352 - 1. Januar 2008
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Kapitel 8 Diskussion der Ergebnisse 149<br />
wirtschaftenden Betriebe, stellen sie doch das teilweise überlebensnotwendige Kapital zur<br />
Verfügung, zum Beispiel zur Auszahlung ausscheidender Anteilseigner, zur Durchführung<br />
größerer Investitionen oder zum Kauf von Flächen zwecks Sicherung der Bewirtschaftung.<br />
Probleme ergeben sich vor allem dann, wenn die angestrebten Ziele der Investoren<br />
von denen der anderen Gesellschafter deutlich abweichen und keine für das Unternehmen<br />
förderliche Einigung erreicht werden kann.<br />
Im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit landwirtschaftlichen Bodens sind in rechtlicher<br />
Hinsicht vor allem zwei Bereiche anzusprechen, die in der gegenwärtigen Diskussion bedeutsam<br />
sind, nämlich a) die Möglichkeit zum Kauf von BVVG-Flächen und b) das<br />
Grundstückverkehrsgesetz.<br />
Die besondere Situation in den neuen Ländern, wo die BVVG in relativ kurzer Zeit umfangreiche<br />
Treuhandflächen privatisiert und die Betriebe bestrebt sind, durch Kauf ihre<br />
Bewirtschaftungsflächen zu sichern, führt zwangsweise zu massiven Interessenkonflikten.<br />
Landwirtschaftliche Betriebe, die bisher BVVG-Flächen gepachtet haben und die anstehenden<br />
Flächenkäufe nun nicht finanzieren können oder aber aufgrund der Überschreitung<br />
der festgelegten Kaufobergrenzen nicht mehr kaufberechtigt sind, befürchten, diese<br />
Flächen zu verlieren. Die Privatisierungsgrundsätze bieten Regelungen, die den Erwerb<br />
langfristig gepachteter Flächen durch die gegenwärtigen Pächter erleichtern, und begrenzen<br />
den Flächenverlust, der einzelnen Betrieben durch Ausschreibungen entstehen darf.<br />
Dieser Schutz ist aus Sicht der Betroffenen zwar nicht ausreichend, bietet aber zumindest<br />
einen längeren Anpassungsspielraum. Entscheidend ist aus Sicht der Bewirtschafter, dass<br />
sie das Land zu fairen, marktgerechten Bedingungen pachten können. Insofern geht es in<br />
dieser Diskussion vor allem um die von der BVVG angesetzten Pacht- und Kaufpreise,<br />
und nur untergeordnet um Aktivitäten nichtlandwirtschaftlicher Investoren.<br />
Einen weiteren Schutz landwirtschaftlicher Betriebe vor nichtlandwirtschaftlicher Konkurrenz<br />
am landwirtschaftlichen Bodenmarkt bietet das Grundstückverkehrsgesetz<br />
(GrdstVG). Dieses liefert jedoch keinen absoluten Schutz, der angesichts der vielen erfolgreichen<br />
Quereinsteiger in der Landwirtschaft auch nicht gewollt sein kann. Andererseits<br />
wird das GrdstVG trotz der hohen Regelungsdichte regional unterschiedlich angewandt.<br />
Folglich sollte dieses Gesetz, obwohl es von zahlreichen Akteuren als „stumpfes<br />
Schwert“ bezeichnet wurde, aufgrund seines dennoch präventiven Charakters konsequenter<br />
und einheitlicher angewandt werden. Damit wird man kapitalkräftige Investoren, die<br />
ganze Betriebe übernehmen oder sich über Anteilskäufe an Betrieben beteiligen wollen,<br />
jedoch nicht daran hindern können, dies zu tun. Hierfür gäbe es auch keine überzeugende<br />
Begründung.<br />
Zusammenfassend verbietet sich aus der vorliegenden Studie die Ableitung einfacher,<br />
pauschalierender Aussagen angesichts der großen Heterogenität nichtlandwirtschaftlicher<br />
und überregional ausgerichteter Investoren und deren Verhalten sowie der – insbesondere