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Katastrophen machen Geschichte - oapen

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Bernd Herrmann & Jana Sprenger<br />

wegen – nicht auf, sondern beschränkte sich auf zwei wirtschaftlich nützliche: Das<br />

damals in einheimischer Zucht genutzte Neozoon Seidenspinner und die Honigbiene.<br />

Ein Hinweis auf die wirtschaftlich – im negativen Sinne – ebenfalls bedeutsamen<br />

Schädlingskerfe, wie etwa Nonnen, Kiefernspinner oder eben Heuschrecken<br />

erfolgte nicht. Vielleicht wären sie dem nie erschienenen zweiten Theil seiner<br />

Topographie vorbehalten gewesen.<br />

Bratring, der 15 Jahre nach der zweiten Auflage von Band 23 der Enzyklopädie<br />

von Krünitz mit der Veröffentlichung seiner Statistische Topographie Brandenburgs<br />

(1804-09) begann, sah offensichtlich ebenfalls keine Veranlassung, auf die<br />

Agrarschädlinge und damit auch die Heuschrecken einzugehen. Das Thema stand<br />

also schon 1804 nicht mehr im Vordergrund. Da Bratring aber – im Gegensatz zu<br />

Borgstede – keine allgemeinen Ausführungen zur Tier- und Pflanzenwelt machte,<br />

scheint die Lücke auch aus anderen Gründen erklärbar.<br />

Alle erreichbaren Angaben zusammengefasst, bestätigt sich die Vermutung, dass<br />

bis ins frühe 18. Jh. die Heuschrecken in Brandenburg selten waren, dass sie im<br />

fortschreitenden 18. Jh. häufig wurden und im 19. Jh. nicht nur wieder seltener<br />

wurden, sondern ihr Auftreten auch erlosch.<br />

3 Die Perspektive der Betroffenen<br />

3.1 Die Edikte<br />

Begreift man Gesetzgebung (bzw. deren Äquivalente) als eine Handlungsanweisung<br />

infolge akuten Regelbedarfs, dann sind Verordnungen usw. Reaktionen auf<br />

vorausgegangene Entwicklungen und Ereignisse, für die sich das Bewusstsein einer<br />

Regelungsnotwendigkeit durch staatliche Institutionen einstellt. Diese Notwendigkeit<br />

kann sich auf das spezifische Handlungsmonopol staatlicher Stellen beziehen<br />

und/oder auf das Ausmaß des Ereignisses, dessen Potential mit der Fürsorgeverpflichtung<br />

des Staates gegenüber seinen Einwohnern kollidiert und/oder eine koordinierte<br />

Handlungsweise zahlreicher Personen erforderlich <strong>machen</strong>.<br />

Wenn es, wie 1731 und 1752/53, zu Heuschreckenedikten kam, dann offenbar<br />

deshalb, weil das Zutreffen aller dreier Randbedingungen gegeben war (für notwendig<br />

erachtete Verwaltungsmaßnahme; Bedrohung des Schutzversprechens für<br />

die Bevölkerung; koordiniertes Vorgehen).<br />

Die insgesamt vier Edikte zur Heuschreckenbekämpfung im 18. Jh. spiegelten<br />

die wachsende Erfahrung im Umgang mit den Insekten wider. Das erste Gesetz<br />

wurde am 13. April 1731 publiziert. Um eine umfassende Verbreitung zu gewährleisten,<br />

sollte sein Inhalt an öffentlichen Orten angeschlagen, in den Kirchen von<br />

den Kanzeln gelesen und durch die Obrigkeiten verbreitet werden. Diese waren zu

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