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352 - 1. Januar 2008

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Kapitel 4 Rahmenbedingungen für nichtlandwirtschaftliche und überregional ausgerichtete … 25<br />

tragsparteien aber frei sein, sich zum Erreichen ihres Zieles der vertraglichen Ausgestaltungsmöglichkeiten<br />

des BGB zu bedienen. Zu beachten ist nach König auch, dass ein<br />

Eingriff in die Veräußerungsfreiheit des Grundvermögens einen erheblichen Eingriff in<br />

das Grundrecht aus Art. 14 GG darstellt.<br />

4.2 Privatisierung der ehemals volkseigenen Flächen<br />

Bei der Privatisierung von im Zeitraum 1945 bis 1949 in der sowjetischen Besatzungszone<br />

enteigneten Flächen ging es nach weitgehender Klärung der Eigentumsverhältnisse um<br />

etwa <strong>1.</strong>100.000 ha landwirtschaftliche Fläche, wobei der Großteil in Mecklenburg-<br />

Vorpommern (rund 39 %), Brandenburg (rund 28 %) und in Sachsen-Anhalt (rund 17 %)<br />

lag (KLAGES, 2001). Die Privatisierung dieser ehemals volkseigenen Flächen soll nach § 1<br />

Abs. 6 Treuhandgesetz (THG, GBl I. 1990, S. 300) so gestaltet werden, dass „den ökonomischen,<br />

ökologischen, strukturellen und eigentumsrechtlichen Besonderheiten“ in der<br />

Land- und Forstwirtschaft Rechnung getragen wird. Die Privatisierung ist auch fiskalpolitischen<br />

Zielen unterworfen, insbesondere der Wahrung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit,<br />

d. h. dem Barwert des Überschusses der Verwertungserlöse über die Verwaltungs-<br />

und Verwertungskosten. Zunächst dominierten über einen langen Zeitraum agrarstrukturpolitische<br />

und andere sektorale Ziele den Privatisierungsprozess. Vor allem sollte<br />

in den Unternehmen der neuen Bundesländer der im Durchschnitt sehr geringe Eigentumsanteil<br />

an selbst bewirtschafteten Flächen durch den begünstigten Flächenerwerb erhöht<br />

werden, um die Planungssicherheit und finanzielle Stabilität der Betriebe im Zuge<br />

des Umstrukturierungsprozesses zu verbessern. Erst ab dem Jahr 2007 wurden fiskalpolitische<br />

Ziele bei der Privatisierung deutlich stärker gewichtet.<br />

Der politisch gesteuerte institutionelle Wandel der Privatisierung des ehemals volkseigenen<br />

Bodens wurde von einigen zentralen Akteuren maßgeblich beeinflusst. Hierzu gehörten<br />

die Bundesministerien BMF und BMELF sowie die Landesregierungen der fünf neuen<br />

Bundesländer sowie die Interessenverbände (Deutscher Bauernverband (DBV) und der<br />

Zusammenschluss ehemaliger Bodeneigentümer zur Arbeitsgemeinschaft für Agrarfragen).<br />

Der Prozess erwies sich wegen der unterschiedlichen Interessen der beteiligten Akteure<br />

und der erheblichen Privatisierungs- und damit Finanzmasse als überaus komplex,<br />

konfliktträchtig und langwierig (GERKE, <strong>2008</strong>; vgl. KLAGES, 2001, S. 129 ff.). Im Folgenden<br />

werden die aus diesem Prozess resultierenden konkret umgesetzten Privatisierungskonzepte<br />

dargestellt, soweit dies für die vorliegende Studie zu den Aktivitäten nichtlandwirtschaftlicher<br />

und überregional ausgerichteter Investoren von Bedeutung ist.

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