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Facharbeitern in Führungspositionen - BiBB

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tionen unterschieden (§2 (1)). Die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen<br />

werden „schriftlich <strong>in</strong> Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen“ geprüft.<br />

Die handlungsspezifischen Qualifikationen werden „schriftlich <strong>in</strong> Form von handlungsspezifischen,<br />

<strong>in</strong>tegrierten Situationsaufgaben und mündlich <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es situationsbezogenen<br />

Fachgesprächs“ geprüft (§2(4)).<br />

Voraussetzungen zur Prüfungszulassung der zunächst nachzuweisenden Basisqualifikationen<br />

ist u.a. „e<strong>in</strong>e mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anerkannten<br />

Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, und danach e<strong>in</strong>e<br />

m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>jährige Berufspraxis“ oder „e<strong>in</strong>e mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung<br />

<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens dreijährige<br />

Berufspraxis“ oder „e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens sechsjährige Berufspraxis“ (§3 (1)). Im<br />

Prüfungsteil der handlungsspezifischen Qualifikationen gilt die Zulassungsvoraussetzung,<br />

dass u.a. die Prüfung der Basisqualifikationen erfolgreich bestanden wurde,<br />

m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> weiteres Jahr Praxis vorhanden ist sowie die berufs- und arbeitspädagogischen<br />

Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachgewiesen wurden.<br />

Bezüglich der fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen werden fünf Prüfungsbereiche<br />

benannt: rechtsbewusstes Handeln, betriebswirtschaftliches Handeln, die<br />

Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, die Zusammenarbeit<br />

im Betrieb sowie die Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer<br />

Gesetzmäßigkeiten (§4 (1)). Diese werden <strong>in</strong> der Verordnung jeweils mit e<strong>in</strong>igen<br />

Erläuterungen weiter konkretisiert. Weiter wird vorgegeben, dass die „Bearbeitungsdauer<br />

für die schriftlichen Aufgaben“ pro Prüfungsbereich zwischen 60 und 90 M<strong>in</strong>uten<br />

liegen solle. Ggf. könne e<strong>in</strong>e mündliche Prüfung h<strong>in</strong>zukommen, wenn dieses für das<br />

Bestehen ausschlaggebend wäre (§4 (8).<br />

Bezüglich der handlungsspezifischen Qualifikationen werden die sog. „Handlungsbereiche“<br />

der "Technik", "Organisation" und "Führung und Personal" benannt. Sie s<strong>in</strong>d<br />

demnach den betrieblichen Funktionsfeldern Betriebserhaltung, Fertigung und Montage<br />

(matrixartig) zuzuordnen. Die Handlungsbereiche gliedern sich wiederum <strong>in</strong> sog.<br />

Qualifikationsschwerpunkte. Im Bereich Technik gehören dazu die Betriebstechnik, die<br />

Fertigungstechnik und die Montagetechnik (§5 (2)). Im Bereich Organisation bestehen<br />

die Qualifikationsschwerpunkte aus dem betrieblichen Kostenwesen, den Planungs-,<br />

Steuerungs- und Kommunikationssystemen sowie dem Arbeits-, Umwelt- und<br />

Gesundheitsschutz. Der Handlungsbereich "Führung und Personal" schließlich umfasst<br />

die Schwerpunkte Personalführung, Personalentwicklung und Qualitätsmanagement.<br />

Auch die Qualifikationsschwerpunkte werden <strong>in</strong> der Verordnung nachfolgend <strong>in</strong>haltlich<br />

weiter detailliert. Die Prüfung erfolgt anhand von drei funktionsfeldbezogenen und die<br />

Handlungsbereiche <strong>in</strong>tegrierenden Situationsaufgaben. „Zwei der Situationsaufgaben<br />

s<strong>in</strong>d schriftlich zu lösen, e<strong>in</strong>e Situationsaufgabe ist Gegenstand des situationsbezogenen<br />

Fachgespräches“ (§5 (1)). In den jeweils vierstündigen schriftlichen Ausarbeitungen<br />

sowie dem 45 bis 60 M<strong>in</strong>uten dauernden Fachgespräch s<strong>in</strong>d Handlungsbereiche<br />

zu <strong>in</strong>tegrieren und die Funktionsfelder <strong>in</strong>sgesamt abzudecken, dafür ist e<strong>in</strong>e differenziert<br />

beschriebene Prozedur zu beachten. So geht es im situationsbezogenen Fachgespräch<br />

darum nachzuweisen, dass der Prüfungsteilnehmer „<strong>in</strong> der Lage ist, betriebliche<br />

Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und e<strong>in</strong>er begründeten Lösung<br />

zuzuführen“ (§5 (6)).<br />

Inzwischen s<strong>in</strong>d mehr als zehn Jahre seit der Neuordnung vergangen. Diese zeitliche<br />

Distanz begründet die Absicht e<strong>in</strong>er Evaluation der Folgen der damaligen Entscheidungen<br />

und e<strong>in</strong>er Erkundung der <strong>in</strong>zwischen entstandenen Situation der gewerblichtechnischen<br />

Fach- und Führungskräfte <strong>in</strong> der <strong>in</strong>dustriellen Produktion. Im Nachlauf zu<br />

der Neuverordnung ergibt sich das Erkenntnis<strong>in</strong>teresse, die damit angestoßenen bzw.<br />

angestrebten Veränderungen der Laufbahnen und betrieblichen Positionierungen, der<br />

zum Industriemeister-Titel führenden Prüfungen und der prüfungsbereitenden Lehrgänge<br />

zu erkunden:<br />

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