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c't magazin für computer technik 24/2013 - since

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Report I Service & SupportBandbreiteSchnelles Internet, das versprechen alle Zugangsanbieter.Doch Vorsicht, auch wereinen DSL-Vertrag mit 16 MBit/s abschließt,kann trotzdem einen lahmen 6-MBit/s-Zugangbekommen. Schuld daran sind dieWorte "bis zu", die sich in vielen Verträgenfinden. Die lautstark beworbene Bandbreiteist eben nur die maximale theoretisch möglicheBandbreite. Stimmen die örtlichen Verhältnissenicht, kann der letztlich bereitgestellteAnschluss deutlich langsamer sein.Auf die bei vielen Anbietern vor Vertragsabschlussangebotene Verfügbarkeitsprüfungfür den eigenen Wohnort darf man sichhier nicht verlassen. Auch diese Angabensind kein Vertragsbestandteil und damit imStreitfall nicht einforderbar.Wenn die Auftragsbestätigung des neuenProviders ins Haus flattert, sollte man prüfen,welche Bandbreite da minimal garantiertwird und zu welchem Zeitpunkt derVertragswechsel erfolgen soll. Passen derAngaben nicht, gilt es, sofort Widersprucheinzulegen und den Vertrag zu kündigen.Mit größter Vorsicht sind übrigens die vielenim Internet angebotenen Speed-Tests zugenießen. Die so gemessenen Bandbreitensind bestenfalls Hausnummern und keinegute Grundlage für eine Reklamation.UmzugWer umzieht, hat oft Spaß mit seinem lnternetprovider.Ein nahtloser Übergang klapptnur bei sorgfältiger Vorbereitung und ausreichendVorlauf. Wenn möglich sollte manseinen Anbieter mindestens drei Monate vordem Umzug schriftlich informieren. Eine Garantiefür einen reibungslosen Übergang istdas zwar nicht, aber damit hat man alsKunde alles getan, damit es klappen könnte.Wer ins Ausland oder in ein vom bisherigenAnbieter nicht versorgtes Gebiet zieht, hatgute Chancen für eine Sonderkündigung.Allerdings lassen sich die Provider das vorzeitigeEnde eines laufenden Vertrags in derRegel versilbern. Üblicherweise muss derKunde noch bis zu drei Monate lang dieGrundgebühr überweisen, erst dann lassenihn die Anbieter ziehen.DatentarifeEine teure Falle lauert auch bei den Handy­Datentarifen: Wer ein Smartphone oder einInternet-fähiges Telefon besitzt, sollte unbedingteinen gedeckelten Datentarif abschließen.Nur so verhindert man, dass etwa einautomatisch von Smartphone durchgeführtesSystemupdate zum Groschengrab wird.Besonders gefährdet sind hier Besitzer alterHandyverträge, die sich ein neues Smartphonezulegen. Die zu den alten Mobilfunkverträgengehörenden Datentarife sind mitunterhoffnungslos überteuert - aber dennochgültig. Zusammen mit dem Handy-Wechselist deshalb immer auch ein Tarifwechsel oderzumindest eine Tarifüberprüfung angesagt.Doch auch mit Datenflatrate kann einSmartphone zur Kostenfalle werden: Bei Reisenins Ausland gibt es eine DeckeJung fürMobiltelefontarife und die unsäglichen Roaming-Gebühren,die aber erst bei knapp60 Euro greift. Wer sein Smartphone ins Auslandmitnimmt, sollte sich deshalb rechtzeitignach speziellen Auslandstarifen oder ausländischenMobilfunkkarten umsehen. (gs)ct

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