Extraktion von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen
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<strong>Extraktion</strong> <strong>von</strong> <strong>Lebensmitteln</strong> <strong>und</strong> <strong>Bedarfsgegenständen</strong> mit Hilfe <strong>von</strong> überkritischem CO2<br />
3. APPLIKATIONEN<br />
3.1 ANALYTIK VON PFLANZENSCHUTZMITTELRÜCKSTÄNDEN IN OBST UND<br />
GEMÜSE<br />
3.1.1 Einleitung<br />
Der Einsatz <strong>von</strong> Pflanzenschutzmitteln ist in der modernen Landwirtschaft nicht mehr<br />
wegzudenken. Gemäß Pflanzenschutzgesetz sind „ ... Pflanzenschutzmittel ... dazu<br />
bestimmt, Pflanzen oder Pflanzenerzeugnisse vor Schadorganismen oder Krankheiten<br />
zu schützen „ [34]. Weltweit sind schätzungsweise 500-600 verschiedene Wirkstoffe im<br />
Einsatz, die entsprechend ihrer Wirkung in verschiedene Gruppen eingeteilt werden<br />
können [92,89] (siehe Tab. 3.1.1-1).<br />
Tab. 3.1.1-1: Einteilung <strong>von</strong> Pflanzenschutzmitteln nach ihrer Wirkung<br />
Gruppe Wirkung Einige Vertreter<br />
Herbizide gegen Unkräuter Phenoxyalkancarbonsäuren, Triazine,<br />
Uronsäurederivate<br />
Fungizide gegen Pilze Dithiocarbamate, Benzimidazole, Triazole<br />
Insektizide gegen Insekten Carbamate, Pyrethroide,<br />
Organophosphorsäureester<br />
Synergisten potenzieren die Wirkung <strong>von</strong><br />
Insektiziden<br />
Piperonylbutoxid<br />
Akarizide gegen Milben Carbamate, Pyrethroide, Zinnorganische<br />
Verbindungen<br />
Nematizide gegen Nematoden Organophosphorsäureester<br />
Molluskizide gegen Schnecken Metaldehyd<br />
Rodentizide gegen Nagetiere<br />
Kumarinderivate<br />
Zu den Pflanzenschutzmitteln werden im allgemeinem auch Wachstumsregulatoren <strong>und</strong><br />
Keimhemmungsmittel gezählt.<br />
Die Anwendung <strong>von</strong> Pflanzenschutzmitteln ist gesetzlich geregelt. Ihre Zulassung in der<br />
B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland erfolgt durch die Biologische B<strong>und</strong>esanstalt für Land- <strong>und</strong><br />
Forstwirtschaft (BBA). Eine Zulassung erfolgt nur dann, wenn „das Pflanzenschutzmittel<br />
bei bestimmungsgemäßer <strong>und</strong> sachgerechter Anwendung ... keine schädlichen<br />
Auswirkungen auf die Ges<strong>und</strong>heit <strong>von</strong> Mensch <strong>und</strong> Tier hat, die nach dem Stande der<br />
wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht vertretbar sind“ [34].<br />
Mit der Zulassung wird die Anwendung geregelt <strong>und</strong> gegebenenfalls werden einzuhaltende<br />
Wartezeiten festgesetzt. Trotz Einhaltung der festgelegten Wartezeiten<br />
zwischen Einsatz der Pestizide <strong>und</strong> Ernte können noch Rückstände der Pflanzenschutzmittel<br />
im Endprodukt verbleiben. Zum Schutz der Verbraucher werden in der<br />
Chemisches <strong>und</strong> Veterinäruntersuchungsamt Stuttgart, Sitz Fellbach<br />
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