352 - 1. Januar 2008
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Kapitel 4 Rahmenbedingungen für nichtlandwirtschaftliche und überregional ausgerichtete … 27<br />
Jahr 1993 geschlossen. Betriebe, die danach gegründet wurden oder von der BVVG keine<br />
Flächen gepachtet hatten, blieben außen vor. Für die begünstigten Betriebe bedeutete der<br />
geschlossene Markt dagegen mehr Planungssicherheit und später auch eine exklusive<br />
Möglichkeit des Flächenerwerbs.<br />
Die differenzierte Betrachtung der Pächterkategorien zeigt (KLAGES, 2001, S. 422), dass<br />
über die Hälfte (rd. 57 %) der Pachtflächen von ortsansässigen juristischen Personen und<br />
30 % von ortsansässigen Wieder- bzw. Neueinrichtern gepachtet wurden, von den nicht<br />
ortsansässigen Wieder- und Neueinrichtern dagegen lediglich rd. 12 %. Ein Grund für den<br />
geringen Anteil der letztgenannten Pächter dürfte der für sie zu frühe Beginn der langfristigen<br />
Verpachtung gewesen sein, weil diese Pächter noch in der Planungs- oder Aufbauphase<br />
ihrer Betriebe waren; später konnten sie jedoch keine BVVG-Flächen mehr pachten.<br />
Eine Konkretisierung dieses Kompromisses („Bohl-Papier“) erfolgte im Entschädigungsund<br />
Ausgleichsleistungsgesetz (EALG) von 1994 sowie in der Flächenerwerbsverordnung<br />
(FlErwVO) von 1995. Das EALG legt Art und Höhe der Ausgleichsleistungen für nicht<br />
rückgängig zu machende Enteignungen auf dem Gebiet der DDR fest. Im Zusammenhang<br />
mit der Privatisierung landwirtschaftlicher Flächen sind die Leistungsbemessung und das<br />
Flächenerwerbsprogramm die wichtigsten Teilaspekte des EALG. Obwohl das Gesetz<br />
primär Entschädigungszwecken dient, können Pächter mit dem sog. Flächenerwerbsprogramm<br />
als agrarstrukturelle Förderungsmaßnahme in erheblichem Umfang langfristig<br />
gepachtete Flächen kaufen. Nicht wirtschaftenden Alteigentümern ist dies als Kompensationsmaßnahme<br />
nur in geringem Umfang möglich (vgl. KLAGES, 2001, S. 233 ff.). Sofern<br />
die Pächter die BVVG-Flächen selbst bewirtschaftet und langfristig (in der Regel 12 Jahre,<br />
später sogar 18 Jahre) gepachtet haben, können sie bis zu 6.000 Bodenpunkte und ggf.<br />
im Rahmen einer sog. Nachschlagsregelung (nach 2003) weitere 2.000 Bodenpunkte begünstigt<br />
erwerben.<br />
4.2.2 Hauptprüfungsverfahren durch die EU-Kommission und Einführung<br />
regionaler Wertansätze als Kaufpreis<br />
Im März 1998 eröffnete die EU-Kommission nach intensiver Prüfung des Flächenerwerbsprogramms<br />
ein förmliches Prüfverfahren und beanstandete in der im <strong>Januar</strong> 1999<br />
veröffentlichten Entscheidung wesentliche Teile des Programms. Unter anderem wurde<br />
der stark verbilligte Flächenerwerb zu administrativ festgelegten Preisen in Anlehnung an<br />
die Einheitsbewertung (Vervielfältigung der Bodenpunkte mit dem Faktor 70) beanstandet.<br />
Akzeptiert wurde er nur bei Alteigentümern bzw. Wiedereinrichtern als vermögensrechtlicher<br />
Ausgleich für erlittene Schäden durch Enteignung oder Zwangskollektivierung.<br />
Außerdem sah die Kommission in einer Regelung eine Diskriminierung von Ausländern.<br />
Diese Sachverhalte führten ab Anfang 1999 zu einem zweijährigen Kaufverbot.