervielfältigung der Bodenpunkte mit dem Faktor 70) beanstandet.<br />

Akzeptiert wurde er nur bei Alteigentümern bzw. Wiedereinrichtern als vermögensrechtlicher<br />

Ausgleich für erlittene Schäden durch Enteignung oder Zwangskollektivierung.<br />

Außerdem sah die Kommission in einer Regelung eine Diskriminierung von Ausländern.<br />

Diese Sachverhalte führten ab Anfang 1999 zu einem zweijährigen Kaufverbot.

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