Katastrophen machen Geschichte - oapen
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Wallfahrt und Kreuzgang<br />
derten die „[…] Abstellung der Geistlichen Mißbräuche ruksichtlich der Benediktionen<br />
und Exorcismen, die sich sowohl Weltgeistliche als religionen, Besonders<br />
Mendicanten wieder- zum Besonderen Geschäfte <strong>machen</strong> […].“ 16 Insbesondere<br />
die Praxis der Mendikanten, also der Bettelmönche, wurde kritisiert, eine<br />
grundsätzliche Ablehnung geisterbeschwörender Praktiken bestand demnach<br />
aber nicht. Benediktionen und Exorzismen 17 konnten also nach Auffassung der<br />
passauischen Geistlichkeit durchaus der Bekämpfung von Tierkrankheiten dienen,<br />
nur war die Erlaubnis des örtlichen Pfarrers notwendig. Der Generalvikar<br />
kam dieser Forderung nach, indem er an die Stifte, Klöster und Pfarreien Circulare<br />
verteilen ließ, in denen er auf die Beschränkungen hinwies. 18<br />
Die katholische Geistlichkeit Kurbayerns engagierte sich auf unterschiedliche<br />
Weise in der Bewältigung von Rinderseuchen. Wallfahrten, Segnungen und Exorzismen<br />
schienen probate Mittel, um kranke Rinder zu heilen oder diese vor<br />
Erkrankung zu schützen. Der bayerische Staat unterstützte diese religiösen Praktiken.<br />
Ende des 18. Jahrhunderts wurden jedoch im Rahmen der katholischen<br />
Aufklärung in Bayern Feiertage, Prozessionen und Wallfahrten eingeschränkt. 19<br />
Infolgedessen änderte sich auch die Haltung des Staates zur religiösen Seuchenbewältigung:<br />
Eine Bittprozession zur Abwendung einer Rinderseuche im nunmehr<br />
königlichen Bayern wurde 1816 verboten. 20<br />
3 Die volksfromme Ebene<br />
Die Landbevölkerung in Bayern versuchte, Rinderseuchen im Kontext des Wunderglaubens<br />
zu bewältigen. Der Wunderglaube war für sie auch deshalb attraktiv,<br />
da sie den Heiligen anders als der Obrigkeit gleichberechtigt gegenüber treten<br />
konnte. Untertanen und Obrigkeit vertraten dabei nach Rebekka Habermas unterschiedliche<br />
Wunderlogiken: „Hatten Staat und Kirche in erster Linie die Hebung<br />
des Ansehens von weltlicher und geistlicher Obrigkeit im Sinn, so bietet die<br />
16 ABP OA Generalakten 1815 „Verbot der Geisterbeschwörung zur Heilung von Menschen- u.<br />
Tierkrankheiten durch Geistliche im bayerischen Diözesananteile“, S. 3.<br />
17 Exorzismus bezeichnete die „[…] offiz. Beschwörung einer Person oder Sache zur Abwehr gottfeindl.<br />
Mächte.“, vgl. Andresen, C. / Denzler, G. (1997): Wörterbuch Kirchengeschichte, dtv: München<br />
5, S. 210.<br />
18 Vgl. ABP OA, Generalakten 1815 „Verbot der Geisterbeschwörung zur Heilung von Menschen- u.<br />
Tierkrankheiten durch Geistliche im bayerischen Diözesananteile“, S. 10.<br />
19 Klueting, H. (1993): „Das Genius der Zeit hat sie unbrauchbar gemacht.“ Zum Thema Katholische<br />
Aufklärung – Oder: Aufklärung und Katholizismus im Deutschland des 18. Jahrhunderts. Eine Einleitung.<br />
In: Hengst, K. / Hinske, N. / Klueting, H. (Hg.): Katholische Aufklärung – Aufklärung im<br />
katholischen Deutschland, Meiner: Hamburg, S. 1-35, S. 5, 19.<br />
20 Vgl. Staatsarchiv München (StA Mü) LRA 16081 Circulare des Königlichen Landgerichts Rain vom<br />
6. Juni 1816.<br />
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