352 - 1. Januar 2008
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Kapitel 2 Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 3<br />
2 Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes<br />
Für die vorliegende Studie sind die Begriffe „Aktivitäten“ und „nichtlandwirtschaftliche<br />
und überregional aktive Investoren“ von zentraler Bedeutung. Unter Aktivitäten werden<br />
hier sowohl der Kauf als auch die Pachtung von landwirtschaftlichen Flächen verstanden.<br />
Die Definition nichtlandwirtschaftlicher und überregional aktiver Investoren ist dagegen<br />
schwierig. In der öffentlichen Diskussion suggeriert die Verwendung des Begriffes<br />
„nichtlandwirtschaftlicher Investor“, dass Bodenkäufer (oder -pächter) klar unterscheidbar<br />
sind in solche, die von außerhalb der Landwirtschaft kommen, und in Landwirte. Die<br />
Realität ist jedoch weit komplexer, da die Zugehörigkeit zur Landwirtschaft in verschiedenen<br />
Rechtsbereichen (z. B. Steuerrecht, Agrarstatistik) unterschiedlich geregelt ist und<br />
für viele die subjektive Einschätzung eines Investors als „nichtlandwirtschaftlich“ bzw.<br />
„landwirtschaftlich“ auch dadurch beeinflusst wird, ob der Investor regionsfremd ist.<br />
Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Komplexität der Abgrenzung:<br />
– Investoren, die in der jüngeren Vergangenheit einen landwirtschaftlichen Betrieb erworben<br />
oder gegründet haben, aber vorher keinerlei Bezug zur landwirtschaftlichen<br />
Produktion hatten und nun weitere Flächen kaufen oder pachten. Hier hat der zeitliche<br />
Aspekt der Betrachtung eine große Bedeutung.<br />
– Landwirte, die ihren ursprünglichen Betrieb an anderer Stelle bewirtschaften oder<br />
bewirtschaftet haben (z. B. in den Niederlanden, in Dänemark oder in einer anderen<br />
Region Deutschlands);<br />
– Landwirte, die einen Betrieb bewirtschaften, aber das Investitionskapital aus nichtlandwirtschaftlichen<br />
Quellen ziehen (Eigenkapital aus nichtlandwirtschaftlichen Geschäfts-/Einkunftsbereichen<br />
wie z. B. Gewerbe, Verkauf von Bauland, Erbschaften).<br />
Für die vorliegende Studie wurden folgende Fallgruppen nichtlandwirtschaftlicher und<br />
überregional ausgerichteter Investoren auf landwirtschaftlichen Bodenmärkten definiert:<br />
<strong>1.</strong> Personen oder Institutionen, die gegenwärtig und zukünftig selbst keine Landwirtschaft<br />
betreiben, kaufen Flächen, die dann auf dem Pachtmarkt zur Bewirtschaftung<br />
angeboten werden, oder unterstützen Flächenkäufe durch Kapitalbereitstellung.<br />
a. Vermögende Nicht-Landwirte (z. B. Futtermittelhändler, Ärzte, Handwerker,<br />
sonst. Unternehmer) aus der Region oder regionsfremd;<br />
b. Bodenfonds oder Mischfonds:<br />
i. Mit reinen Renditeabsichten