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169Armut konfrontiert worden waren. Die Effekte von Sozialhilfebezug unterschieden sich fürEineltern- und Zweielternfamilien: in Zweielternfamilien nahmen Verhaltensauffälligkeiten zubei späterem Einsetzen der Unterstützung, bei den Kindern der Alleinerziehenden reduziertespäte Sozialhilfe diese Probleme. Aus den unterschiedlichen Effekten von Sozialhilfe für dieverschiedenen Familientypen schliesst Hao, dass Sozialhilfebezug nicht per se eine «Kulturder Abhängigkeit» perpetuiere. Sozialhilfe könne vielmehr die schädlichen Effekte vonEinelternfamilien auf die sozioemotionale Entwicklung von Kindern mildern.4.2.5. Dispositions- und PartizipationsspielraumArmut wird, wie einleitend zitiert, im Lebenslagenkonzept als "Zustand stark eingeschränkterInteressenverwirklichung" (Hanesch et al. 1994, 276) definiert. Diese Einschränkungenbetreffen direkt oder indirekt alle Lebensbereiche, wenn auch nicht für alle Betroffene ingleichem Ausmass. Insofern ist es nur beschränkt sinnvoll, einen spezifischen DispositionsundPartizipationsspielraum, "der davon abhängt, in welchem Masse das Individuum in denverschiedensten Lebensbereichen mitentscheiden, mitgestalten und teilnehmen kann"(Lompe et al. 1987, 98) abzugrenzen und zu untersuchen. Wie Lompe et al. schreiben, werdenbei stark restringiertem Einkommen "Entscheidungsmöglichkeiten in einzelnen Lebenssituationenbis hin zur Alternativlosigkeit ... eingeschränkt." (ebd., 197) Entscheidungsmöglichkeitenbeträfen praktisch nur noch Bereiche, die keine Kosten verursachtenoder Kosten sparten. Die AutorInnen beziehen sich in ihrer Beschreibung des DispositionsundPartizipationsspielraums auf die Teilhabe am sozio-kulturellen Leben sowie auf politischeInteressen/Aktivitäten und heben vor allem die Unmöglichkeit der Teilnahme (ausKostengründen) bzw. die Unwilligkeit, sich für irgendetwas zu engagieren (aus Resignationund Apathie) hervor. Beschränkungen bei Freizeitaktivitäten wurden bereits weiter obenthematisiert (vgl. 4.2.1.). Zu (im weitesten Sinn) politischen Interessen oder Aktivitäten vonArmen liegen keine Untersuchungen vor. Einzig im qualitativen Teil der deutschenArmutsstudie von Hanesch et al. (1994) wird das Thema kurz gestreift; konsistente Trendsüber Passivität oder Aktivität sind jedoch nicht auszumachen.Wenn von Dispositionsspielräumen der Armen die Rede ist, dreht sich die Diskussion in derRegel um die Frage, inwieweit Armut die Selbstbestimmung der Betroffenen untergräbt undinwieweit sie durch Stigmatisierungsprozesse aus der Gesellschaft ausgegrenzt werden.Dabei wäre an sich zu unterscheiden zwischen Einschränkungen, die durch den Tatbestandder Armut per se verursacht werden, und allfälligen Autonomieverlusten als Folge vonSozialhilfeabhängigkeit. Diese analytische Unterscheidung wird meistens nicht gemacht,sondern es werden implizit oder explizit generalisierende Aussagen für alle Armen getroffen.Ebensowenig sind zu diesem Themenkomplex Fragestellungen zur spezifischen Betroffenheitvon Familien zu finden – mit Ausnahme von Untersuchungen über Alleinerziehende.Zu vermuten wäre immerhin, dass die Familien bei der Bewältigung von Armut einegewisse positive Funktion haben könnten: erstens indem die Verantwortung für Kinder dieEltern stärker davor bewahren könnte, sich «aufzugeben», zweitens indem die Familien alsRückzugsort fungieren könnten.B A S S • B ü r o f ü r a r b e i t s - u n d s o z i a l p o l i t i s c h e S t u d i e n

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