Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
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Warngrenzen für<br />
Haushaltsstabilität<br />
Freie Spitze<br />
Normiertes<br />
Haushaltsergebnis<br />
Normiertes Defizit<br />
Investitionen<br />
Haushaltsstabilität<br />
Prüffeld Indikator<br />
Mehrkosten entgangener<br />
Arbeitsleistung<br />
Balanced Scorecard für Flörsbachtal und Siegbach<br />
Wert Wert Vergleichsgemeinden Gemeindeprofil<br />
Flörsbachtal<br />
Flörsbachtal<br />
�<br />
Siegbach �<br />
Flörsbachtal<br />
und<br />
Siegbach<br />
Siegbach Minimum Median Maximum<br />
28.887 € 33.325 € 2.111 € 34.632 € 138.832 €<br />
Ansicht 14: Balanced Scorecard für Flörsbachtal und Siegbach<br />
6.8 Haushaltsstabilität<br />
- - - o + ++<br />
Um die Haushaltsstabilität in den Städten und Gemeinden zu beurteilen, wurden die<br />
Warngrenzen aus den vorangegangenen Haushaltsstrukturprüfungen verwendet 19 :<br />
• Freie Spitze (wenigstens acht Prozent der Allgemeinen Deckungsmittel)<br />
• Normiertes Haushaltsergebnis (Nettozuführung zum Vermögenshaushalt abzüglich<br />
ordentlicher Tilgung und Kreditbeschaffungskosten)<br />
• Investitionen (wenigstens 25 Prozent der Allgemeinen Deckungsmittel)<br />
• Zinslast (höchstens 10 Prozent der Allgemeinen Deckungsmittel)<br />
Nach § 22 Abs. 1 GemHVO ist eine Pflichtzuführung (ordentliche Tilgung und Kreditbeschaffungskosten)<br />
vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt zu leisten.<br />
Wird diese nicht aus dem laufenden Haushalt erwirtschaftet, besteht die Gefahr eines<br />
Substanzverzehrs. In einem solchen Fall wird nicht automatisch ein kamerales Defizit<br />
ausgewiesen. Die Manövriermasse der Ersatzdeckungsmittel (zum Beispiel aus Rücklagenauflösungen<br />
oder Vermögensveräußerungen) kann über Jahre einen Defizitausweis<br />
verhindern. Das Normierte Haushaltsergebnis als wichtigster Frühwarnindikator<br />
berechnet deshalb das Haushaltsergebnis unter der Annahme, dass die Pflichtzuführung<br />
aus Allgemeinen Deckungsmitteln geleistet wird.<br />
Fällt das Normierte Haushaltsergebnis positiv aus – ist die tatsächliche Zuführung an<br />
den Vermögenshaushalt größer als die Pflichtzuführung –, stellt dies eine Freie Spitze<br />
dar. Die Freie Spitze bestimmt die Höhe der Zuführung zum Vermögenshaushalt, mit<br />
der Investitionen aus Eigenmitteln finanziert werden können.<br />
Ist die tatsächliche Zuführung an den Vermögenshaushalt kleiner als die Pflichtzuführung,<br />
wird von einem Normierten Defizit gesprochen. Das Normierte Defizit ist<br />
der Betrag, der nötig wäre, um eine Freie Spitze von null € zu erreichen.<br />
Um drohenden Substanzverzehr zu ermitteln, wurde angenommen, dass alle Investitionen<br />
der Gemeinden sinnvoll waren. Eine Steigerung beziehungsweise ein Absinken<br />
der Investitionstätigkeit wird dann als Hinweis für sich entwickelnde oder zurückgehende<br />
Zukunftsperspektiven der Gemeinde interpretiert. Als Warngrenze gelten<br />
25 Prozent der Allgemeinen Deckungsmittel.<br />
19 Für die 98. Vergleichende Prüfung galten noch die Definitionen der Warngrenzen des Sechsten (außerordentlichen)<br />
Zusammenfassenden <strong>Bericht</strong>s, Landtagsdrucksache 14/4150, S. 21. Ab der 101. Vergleichenden<br />
Prüfung wird für die Freie Spitze eine Warngrenze von 14 Prozent der verfügbaren Allgemeinen<br />
Deckungsmittel verwendet.<br />
34 <strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>