Facharbeitern in Führungspositionen - BiBB
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tionen unterschieden (§2 (1)). Die fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen<br />
werden „schriftlich <strong>in</strong> Form von anwendungsbezogenen Aufgabenstellungen“ geprüft.<br />
Die handlungsspezifischen Qualifikationen werden „schriftlich <strong>in</strong> Form von handlungsspezifischen,<br />
<strong>in</strong>tegrierten Situationsaufgaben und mündlich <strong>in</strong> Form e<strong>in</strong>es situationsbezogenen<br />
Fachgesprächs“ geprüft (§2(4)).<br />
Voraussetzungen zur Prüfungszulassung der zunächst nachzuweisenden Basisqualifikationen<br />
ist u.a. „e<strong>in</strong>e mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em anerkannten<br />
Ausbildungsberuf, der den Metallberufen zugeordnet werden kann, und danach e<strong>in</strong>e<br />
m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>jährige Berufspraxis“ oder „e<strong>in</strong>e mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung<br />
<strong>in</strong> e<strong>in</strong>em sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens dreijährige<br />
Berufspraxis“ oder „e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens sechsjährige Berufspraxis“ (§3 (1)). Im<br />
Prüfungsteil der handlungsspezifischen Qualifikationen gilt die Zulassungsvoraussetzung,<br />
dass u.a. die Prüfung der Basisqualifikationen erfolgreich bestanden wurde,<br />
m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong> weiteres Jahr Praxis vorhanden ist sowie die berufs- und arbeitspädagogischen<br />
Kenntnisse gemäß der Ausbilder-Eignungsverordnung nachgewiesen wurden.<br />
Bezüglich der fachrichtungsübergreifenden Basisqualifikationen werden fünf Prüfungsbereiche<br />
benannt: rechtsbewusstes Handeln, betriebswirtschaftliches Handeln, die<br />
Anwendung von Methoden der Information, Kommunikation und Planung, die Zusammenarbeit<br />
im Betrieb sowie die Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer<br />
Gesetzmäßigkeiten (§4 (1)). Diese werden <strong>in</strong> der Verordnung jeweils mit e<strong>in</strong>igen<br />
Erläuterungen weiter konkretisiert. Weiter wird vorgegeben, dass die „Bearbeitungsdauer<br />
für die schriftlichen Aufgaben“ pro Prüfungsbereich zwischen 60 und 90 M<strong>in</strong>uten<br />
liegen solle. Ggf. könne e<strong>in</strong>e mündliche Prüfung h<strong>in</strong>zukommen, wenn dieses für das<br />
Bestehen ausschlaggebend wäre (§4 (8).<br />
Bezüglich der handlungsspezifischen Qualifikationen werden die sog. „Handlungsbereiche“<br />
der "Technik", "Organisation" und "Führung und Personal" benannt. Sie s<strong>in</strong>d<br />
demnach den betrieblichen Funktionsfeldern Betriebserhaltung, Fertigung und Montage<br />
(matrixartig) zuzuordnen. Die Handlungsbereiche gliedern sich wiederum <strong>in</strong> sog.<br />
Qualifikationsschwerpunkte. Im Bereich Technik gehören dazu die Betriebstechnik, die<br />
Fertigungstechnik und die Montagetechnik (§5 (2)). Im Bereich Organisation bestehen<br />
die Qualifikationsschwerpunkte aus dem betrieblichen Kostenwesen, den Planungs-,<br />
Steuerungs- und Kommunikationssystemen sowie dem Arbeits-, Umwelt- und<br />
Gesundheitsschutz. Der Handlungsbereich "Führung und Personal" schließlich umfasst<br />
die Schwerpunkte Personalführung, Personalentwicklung und Qualitätsmanagement.<br />
Auch die Qualifikationsschwerpunkte werden <strong>in</strong> der Verordnung nachfolgend <strong>in</strong>haltlich<br />
weiter detailliert. Die Prüfung erfolgt anhand von drei funktionsfeldbezogenen und die<br />
Handlungsbereiche <strong>in</strong>tegrierenden Situationsaufgaben. „Zwei der Situationsaufgaben<br />
s<strong>in</strong>d schriftlich zu lösen, e<strong>in</strong>e Situationsaufgabe ist Gegenstand des situationsbezogenen<br />
Fachgespräches“ (§5 (1)). In den jeweils vierstündigen schriftlichen Ausarbeitungen<br />
sowie dem 45 bis 60 M<strong>in</strong>uten dauernden Fachgespräch s<strong>in</strong>d Handlungsbereiche<br />
zu <strong>in</strong>tegrieren und die Funktionsfelder <strong>in</strong>sgesamt abzudecken, dafür ist e<strong>in</strong>e differenziert<br />
beschriebene Prozedur zu beachten. So geht es im situationsbezogenen Fachgespräch<br />
darum nachzuweisen, dass der Prüfungsteilnehmer „<strong>in</strong> der Lage ist, betriebliche<br />
Aufgabenstellungen zu analysieren, zu strukturieren und e<strong>in</strong>er begründeten Lösung<br />
zuzuführen“ (§5 (6)).<br />
Inzwischen s<strong>in</strong>d mehr als zehn Jahre seit der Neuordnung vergangen. Diese zeitliche<br />
Distanz begründet die Absicht e<strong>in</strong>er Evaluation der Folgen der damaligen Entscheidungen<br />
und e<strong>in</strong>er Erkundung der <strong>in</strong>zwischen entstandenen Situation der gewerblichtechnischen<br />
Fach- und Führungskräfte <strong>in</strong> der <strong>in</strong>dustriellen Produktion. Im Nachlauf zu<br />
der Neuverordnung ergibt sich das Erkenntnis<strong>in</strong>teresse, die damit angestoßenen bzw.<br />
angestrebten Veränderungen der Laufbahnen und betrieblichen Positionierungen, der<br />
zum Industriemeister-Titel führenden Prüfungen und der prüfungsbereitenden Lehrgänge<br />
zu erkunden:<br />
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