352 - 1. Januar 2008
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A18 Anhang 2<br />
- Sonstiges (bitte nennen):<br />
- Aufgrund des vernachlässigbaren Umfangs keine Auswirkungen bekannt.<br />
- Die Trennung der Landwirte vom Produktionsmittel Boden halte ich für sehr bedenklich.<br />
- Kommt immer auf die Lage und Bonität der Flächen an<br />
10)<br />
Halten Sie die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen des landwirtschaftlichen<br />
Bodenmarktes für ausreichend? (Zutreffendes = 1)<br />
Nein 16 Ja 22 Weiß nicht 3<br />
Nord 6 Nord 8 Nord 3<br />
Süd 1 Süd 8 Süd 0<br />
Ost 9 Ost 6 Ost 0<br />
10.1) Falls Nein: Welche Rechtsänderungen sind Ihrer Meinung nach erforderlich?<br />
a) Grundstückverkehrsgesetz (Ausgestaltung/Umsetzung)<br />
- Stärkere Öffnung des Bodenmarkts für Nichtlandwirte 1<br />
- Stärkung des Rechts der Landwirte vor Ort 13<br />
- Abschaffung 4<br />
- Sonstiges: - Stärkung der altansässigen Familienbetriebe<br />
b) Landpachtverkehrsgesetz ( Ausgestaltung/Umsetzung)<br />
- Stärkung der Eingriffsmöglichkeiten 9<br />
- Schwächung der Eingriffsmöglichkeiten 4<br />
- Abschaffung 3<br />
- Sonstiges: - Stärkung der altansässigen Familienbetriebe<br />
c) Nur für Experten in den neuen Bundesländern:<br />
Flächenprivatisierungsgrundsätze BVVG<br />
- Ausweitung der gegenwärtig praktizierten Ausschreibungsverfahren 0<br />
- Einschränkung des Teilnehmerkreises bei den Ausschreibungen<br />
(z. B. auf wirtschaftende Landwirte in einem bestimmten Umkreis) 9<br />
- Verzicht auf Ausschreibungsverfahren 4<br />
- Sonstiges: - Anknüpfung an die Hauptberuflichkeit in der Landwirtschaft<br />
- Die Ausschreibung zum Verkauf oder zur Verpachtung wirkt preistreibend !!!<br />
- Möglichkeit des Einstiegs des Pächters in das höchste Gebot.<br />
- Die BVVG sollte sich an den Verkehrswertbegriff halten und vom bestprice-<br />
Modell Abstand nehmen<br />
d) Sonstige (bitte nennen):<br />
- GrdstVG und LPachtVG bedürfen einer stringenteren Anwendung !<br />
- Anknüpfung an die Bewirtschaftung bei Verkauf, Verkauf nicht zum Höchstgebot<br />
- Die BVVG könnte auch in den Kaufverträgen mit Nichtlandwirten festschreiben, dass die Flächen verpachtet<br />
werden müssen an einen Landwirt aus der Region. So gehen die Flächen dem örtlichen Pachtmarkt nicht<br />
verloren. Für die Einrichtung neuer, zusätzlicher Betriebe in den neuen Bundesländern sehe ich kaum<br />
Möglichkeiten und auch keine Notwendigkeit!!!<br />
- Zu fragen ist, ob die BVVG alle landwirtschaftlichen Flächen veräußern muss oder ob sie nicht gut<br />
arrondierte Ackerflächen als Tauschreserve für Infrastrukturprojekte zurück halten sollte. Die Verwaltung von<br />
geordneten Ackerflächen auf der Basis von Stücklandpacht ist mit überschaubarem Aufwand möglich und<br />
läßt Spielräume für Entscheidungen der öffentlichen Hand.