352 - 1. Januar 2008
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70 Aktivitäten von nichtlandwirtschaftlichen und überregional ausgerichteten Investoren<br />
6. Was sind die wesentlichen Anlageziele der nichtlandwirtschaftlichen und überregional<br />
ausgerichteten Investoren?<br />
Hier steht an erster Stelle die Sicherheit der Anlage (14 Nennungen), häufig in Verbindung<br />
mit einer angemessenen, wenn auch nicht hohen Rendite (6 Nennungen). Eine Spekulation<br />
auf Wertsteigerungen wird von neun Befragten als wesentliches Anlageziel gesehen.<br />
Die Rentabilität der landwirtschaftlichen Nutzung gehört nach Ansicht von fünf<br />
Befragten zu den Anlagezielen; allerdings betonen drei Befragte, dass hohe Renditeerwartungen<br />
auch durch Berichte z. B. in der Finanzpresse und deren einseitige Darstellung der<br />
Preisentwicklungen von Agrarprodukten geschürt werden. Dass die Vorleistungspreise<br />
ebenfalls steigen, werde dabei übersehen.<br />
7. Halten Sie die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen des Bodenmarktes<br />
für ausreichend, um die agrar- und gesellschaftspolitischen Ziele zu erreichen?<br />
Die überwiegende Mehrheit der Befragten hält die rechtlichen Rahmenbedingungen für<br />
uneingeschränkt ausreichend.<br />
Fast alle Befragten gehen davon aus, dass das Grundstückverkehrsgesetz (GrdstVG) eine<br />
wichtige präventive Wirkung hat, da viele Nichtlandwirte von dem Versuch, landwirtschaftliche<br />
Fläche zu kaufen, abgehalten werden. Es sei allerdings kein „scharfes<br />
Schwert“ in dem Sinne, dass jeder Kauf durch Nichtlandwirte unterbunden wird. Vor allem<br />
der Kauf ganzer Betriebe und von Geschäftsanteilen kann nicht unterbunden werden.<br />
Bei hohen Kaufpreisen scheitert das Vorkaufsrecht, wenn kein erwerbswilliger Landwirt<br />
gefunden wird. Eine Gesetzesänderung wird aber von keinem Befragten befürwortet,<br />
nicht zuletzt wegen der Gefahr, die in der Schaffung von Rechtsunterschieden zwischen<br />
Bundesländern gesehen wird.<br />
Größere Defizite werden hingegen bei der Umsetzung des GrdstVG gesehen; eine einheitliche<br />
Auslegung innerhalb der Länder und Landkreise scheint derzeit nicht gegeben. Zudem<br />
bestehe Rechtsunsicherheit bei dem Begriff „überhöhter Preis“, wie einzelne Ministerien<br />
beklagen.<br />
Das Landpachtverkehrsgesetz (LPachtVG) wird von den Vertretern des TMLFUN als einzigem<br />
thematisiert. Es kommt in Thüringen relativ häufig zur Anwendung; Streitpunkt ist<br />
dabei immer wieder die Auslegung des Begriffs „ortsübliche Pacht“. Hier herrsche<br />
Rechtsunsicherheit. Vertreter anderer Länder, wie z. B. Niedersachsen, berichten hingegen,<br />
dass das LPachtVG dort in der Praxis kaum umgesetzt wird.<br />
Die BVVG-Privatisierungsgrundsätze sollen nach übereinstimmender Meinung der Befragten<br />
nicht verändert werden, sie werden als notwendiger Kompromiss zwischen den<br />
unterschiedlichen Interessen der beteiligten Ebenen anerkannt. Es werden jedoch verschiedene<br />
Hinweise zur Umsetzung dieser Grundsätze durch die BVVG gegeben: