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Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

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Rücklage<br />

Der Landeswohlfahrtsverband als überörtlicher Träger der Sozialhilfe und der<br />

Kriegsopferfürsorge<br />

im Vogelsbergkreis (Zeile 6) sowie im Landkreis Waldeck-Frankenberg (Zeile 2) bei<br />

0,69. Diese Landkreise zahlten im Jahr 2004 rund 30 Prozent weniger an Verbandsumlage<br />

als der Nettoaufwand in der Sozialhilfe betrug.<br />

Die Verbandsumlage basiert auf der vom Land Hessen festgestellten Finanzkraft der<br />

Landkreise und kreisfreien Städte. Die Umlagegrundlagen für den Landeswohlfahrtsverband<br />

Hessen sind die gleichen, die dem kommunalen Finanzausgleich<br />

zugrunde liegen. Sie sind transparent. Eine Änderung der Umlagegrundlagen setzt<br />

eine Änderung der Berechnung der Schlüsselzuweisungen an die Landkreise und kreisfreien<br />

Städte voraus.<br />

Die Mindestrücklage für das Jahr 2005 lag bei rund 23,4 Millionen €, die allgemeine<br />

Rücklage Ende 2005 betrug rund 67 Millionen €. Die Überörtliche Prüfung sieht keine<br />

Notwendigkeit, die Rücklage über den gesetzlichen Mindeststandard hinaus zu bilden.<br />

11.10 Der Landeswohlfahrtsverband als überörtlicher Träger der Sozialhilfe<br />

und der Kriegsopferfürsorge<br />

Die Aufgaben des Landeswohlfahrtsverbands Hessen im Bereich der überörtlichen<br />

Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge wurden innerhalb von Zielgruppenmanagements<br />

wahrgenommen. Die Zielgruppenmanagements in der Sozialhilfe ersetzten<br />

im Jahr 1999 das Landessozialamt. Hierdurch sollte eine effiziente und bürgernahe<br />

Betreuung gewährleistet werden.<br />

In der Sozialhilfe gab es drei Zielgruppenmanagements:<br />

• Zielgruppenmanagement für Menschen mit einer körperlichen oder einer Sinnesbehinderung<br />

(ZGM 204)<br />

• Zielgruppenmanagement für Menschen mit einer geistigen Behinderung (ZGM<br />

206)<br />

• Zielgruppenmanagement für Menschen mit einer seelischen Behinderung oder<br />

einer Abhängigkeitserkrankung (ZGM 207)<br />

Im Prüfungszeitraum entwickelten sich die Fallzahlen wie folgt:<br />

Fallzahlen in der Sozialhilfe in den Jahren 2002 bis 2005<br />

2002 2003 2004 2005 Änderung<br />

2002 bis<br />

2005<br />

1 Stationäre Leistungen 14.453 14.759 15.017 15.275 +5,7 %<br />

2<br />

Teilstationäre<br />

Leistungen<br />

13.348 13.681 14.273 14.448 +8,2 %<br />

3 Externbeschulung 540 573 594 619 +14,6 %<br />

4 Tagesstätten 1.308 1.339 1.563 1.567 +19,8 %<br />

5 Betreutes Wohnen 6.593 6.998 7.491 7.926 +20,2 %<br />

6<br />

Betreutes Wohnen<br />

Nichtsesshafte<br />

591 599 647 623 +5,4 %<br />

7 Blindenhilfe / -geld 13.241 13.260 13.418 13.273 +0,2 %<br />

8 Gesamt 50.074 51.209 53.003 53.731 +7,3 %<br />

Quelle: Controllingberichte des Landeswohlfahrtsverbands Hessen<br />

Ansicht 184: Fallzahlen in der Sozialhilfe in den Jahren 2002 bis 2005<br />

Zwischen dem Jahr 2002 und dem Jahr 2005 stiegen die Fallzahlen von rund 50.000<br />

auf rund 53.700, die Steigerungsrate lag bei rund sieben Prozent:<br />

236 <strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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