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Universitätsklinikum Münster

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Qualitätspolitik<br />

V. Mindestmengen<br />

Umsetzung der Mindestmengenvereinbarung nach § 137 Abs. 1 S. 3 Nr. 3<br />

SGB V<br />

� Lebertransplantation<br />

Gesetzliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 10<br />

Anzahl der Leber- und Leberteiltransplantationen und Leberentnahmen<br />

am <strong>Universitätsklinikum</strong> <strong>Münster</strong>:<br />

Gesamtmenge: 85, davon 22 Lebertransplantationen, 25 Leberteiltransplantationen<br />

und 38 Leberentnahmen<br />

� Nierentransplantation<br />

Gesetzliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 20<br />

Anzahl der Nierentransplantationen am <strong>Universitätsklinikum</strong> <strong>Münster</strong>:<br />

Gesamtmenge: 84<br />

� Komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus<br />

Gesetzliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 5<br />

Mindestmenge pro Arzt: 5<br />

Anzahl der komplexen Eingriffe am Organsystem Ösophagus am<br />

<strong>Universitätsklinikum</strong> <strong>Münster</strong>:<br />

Gesamtmenge: 83<br />

� Komplexe Eingriffe am Organsystem Pankreas<br />

Gesetzliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 5<br />

Mindestmenge pro Arzt: 5<br />

Anzahl der komplexen Eingriffe am Organsystem Pankreas am<br />

<strong>Universitätsklinikum</strong> <strong>Münster</strong>:<br />

Gesamtmenge: 94<br />

� Stammzelltransplantation<br />

Gesetzliche Mindestmenge pro Krankenhaus: 12<br />

560 <strong>Universitätsklinikum</strong> <strong>Münster</strong> - Qualitätsbericht 2005

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