352 - 1. Januar 2008
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Kapitel 5 Analyse statistischer Daten zum Bodenmarkt 45<br />
– im Erbfall Realteilung des landwirtschaftlichen Betriebs oder Abfindung zum Verkehrswert,<br />
– starke Stellung des Pächters im Pachtrecht durch gesetzliche Festlegung einer Mindestpachtdauer<br />
(neun Jahre), einer Pflicht zur Verlängerung der Pachtdauer, eines<br />
Übernahmerechts und eines Vorkaufrechts,<br />
– Festlegung von Höchst- und Mindestpachtpreisen durch die jeweiligen Präfekturen,<br />
– starke Stellung der SAFER (Societe d´Amenagement Foncier et d´Etablissemnet Rural,<br />
eine staatlich kontrollierte Gesellschaft des Privatrechts ohne Gewinnabsicht) bei<br />
Veräußerungen von landwirtschaftlichen Grundstücken durch Einräumung eines weitreichenden<br />
Vorkaufsrechts mit der Möglichkeit, vereinbarte Konditionen bei von ihr<br />
als überhöht eingeschätzten Preisen zu ändern.<br />
Die erheblichen staatlichen Eingriffe in den Bodenmarkt dürften sich im Vergleich zu den<br />
in Deutschland herrschenden liberalen Regelungen unter sonst gleichen Bedingungen auf<br />
den Bodenmarkt preismindernd auswirken. In Deutschland dürften andere Eingriffe zumindest<br />
indirekt einen preissteigernden Einfluss auf die Bodenpreise haben: das den Hofnachfolger<br />
stark begünstigende Anerbenrecht und die steuerbegünstigte Wiederanlage von<br />
Veräußerungsgewinnen aus Grund und Boden gem. § 6b EStG.<br />
Hinsichtlich des Landpachtrechts lassen sich die Länder nach WINKLER (1997, S. 19 ff.)<br />
in drei Gruppen einteilen:<br />
– liberale Landpachtregelungen, die der Vertragsfreiheit der Parteien einen weiten<br />
Spielraum lassen (z. B. England nach der im Jahr 1995 durchgeführten Landpachtrechtsreform<br />
und Deutschland). Weitestgehend frei können die Höhe der Pachtpreise<br />
und die Laufzeit der Pachtverträge festgelegt werden. Eine Kontrolle des Landpachtverkehrs<br />
erfolgt allenfalls sehr zurückhaltend.<br />
– dirigistische Landpachtregelungen, die die Vertragsfreiheit der Parteien stark einschränken<br />
(z. B. Frankreich, Belgien, weniger stark Niederlande). Die Interessen der<br />
Bodeneigentümer werden durch Ausgestaltung wesentlicher Pachtrechtsvorschriften<br />
als zwingendes Recht beeinträchtigt. Hierzu zählen die Festsetzung von (regional differenzierten)<br />
Pachtpreishöchstgrenzen, die Regelung von Pachtpreisanpassungen, die<br />
Festsetzung von Mindestpachtzeiten und ein Verpächterschutz durch erhebliche Beschränkungen<br />
des Kündigungsrechts.<br />
– Pachtrechtregelungen mit liberalen und dirigistischen Elementen. Verschiedene rechtliche<br />
Regelungen weisen in bestimmten Bereichen dirigistische Elemente auf, in anderen<br />
Bereichen wird den Vertragsparteien weitgehende Vertragsfreiheit zugestanden<br />
(z. B. Schweden, Dänemark und Österreich mit vergleichsweise mehr liberalen Elemente<br />
sowie Italien, Spanien und Portugal mit mehr dirigistischen Elementen).