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352 - 1. Januar 2008

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Kapitel 2 Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes 3<br />

2 Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes<br />

Für die vorliegende Studie sind die Begriffe „Aktivitäten“ und „nichtlandwirtschaftliche<br />

und überregional aktive Investoren“ von zentraler Bedeutung. Unter Aktivitäten werden<br />

hier sowohl der Kauf als auch die Pachtung von landwirtschaftlichen Flächen verstanden.<br />

Die Definition nichtlandwirtschaftlicher und überregional aktiver Investoren ist dagegen<br />

schwierig. In der öffentlichen Diskussion suggeriert die Verwendung des Begriffes<br />

„nichtlandwirtschaftlicher Investor“, dass Bodenkäufer (oder -pächter) klar unterscheidbar<br />

sind in solche, die von außerhalb der Landwirtschaft kommen, und in Landwirte. Die<br />

Realität ist jedoch weit komplexer, da die Zugehörigkeit zur Landwirtschaft in verschiedenen<br />

Rechtsbereichen (z. B. Steuerrecht, Agrarstatistik) unterschiedlich geregelt ist und<br />

für viele die subjektive Einschätzung eines Investors als „nichtlandwirtschaftlich“ bzw.<br />

„landwirtschaftlich“ auch dadurch beeinflusst wird, ob der Investor regionsfremd ist.<br />

Die folgenden Beispiele verdeutlichen die Komplexität der Abgrenzung:<br />

– Investoren, die in der jüngeren Vergangenheit einen landwirtschaftlichen Betrieb erworben<br />

oder gegründet haben, aber vorher keinerlei Bezug zur landwirtschaftlichen<br />

Produktion hatten und nun weitere Flächen kaufen oder pachten. Hier hat der zeitliche<br />

Aspekt der Betrachtung eine große Bedeutung.<br />

– Landwirte, die ihren ursprünglichen Betrieb an anderer Stelle bewirtschaften oder<br />

bewirtschaftet haben (z. B. in den Niederlanden, in Dänemark oder in einer anderen<br />

Region Deutschlands);<br />

– Landwirte, die einen Betrieb bewirtschaften, aber das Investitionskapital aus nichtlandwirtschaftlichen<br />

Quellen ziehen (Eigenkapital aus nichtlandwirtschaftlichen Geschäfts-/Einkunftsbereichen<br />

wie z. B. Gewerbe, Verkauf von Bauland, Erbschaften).<br />

Für die vorliegende Studie wurden folgende Fallgruppen nichtlandwirtschaftlicher und<br />

überregional ausgerichteter Investoren auf landwirtschaftlichen Bodenmärkten definiert:<br />

<strong>1.</strong> Personen oder Institutionen, die gegenwärtig und zukünftig selbst keine Landwirtschaft<br />

betreiben, kaufen Flächen, die dann auf dem Pachtmarkt zur Bewirtschaftung<br />

angeboten werden, oder unterstützen Flächenkäufe durch Kapitalbereitstellung.<br />

a. Vermögende Nicht-Landwirte (z. B. Futtermittelhändler, Ärzte, Handwerker,<br />

sonst. Unternehmer) aus der Region oder regionsfremd;<br />

b. Bodenfonds oder Mischfonds:<br />

i. Mit reinen Renditeabsichten

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