15.01.2013 Aufrufe

Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Einhundertste Vergleichende Prüfung „Haushaltsstruktur 2004: Landkreise“<br />

Für den Landkreis Darmstadt-Dieburg ist zu berücksichtigen, dass er zum<br />

1. Januar 2001 sein Rechnungswesen ohne Übergangszeit von der Kameralistik auf<br />

kaufmännische doppelte Buchführung („Doppik 159 “) umstellte. Die anderen Landkreise<br />

buchten im Prüfungszeitraum weiterhin kameral. Ein Vergleich<br />

• der doppischen Haushaltszahlen des Landkreises Darmstadt-Dieburg ab dem Jahr<br />

2001 mit denen des Vorjahres sowie<br />

• der doppischen Haushaltszahlen des Landkreises Darmstadt-Dieburg mit den kameralen<br />

Haushaltszahlen der anderen Landkreise<br />

war aufgrund der Systemunterschiede trotz komplexer Überleitungsrechnungen weder<br />

vollständig noch eindeutig möglich. Dies war darauf zurückzuführen, dass der Landkreis<br />

Darmstadt-Dieburg ergebniswirksame Aufwendungen und Erträge auswies, während<br />

die anderen Landkreise Ausgaben und Einnahmen erfassten. Ursachen für die<br />

fehlende Vergleichbarkeit waren unterschiedliche<br />

• Bezüge der Wertfindung: Zahlungsströme in der Kameralistik, Ressourcenverbrauch<br />

in der Doppik,<br />

• Periodenabgrenzungen: Jahresbezug der Zahlungsströme in der Kameralistik,<br />

Jahresbezug des Ressourcenverbrauchs in der Doppik, wobei Zahlungsstrom und<br />

Ressourcenverbrauch zeitlich nicht zusammenfallen müssen,<br />

• Gliederungssystematiken: feste Einzelpläne und Unterabschnitte in der Kameralistik,<br />

organisationsstrukturabhängige Konten in der Doppik.<br />

Aus Gründen der Einordnung in die Vergleichende Prüfung wurde der Landkreis Darmstadt-Dieburg<br />

nachfolgend, soweit dies strukturell möglich war, mit seinen doppischen<br />

Zahlen den kameralen Zahlen der anderen Landkreise gegenübergestellt. Zur Verdeutlichung<br />

der eingeschränkten Vergleichbarkeit wurde der Landkreis Darmstadt-Dieburg<br />

in den Ansichten optisch von den anderen Landkreisen abgesetzt.<br />

Im Landkreis Darmstadt-Dieburg zeigten sich die Vorteile der zum 1. Januar 2001<br />

eingeführten Doppik, weil die Kosten- und Leistungsrechnung Bestandteil der Rechnungslegung<br />

ist. Auf der Grundlage der Jahresabschlüsse waren Aussagen zur Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage ohne großen Aufwand möglich. Die bislang verwendeten<br />

kameralen Kennzahlen wie „Freie Spitze“ und „rechnerische Kreditlaufzeit“ konnten<br />

durch Bilanzanalysekennzahlen ersetzt werden.<br />

So konnten in der Prüfung die Warngrenzen zur Beurteilung des Bauunterhalts durch<br />

die Investitionsquote160 ersetzt werden. Dies führte zu einer höheren Genauigkeit, da<br />

die kamerale Warngrenze bislang auf einer Hilfsgröße (Brandversicherungswerte)<br />

beruhte. Die Investitionsquote fußt auf der bilanziellen Abschreibung, die sich aus<br />

dem ausgewiesenen Vermögen der Vermögensrechnung ergibt, und dem jährlichen<br />

Investitionsvolumen.<br />

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wies aufgrund des doppischen Rechnungswesens<br />

Aufwand und Ertrag periodengerecht aus. Demgegenüber wurde im kameralen Rechnungswesen<br />

allein auf den Zahlungszeitpunkt abgestellt. Den Erkenntnisgewinn des<br />

doppischen Systems zeigen beispielsweise kommunale Investitionen und Rückstellungen:<br />

• Die Ausgaben wurden in der Kameralistik im Vermögenshaushalt des Jahres erfasst,<br />

in dem die Investition getätigt wurde. In den Folgejahren erschienen mit<br />

159 Vergleiche Stellungnahme des Präsidenten des Hessischen Rechnungshofs zu dem Entwurf eines Gesetzes<br />

zur Änderung der Hessischen Gemeindeordnung und anderer Gesetze (Landtagsdrucksache<br />

16/2463) vom 6. September 2004, Vierzehnter Zusammenfassenden <strong>Bericht</strong> (Landtagsdrucksache<br />

16/2590), S. 178 ff.<br />

160 Investitionsquote = Bilanzielle Abschreibung im Verhältnis zum Investitionsvolumen im gleichen <strong>Bericht</strong>sjahr<br />

<strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong> 87<br />

Vergleich doppischer<br />

und kameraler Daten<br />

problematisch<br />

Vorteile der Doppik<br />

Höhere<br />

Aussagefähigkeit der<br />

Doppik<br />

Investitionen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!