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171rung der Situation der Betroffenen verbunden. Was Napp-Peters (1985, 73) für Alleinerziehendekonstatiert, trifft auch für andere arme Personen zu:"Ein besonderes Problem deprivierter Eltern ergibt sich daraus, dass sie aus der Versorgung durch dasNetz der sozialen Sicherung herausgenommen und in die «Obhut» von Instanzen sozialer Kontrolle(Sozialamt, Sozialarbeit) verwiesen werden. <strong>De</strong>nn mit dieser Ausgrenzung aus den «normalen»Lebensbereichen und der Abhängigkeit von der Sozialadministration ist häufig eine Umdefinition ihrerProblemsituation verbunden. Aus ihrer Armut wird Randständigkeit, wird mit fortschreitender Aktenlage einMensch mit «abweichendem Verhalten»."4.2.5.2. Autonomieverlust durch SozialhilfebezugSozialhilfebezug bedeutet objektiv für die Betroffenen in erster Linie Abhängigkeit und Kontrollverlust.110"Und dass man wirklich um jedes, was eigentlich jeder Mensch braucht, sei es Klamotten, sei es n'neuerTeppich oder vielleicht mal 'ne neue Tapetenrolle, dass man das wirklich irgendwie beantragen muss, dassfremde Leute darüber entscheiden, kriegt man das, kriegt man das nicht? (...) Wenn Du vom SozialamtGeld kriegst, du bist nicht mehr mündig. Du bist schlichtweg entmündigt, und so wirst Du auch von vielenbehandelt, nicht von allen, aber von vielen." (Busch-Geertsema/Ruhstrat 1991, 76)Sozialhilfebeziehende können über ganz alltägliche Bedürfnisse nicht mehr selbst entscheiden,sondern sind von oft als undurchschaubar empfundenen unpersönlichen Regelungenabhängig. Die Entscheide der Behörden werden vielfach als willkürlich erfahren. Alsdemütigend wird der Zwang zur Offenlegung der eigenen Privatsphäre empfunden und das«Betteln» um Dinge, die für andere Leute eine Selbstverständlichkeit sind. Je nach Form derHilfe (Sachleistungen, Gutschriften oder Geld) reduziert sich der Entscheidungsspielraumnoch stärker, indem die «Wahl» der mit der Unterstützung erwerbbaren Güter durch anderekanalisiert wird: "Als Sozialhilfeempfängerin hast du einfach kein Recht auf einen eigenenGeschmack." (Busch-Geertsema/Ruhstrat 1991, 55). Die Höhe der Sozialhilfe wird durchgängigin allen Studien von den jeweiligen Befragten (mit jeweils einzelnen Ausnahmen) alszu gering beurteilt. Beschäftigungsmassnahmen im Rahmen von Sozialhilfe oderErwerbslosenprogramme werden von einigen Betroffenen eher als <strong>De</strong>mütigung, denn alsUnterstützung erlebt, weil die Entschädigung zu gering ist bzw. die Programme nicht als deneigenen Fähigkeiten angemessen beurteilt werden (Busch-Geertsema/Ruhstrat 1991, Cunhaet al. 1995).Auch wenn Sozialhilfe von den meisten Betroffenen als Autonomieverlust erlebt wird, trägtsie doch nicht nur negative Züge. Vor allem von einem Teil der Alleinerziehenden wird Sozialhilfebis zu einem gewissen Grad offenbar auch als befreiend und entlastend empfunden.Für einige Frauen bedeutet die Sozialhilfe das erste «eigene» Geld überhaupt, weil sie jungheirateten und in der Ehe keine Verfügung über das Einkommen des Mannes hatten110 Die in diesem Abschnitt angesprochenen Themen finden sich praktisch übereinstimmend in allen Studien, indenen auch die subjektiven Erfahrungen von Sozialhilfebeziehenden berücksichtigt werden. <strong>De</strong>shalb wird nurbei wörtlichen Zitaten direkt auf eine bestimmte Arbeit verwiesen, aber nicht für jede Aussage eineLiteraturangabe geliefert.B A S S • B ü r o f ü r a r b e i t s - u n d s o z i a l p o l i t i s c h e S t u d i e n

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