352 - 1. Januar 2008
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106 Aktivitäten von nichtlandwirtschaftlichen und überregional ausgerichteten Investoren<br />
pro Hektar 40er Boden finanzierbar, in besonderen Einzelfällen auch deutlich mehr. Eine<br />
hohe Kreditwürdigkeit dieser Betriebe ist also gewährleistet.<br />
Die Regelungen im EEG für die Erzeugung von Biogas führen nach Aussagen einiger<br />
Landwirte zu regionalen Preissteigerungen auf dem Bodenmarkt.<br />
Die BVVG wird von einigen Landwirten als völlig emotionslos gesehen, die keine Verhandlungsspielräume<br />
zulässt und möglichst hohe Einnahmen aus den Flächenverkäufen<br />
erzielen will.<br />
7.3.5 Nichtlandwirtschaftliche oder überregional ausgerichtete<br />
Investoren auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt<br />
7.3.5.1 Relevanz/Bedeutung<br />
Weder in der amtlichen Statistik noch bei der BVVG oder der für die Umsetzung des<br />
GrdstVG zuständigen Behörde gibt es aussagekräftige Unterlagen, wie viel Land die<br />
nichtlandwirtschaftlichen oder überregional ausgerichteten Investoren bereits gekauft haben.<br />
Der Berufsstand schätzt diesen Anteil in Ostvorpommern bei starken regionalen<br />
Schwankungen auf 15 bis 20 %. Bei den befragten Landwirten reichen die Schätzwerte<br />
für die Umgebung des eigenen Betriebes von 5 bis 50 %.<br />
Kauf von Gesellschaftsanteilen (Raum Anklam)<br />
Relevant ist der Kauf von Gesellschaftsanteilen bei juristischen Personen. Überwiegend<br />
konzentrieren sich die Gesellschaftsanteile bei wenigen Führungskräften, nachdem zahlreiche<br />
Gesellschafter ausgeschieden sind oder abgefunden wurden. Auf die verbliebenen<br />
Anteilseigner entfällt aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens und<br />
der Preisentwicklung am Bodenmarkt gegenwärtig häufig ein erhebliches Vermögen.<br />
In mehreren befragten Nachfolgebetrieben steht aus Altersgründen ein Generationswechsel<br />
an. Die sich daraus ergebende Probleme skizziert ein betroffener Befragter so: „Zwei<br />
der fünf Gesellschafter wollen ausscheiden. Die eigenen Kinder der Ausscheidenden haben<br />
kein Interesse, in das Unternehmen einzusteigen. Als Optionen verbleiben, die Anteile<br />
als stiller Gesellschafter im Unternehmen zu lassen und ggf. zu vererben, oder die Veräußerung.<br />
Bei der Entscheidung für den Verkauf muss ein Wertgutachten erstellt werden<br />
und die verbleibenden Gesellschafter haben ein Vorkaufsrecht für den Anteilskauf. Sie<br />
müssen hierfür in aller Regel einen Kredit aufnehmen oder einen (fremden) Investor als<br />
Gesellschafter akzeptieren.“ Letztere Lösung wird vor allem dann favorisiert, wenn das<br />
Risiko der Kreditaufnahme von den Gesellschaftern als zu hoch eingeschätzt wird. Für<br />
Investoren ist der Anteilskauf eine Möglichkeit, Miteigentümer des Unternehmens und<br />
seiner Flächen zu werden, ohne dass das GrdstVG anwendbar ist.