352 - 1. Januar 2008
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108 Aktivitäten von nichtlandwirtschaftlichen und überregional ausgerichteten Investoren<br />
an die Investoren verkauft. Zwischen Investor und Landwirt sei eine langfristige Rückpacht<br />
der Flächen vereinbart worden; in die Pachtpreisverhandlungen sei der Differenzbetrag<br />
zwischen dem gezahlten und einem in Ausschreibungen erzielten Preis zum Vorteil<br />
des Pächters eingegangen. Primäres Ziel der Landwirte sei in diesen Fällen eine die Liquidität<br />
schonende langfristige Sicherung der bereits bewirtschafteten Flächen gewesen.<br />
Die hohen Preise, zu denen der Direktverkauf den berechtigten Unternehmen angeboten<br />
wird, lassen vermuten, dass diese im Interesse von Käufer und Pächter liegende Vorgehensweise<br />
häufiger gewählt wurde bzw. wird.<br />
Beim Verkauf von umfangreichen privaten Eigentumsflächen wurden von einigen Bewirtschaftern<br />
ebenfalls zwecks Flächensicherung kapitalkräftige Investoren in ein Kauf-<br />
/Verpachtungsmodell einbezogen. Bei einem Befragten kaufte z. B. ein nichtlandwirtschaftlicher<br />
Investor mehr als 50 ha Pachtfläche und verlängerte den Pachtvertrag zu ortsüblichen<br />
Konditionen. Bekannt sind einige weitere derartige Fälle in der näheren Umgebung<br />
der Befragten. Die Investoren kommen aus verschiedenen Branchen; im Einzelfall<br />
wurden bis zu 200 ha gekauft.<br />
An den Ausschreibungen von BVVG-Flächen können sich nichtlandwirtschaftliche Investoren<br />
unmittelbar beteiligen. Die befragten Landwirte bestätigen mit ihren Informationen<br />
eine rege Beteiligung von Investoren zu sehr hohen Preisen, insbesondere bei großen Flächenlosen.<br />
Wie attraktiv die von der BVVG in Ausnahmefällen angebotenen sehr großen<br />
Lose sind, zeigt eine Ausschreibung von zwei Losen mit je 500 ha LF im Untersuchungsraum.<br />
Sie wurden nach Angaben von zwei Befragten zu Geboten von 20.000 bis 25.000<br />
Euro/ha an nichtlandwirtschaftliche Investoren verkauft.<br />
Bei Ausschreibungen werden Nichtlandwirte von Landwirten vermutlich am häufigsten<br />
dann überboten, wenn selbst bewirtschaftete kleinere Flächen nicht (mehr) im Direktkauf<br />
erworben werden können. Nach Ansicht des Berufsstandes kalkulieren Landwirte bei der<br />
Ermittlung des maximalen Kaufpreises bei BVVG-Losen bis 15 ha noch mit Grenzkosten,<br />
bei der Ausschreibung großer Lose (50 ha) jedoch mit Durchschnittskosten. Aus diesem<br />
Grund und weil die BVVG bei großen Losen Preisaufschläge von bis zu 35 % mache,<br />
komme branchenfremdes Kapital bei großen Losen stärker zum Zuge.<br />
Konflikte zwischen landwirtschaftlichen Unternehmen und Investoren entstehen dann,<br />
wenn erworbene Flächen nach Ablauf der vereinbarten Pachtdauer zwecks Eigenbewirtschaftung<br />
oder Pächterwechsel entzogen werden. Bei den Befragten kam das in einem<br />
relativ geringen Umfang von jeweils unter 50 ha zweimal vor.<br />
Usedom:<br />
Die nachfolgend skizzierten Probleme mit Investoren auf der relativ klein strukturierten<br />
Insel Usedom werden vom zuständigen Amt für Landwirtschaft (AfL) als Präzedenzfälle<br />
für die strikte Anwendung des GrdstVG angesehen. Sie sollen einerseits die vom Amt