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Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...

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Zentralisierung der<br />

Kfz-Zulassung im<br />

Landkreis Kassel<br />

Zweckverband<br />

Gesundheit, Sport, Erholung<br />

scheidung, die mit den Außenstellen geschlossenen Verträge im Rahmen des rechtlich<br />

Möglichen zu ändern.<br />

Der Landkreis Kassel beschritt im Jahr 2003 den umgekehrten Weg, indem er seine<br />

Kfz-Zulassungsstelle und die der Stadt Kassel zusammenlegte. Der Abbau von vier<br />

Planstellen im Zuge der Zusammenlegung führte zu einem jährlichen Sparpotenzial<br />

von 183.000 € 306 .<br />

Sparpotenzial<br />

Sparpotenziale und –bedarfe der Kfz-Zulassung<br />

Landkreis<br />

Darmstadt-<br />

Dieburg<br />

Landkreis<br />

Kassel<br />

Landkreis<br />

Offenbach<br />

Wetteraukreis<br />

landkreisindividuell (Stufe 1) 138.000 € 183.000 € 500.000 € 400.000 €<br />

vergleichend (Stufe 2) 1 0 € 0 € 0 € 0 €<br />

Anteiliger Bedarf für<br />

Haushaltsausgleich (Stufe 3)<br />

260.000 € 175.000 € 132.000 € 285.000 €<br />

Anteiliger Bedarf erreichbar? nein ja ja ja<br />

1<br />

Ein Vergleich war nicht möglich, weil mit der Dezentralisierung Personal in unterschiedlichem<br />

Umfang auf die Gemeinden überging.<br />

Quelle: eigene Berechnungen<br />

Ansicht 110: Sparpotenziale und -bedarfe der Kfz-Zulassung<br />

8.36 Gesundheit, Sport, Erholung<br />

• Gesundheitsämter<br />

Die Aufgaben der Gesundheitsämter beruhen auf einer Vielzahl gesetzlicher Grundlagen.<br />

Ausgehend vom „Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ von 1934<br />

enthält die zugehörige „Dritte Durchführungsverordnung“ einen Aufgabenkatalog des<br />

öffentlichen Gesundheitsdienstes. Für Hygiene- und Gesundheitsaufsicht sind das<br />

Infektionsschutzgesetz und die Trinkwasserverordnung einschlägig. Den Kinder- und<br />

Jugendärztlichen Dienst regelt das Hessische Schulgesetz (HSchG) 307 . Das Aufgabenfeld<br />

der Betreuungsstelle wird durch das Betreuungsgesetz (BtG) des Bundes, das<br />

Betreuungsbehördengesetz (BtBG) und die Ausführungsbestimmungen des Landes<br />

(Hessisches Ausführungsgesetz zum BtG vom 5. Februar 1992) bestimmt. Das Gesundheitsamt<br />

überprüft die Erforderlichkeit, den Umfang und die Dauer einer gesetzlichen<br />

Betreuung Erwachsener, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer<br />

Behinderung hilfsbedürftig sind. Ferner schlägt es dem Vormundschaftsgericht geeignete<br />

Betreuer vor.<br />

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt haben sich zur Erfüllung<br />

der Aufgaben des Gesundheitsamts in einem Zweckverband zusammengeschlossen.<br />

Dieser Zweckverband finanzierte sich aus eigenen Einnahmen (wie Gebühren) und<br />

einer Umlage. Die Umlageanteile bestimmten sich nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen<br />

beider Gebietskörperschaften.<br />

306 Diese Maßnahme wirkte sich ab 2004 aus.<br />

307 § 149 HSchG - Schulgesundheitspflege<br />

Der Schulärztliche Dienst ist den kreisfreien Städten und den Landkreisen zur Erfüllung nach Weisung<br />

übertragen. Die Schulgesundheitspflege umfasst den schulärztlichen und den schulzahnärztlichen<br />

Dienst. Ihre Aufgabe ist es, in Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern die gesundheitliche Entwicklung<br />

der Schülerinnen und Schüler durch Vorsorge zu fördern, gesundheitlichen Gefährdungen vorzubeugen<br />

und Maßnahmen zur Behebung gesundheitlicher Störungen einzuleiten.<br />

154 <strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>

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