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352 - 1. Januar 2008

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70 Aktivitäten von nichtlandwirtschaftlichen und überregional ausgerichteten Investoren<br />

6. Was sind die wesentlichen Anlageziele der nichtlandwirtschaftlichen und überregional<br />

ausgerichteten Investoren?<br />

Hier steht an erster Stelle die Sicherheit der Anlage (14 Nennungen), häufig in Verbindung<br />

mit einer angemessenen, wenn auch nicht hohen Rendite (6 Nennungen). Eine Spekulation<br />

auf Wertsteigerungen wird von neun Befragten als wesentliches Anlageziel gesehen.<br />

Die Rentabilität der landwirtschaftlichen Nutzung gehört nach Ansicht von fünf<br />

Befragten zu den Anlagezielen; allerdings betonen drei Befragte, dass hohe Renditeerwartungen<br />

auch durch Berichte z. B. in der Finanzpresse und deren einseitige Darstellung der<br />

Preisentwicklungen von Agrarprodukten geschürt werden. Dass die Vorleistungspreise<br />

ebenfalls steigen, werde dabei übersehen.<br />

7. Halten Sie die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen des Bodenmarktes<br />

für ausreichend, um die agrar- und gesellschaftspolitischen Ziele zu erreichen?<br />

Die überwiegende Mehrheit der Befragten hält die rechtlichen Rahmenbedingungen für<br />

uneingeschränkt ausreichend.<br />

Fast alle Befragten gehen davon aus, dass das Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) eine<br />

wichtige präventive Wirkung hat, da viele Nichtlandwirte von dem Versuch, landwirtschaftliche<br />

Fläche zu kaufen, abgehalten werden. Es sei allerdings kein „scharfes<br />

Schwert“ in dem Sinne, dass jeder Kauf durch Nichtlandwirte unterbunden wird. Vor allem<br />

der Kauf ganzer Betriebe und von Geschäftsanteilen kann nicht unterbunden werden.<br />

Bei hohen Kaufpreisen scheitert das Vorkaufsrecht, wenn kein erwerbswilliger Landwirt<br />

gefunden wird. Eine Gesetzesänderung wird aber von keinem Befragten befürwortet,<br />

nicht zuletzt wegen der Gefahr, die in der Schaffung von Rechtsunterschieden zwischen<br />

Bundesländern gesehen wird.<br />

Größere Defizite werden hingegen bei der Umsetzung des GrdstVG gesehen; eine einheitliche<br />

Auslegung innerhalb der Länder und Landkreise scheint derzeit nicht gegeben. Zudem<br />

bestehe Rechtsunsicherheit bei dem Begriff „überhöhter Preis“, wie einzelne Ministerien<br />

beklagen.<br />

Das Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) wird von den Vertretern des TMLFUN als einzigem<br />

thematisiert. Es kommt in Thüringen relativ häufig zur Anwendung; Streitpunkt ist<br />

dabei immer wieder die Auslegung des Begriffs „ortsübliche Pacht“. Hier herrsche<br />

Rechtsunsicherheit. Vertreter anderer Länder, wie z. B. Niedersachsen, berichten hingegen,<br />

dass das LPachtVG dort in der Praxis kaum umgesetzt wird.<br />

Die BVVG-Privatisierungsgrundsätze sollen nach übereinstimmender Meinung der Befragten<br />

nicht verändert werden, sie werden als notwendiger Kompromiss zwischen den<br />

unterschiedlichen Interessen der beteiligten Ebenen anerkannt. Es werden jedoch verschiedene<br />

Hinweise zur Umsetzung dieser Grundsätze durch die BVVG gegeben:

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