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Universitätsklinikum Münster

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Krankenversorgung und Service<br />

Institut für Medizinische Psychologie<br />

Versorgungsleistungen wurden als Konsiliarleistungen im Klinikum erbracht, vor<br />

allem in der medizinpsychologischen Abklärung von potentiellen Spendern und<br />

Empfängern im Vorfeld einer eventuellen Lebendspende und der Nachbetreuung der<br />

Patienten und Angehörigen.<br />

Lebendspenden-Nierentransplantation<br />

In Erfüllung der im Transplantationsgesetz von 1997 formulierten Bedingungen und<br />

Voraussetzungen für eine Lebendspende führt das Institut die medizinpsychologischethische<br />

Abklärung durch und erstellt die Gutachten, in denen die Freiwilligkeit der<br />

Spendebereitschaft beurteilt und vor der Spende psychologische Hinderungsgründe<br />

ausgeschlossen werden sollen.<br />

In der Regel werden hierfür drei Gespräche mit dem Spenderpaar geführt, ein<br />

Erstgespräch gemeinsam mit dem Patienten und dem vorgesehenen Spender und je<br />

ein Einzelgespräch mit dem Patienten und dem vorgesehenen Spender. Spender und<br />

Empfänger werden postoperativ nachbetreut. Zusätzliche psychologische<br />

Beratungsgespräche erfolgen nach Bedarf im Vorfeld, während des stationären<br />

Aufenthalts und in der Nachsorge.<br />

Im Jahr 2005 wurden am Institut für Medizinische Psychologie 20 Paare vorgestellt, die<br />

sich um eine Lebendspenden-Nierentransplantation bemühten. Im Rahmen der<br />

Begutachtung wurden insgesamt 54 Gespräche geführt und ausgewertet. 17<br />

abschließende Gutachten wurden erstellt.<br />

Einen besonderen Schwerpunkt setzte das Institut in der medizinpsychologischen<br />

Fortbildung und Supervision, u.a. im Rahmen des bundesweit etablierten EDHEP-<br />

Fortbildungsprogramms für Ärzte und Pflegekräfte für die Gesprächsführung mit<br />

Angehörigen plötzlich Verstorbener und für Personal in der Rehabilitation<br />

unterschiedlicher Indikationsbereiche.<br />

<strong>Universitätsklinikum</strong> <strong>Münster</strong> - Qualitätsbericht 2005 335

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