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352 - 1. Januar 2008

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106 Aktivitäten von nichtlandwirtschaftlichen und überregional ausgerichteten Investoren<br />

pro Hektar 40er Boden finanzierbar, in besonderen Einzelfällen auch deutlich mehr. Eine<br />

hohe Kreditwürdigkeit dieser Betriebe ist also gewährleistet.<br />

Die Regelungen im EEG für die Erzeugung von Biogas führen nach Aussagen einiger<br />

Landwirte zu regionalen Preissteigerungen auf dem Bodenmarkt.<br />

Die BVVG wird von einigen Landwirten als völlig emotionslos gesehen, die keine Verhandlungsspielräume<br />

zulässt und möglichst hohe Einnahmen aus den Flächenverkäufen<br />

erzielen will.<br />

7.3.5 Nichtlandwirtschaftliche oder überregional ausgerichtete<br />

Investoren auf dem landwirtschaftlichen Bodenmarkt<br />

7.3.5.1 Relevanz/Bedeutung<br />

Weder in der amtlichen Statistik noch bei der BVVG oder der für die Umsetzung des<br />

GrdstVG zuständigen Behörde gibt es aussagekräftige Unterlagen, wie viel Land die<br />

nichtlandwirtschaftlichen oder überregional ausgerichteten Investoren bereits gekauft haben.<br />

Der Berufsstand schätzt diesen Anteil in Ostvorpommern bei starken regionalen<br />

Schwankungen auf 15 bis 20 %. Bei den befragten Landwirten reichen die Schätzwerte<br />

für die Umgebung des eigenen Betriebes von 5 bis 50 %.<br />

Kauf von Gesellschaftsanteilen (Raum Anklam)<br />

Relevant ist der Kauf von Gesellschaftsanteilen bei juristischen Personen. Überwiegend<br />

konzentrieren sich die Gesellschaftsanteile bei wenigen Führungskräften, nachdem zahlreiche<br />

Gesellschafter ausgeschieden sind oder abgefunden wurden. Auf die verbliebenen<br />

Anteilseigner entfällt aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens und<br />

der Preisentwicklung am Bodenmarkt gegenwärtig häufig ein erhebliches Vermögen.<br />

In mehreren befragten Nachfolgebetrieben steht aus Altersgründen ein Generationswechsel<br />

an. Die sich daraus ergebende Probleme skizziert ein betroffener Befragter so: „Zwei<br />

der fünf Gesellschafter wollen ausscheiden. Die eigenen Kinder der Ausscheidenden haben<br />

kein Interesse, in das Unternehmen einzusteigen. Als Optionen verbleiben, die Anteile<br />

als stiller Gesellschafter im Unternehmen zu lassen und ggf. zu vererben, oder die Veräußerung.<br />

Bei der Entscheidung für den Verkauf muss ein Wertgutachten erstellt werden<br />

und die verbleibenden Gesellschafter haben ein Vorkaufsrecht für den Anteilskauf. Sie<br />

müssen hierfür in aller Regel einen Kredit aufnehmen oder einen (fremden) Investor als<br />

Gesellschafter akzeptieren.“ Letztere Lösung wird vor allem dann favorisiert, wenn das<br />

Risiko der Kreditaufnahme von den Gesellschaftern als zu hoch eingeschätzt wird. Für<br />

Investoren ist der Anteilskauf eine Möglichkeit, Miteigentümer des Unternehmens und<br />

seiner Flächen zu werden, ohne dass das GrdstVG anwendbar ist.

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