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352 - 1. Januar 2008

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A18 Anhang 2<br />

- Sonstiges (bitte nennen):<br />

- Aufgrund des vernachlässigbaren Umfangs keine Auswirkungen bekannt.<br />

- Die Trennung der Landwirte vom Produktionsmittel Boden halte ich für sehr bedenklich.<br />

- Kommt immer auf die Lage und Bonität der Flächen an<br />

10)<br />

Halten Sie die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen des landwirtschaftlichen<br />

Bodenmarktes für ausreichend? (Zutreffendes = 1)<br />

Nein 16 Ja 22 Weiß nicht 3<br />

Nord 6 Nord 8 Nord 3<br />

Süd 1 Süd 8 Süd 0<br />

Ost 9 Ost 6 Ost 0<br />

10.1) Falls Nein: Welche Rechtsänderungen sind Ihrer Meinung nach erforderlich?<br />

a) Grundstückverkehrsgesetz (Ausgestaltung/Umsetzung)<br />

- Stärkere Öffnung des Bodenmarkts für Nichtlandwirte 1<br />

- Stärkung des Rechts der Landwirte vor Ort 13<br />

- Abschaffung 4<br />

- Sonstiges: - Stärkung der altansässigen Familienbetriebe<br />

b) Landpachtverkehrsgesetz ( Ausgestaltung/Umsetzung)<br />

- Stärkung der Eingriffsmöglichkeiten 9<br />

- Schwächung der Eingriffsmöglichkeiten 4<br />

- Abschaffung 3<br />

- Sonstiges: - Stärkung der altansässigen Familienbetriebe<br />

c) Nur für Experten in den neuen Bundesländern:<br />

Flächenprivatisierungsgrundsätze BVVG<br />

- Ausweitung der gegenwärtig praktizierten Ausschreibungsverfahren 0<br />

- Einschränkung des Teilnehmerkreises bei den Ausschreibungen<br />

(z. B. auf wirtschaftende Landwirte in einem bestimmten Umkreis) 9<br />

- Verzicht auf Ausschreibungsverfahren 4<br />

- Sonstiges: - Anknüpfung an die Hauptberuflichkeit in der Landwirtschaft<br />

- Die Ausschreibung zum Verkauf oder zur Verpachtung wirkt preistreibend !!!<br />

- Möglichkeit des Einstiegs des Pächters in das höchste Gebot.<br />

- Die BVVG sollte sich an den Verkehrswertbegriff halten und vom bestprice-<br />

Modell Abstand nehmen<br />

d) Sonstige (bitte nennen):<br />

- GrdstVG und LPachtVG bedürfen einer stringenteren Anwendung !<br />

- Anknüpfung an die Bewirtschaftung bei Verkauf, Verkauf nicht zum Höchstgebot<br />

- Die BVVG könnte auch in den Kaufverträgen mit Nichtlandwirten festschreiben, dass die Flächen verpachtet<br />

werden müssen an einen Landwirt aus der Region. So gehen die Flächen dem örtlichen Pachtmarkt nicht<br />

verloren. Für die Einrichtung neuer, zusätzlicher Betriebe in den neuen Bundesländern sehe ich kaum<br />

Möglichkeiten und auch keine Notwendigkeit!!!<br />

- Zu fragen ist, ob die BVVG alle landwirtschaftlichen Flächen veräußern muss oder ob sie nicht gut<br />

arrondierte Ackerflächen als Tauschreserve für Infrastrukturprojekte zurück halten sollte. Die Verwaltung von<br />

geordneten Ackerflächen auf der Basis von Stücklandpacht ist mit überschaubarem Aufwand möglich und<br />

läßt Spielräume für Entscheidungen der öffentlichen Hand.

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