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c't magazin für computer technik 24/2013 - since

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Recht I Datenschutzliegt nunmehr im Revisionsverfahrendem Bundesgerichtshof(BGH) vor. Dessen ungeachtetzeigt es, wohin die Reise im Hinblickauf die datenschutzrechtlicheBetrachtung von !P-Adressengehen könnte.Zumindest die Betreiber klassischer"Web 1.0"-Sites ohne lnteraktionsmöglichkeitwerdendie Sichtweise begrüßen, diesich in der LG-Entscheidung von201 3 ausdrückt. Sie macht Anbieternfunktional eher simplerWebsites, die kein Zusatzwissenüber ihre Online-Besucher sammeln,das Leben leichter. Auchdie Werbebranche, für die dasTracking wichtig ist, freut sich,denn sie kann sich aufwendigeAnonymisierungslösungen möglicherweisesparen. Datenschützerbejubeln die Entscheidunghingegen nicht gerade.Die Auffassung, die in dem201 3er LG-Urteil zum Ausdruckkommt, ist nicht wirklich überraschend.Etliche Rechtsgelehrtehielten die Gegenansicht derLandesdatenschutzbehörden fürüberzogen. Außerdem habendie Richter am LG den Datenschutzstreng genommen nichtgeschwächt: Wenn bei gespeichertenSurferdaten tatsächlichein Personenbezug vorhandenist, gelten die gesetzlichen Einschränkungeneben doch.Übergangsfrist vor. Vor 2016oder eher noch 201 7 ist deshalbkeine Klärung zu erwarten, selbstunter der Voraussetzung, dassdie EU-Datenschutz-Grundverordnungüberhaupt kommt undaußerdem widerspruchsfrei ist.Manche Beobachter bezweifelndas und gehen eher davon aus,dass der Streit noch auf unabsehbarlange Zeit Gerichte, Behördenund Internet-Unternehmenbeschäftigen wird. (psz)Der Autor berät als Rechtsanwaltin einer internationalen Wirtschaftskanzleiosborneclarke.com).Literatur(marc.stoering@[1] AG Mitte, Urteil vom 27. 3. 2007,Az. 5 C 314/06; alle Online-Fundstellensiehe <strong>c't</strong>-Link[2] LG Berlin, Urteil vom 6. 9. 2007,Az. 23 S 3/07[3] Dr. Mare Störing, GefährlichesAdressgedächtnis, Rechtsunsicherheitbei Speicherung und Weitergabevon IP-Daten, <strong>c't</strong> 25/08, S. 190[4] LG Berlin, Urteil vom 31. 1. 201 3,Az. 57 S 87/08[5] Joerg Heidrich, Personenbeziehbar,Sind 1Pv6-Adressen personenbezogeneDaten im Sinne desDatenschutzes?, <strong>c't</strong> 5/1 1, S. 154www.d.de/11<strong>24</strong>786QualityHostingHo ed Ex nge ....-Busi ness anywhere, anyti me!ZukünftigDas Berliner LG ist allerdings inseinem Urteil von dynamischenIP-Adressen ausgegangen undhat statische nicht berücksichtigt.Theoretisch könnte die derzeitlangsam stattfindende Verbreitungvon 1Pv6 die rechtlicheDiskussion damit auf technischerEbene überholen. Der sehr großeAdressraum von 1Pv6 würde eserlauben, unvorstellbar vielenEndgeräten dauerhaft statische,also eigene und bleibendeAdressen zuzuordnen. in der Praxisfindet das aber derzeit nichtstatt [5].Spannend bleibt die Fragenach der künftigen Bedeutungder geplanten EU-Datenschutz­Grundverordnung. Das BrüsselerRegelwerk könnte den Streit zwischenabsolutem und relativemAnsatz durch eine ausdrücklicheRegelung möglicherweise klären.Derzeit aber sind in diesem Punktdie verfügbaren Entwürfe in sichwidersprüchlich. Ohnehin ist denEntwürfen bisher eines gemeinsam:Sie sehen eine zweijährigeMaximale Benutzer I Postfächer 25PostfachspeicherQuality FeaturePacks15 GBoptionalVerfllgbarkeit ---l 99,9%Enterpriseunbegrenzt25 GBkostenfrei99,9%der Produ

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