Sechzehnter Zusammenfassender Bericht 2006 - Hessischer ...
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Zentralisierung der<br />
Kfz-Zulassung im<br />
Landkreis Kassel<br />
Zweckverband<br />
Gesundheit, Sport, Erholung<br />
scheidung, die mit den Außenstellen geschlossenen Verträge im Rahmen des rechtlich<br />
Möglichen zu ändern.<br />
Der Landkreis Kassel beschritt im Jahr 2003 den umgekehrten Weg, indem er seine<br />
Kfz-Zulassungsstelle und die der Stadt Kassel zusammenlegte. Der Abbau von vier<br />
Planstellen im Zuge der Zusammenlegung führte zu einem jährlichen Sparpotenzial<br />
von 183.000 € 306 .<br />
Sparpotenzial<br />
Sparpotenziale und –bedarfe der Kfz-Zulassung<br />
Landkreis<br />
Darmstadt-<br />
Dieburg<br />
Landkreis<br />
Kassel<br />
Landkreis<br />
Offenbach<br />
Wetteraukreis<br />
landkreisindividuell (Stufe 1) 138.000 € 183.000 € 500.000 € 400.000 €<br />
vergleichend (Stufe 2) 1 0 € 0 € 0 € 0 €<br />
Anteiliger Bedarf für<br />
Haushaltsausgleich (Stufe 3)<br />
260.000 € 175.000 € 132.000 € 285.000 €<br />
Anteiliger Bedarf erreichbar? nein ja ja ja<br />
1<br />
Ein Vergleich war nicht möglich, weil mit der Dezentralisierung Personal in unterschiedlichem<br />
Umfang auf die Gemeinden überging.<br />
Quelle: eigene Berechnungen<br />
Ansicht 110: Sparpotenziale und -bedarfe der Kfz-Zulassung<br />
8.36 Gesundheit, Sport, Erholung<br />
• Gesundheitsämter<br />
Die Aufgaben der Gesundheitsämter beruhen auf einer Vielzahl gesetzlicher Grundlagen.<br />
Ausgehend vom „Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ von 1934<br />
enthält die zugehörige „Dritte Durchführungsverordnung“ einen Aufgabenkatalog des<br />
öffentlichen Gesundheitsdienstes. Für Hygiene- und Gesundheitsaufsicht sind das<br />
Infektionsschutzgesetz und die Trinkwasserverordnung einschlägig. Den Kinder- und<br />
Jugendärztlichen Dienst regelt das Hessische Schulgesetz (HSchG) 307 . Das Aufgabenfeld<br />
der Betreuungsstelle wird durch das Betreuungsgesetz (BtG) des Bundes, das<br />
Betreuungsbehördengesetz (BtBG) und die Ausführungsbestimmungen des Landes<br />
(Hessisches Ausführungsgesetz zum BtG vom 5. Februar 1992) bestimmt. Das Gesundheitsamt<br />
überprüft die Erforderlichkeit, den Umfang und die Dauer einer gesetzlichen<br />
Betreuung Erwachsener, die aufgrund einer psychischen Erkrankung oder einer<br />
Behinderung hilfsbedürftig sind. Ferner schlägt es dem Vormundschaftsgericht geeignete<br />
Betreuer vor.<br />
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg und die Stadt Darmstadt haben sich zur Erfüllung<br />
der Aufgaben des Gesundheitsamts in einem Zweckverband zusammengeschlossen.<br />
Dieser Zweckverband finanzierte sich aus eigenen Einnahmen (wie Gebühren) und<br />
einer Umlage. Die Umlageanteile bestimmten sich nach dem Verhältnis der Einwohnerzahlen<br />
beider Gebietskörperschaften.<br />
306 Diese Maßnahme wirkte sich ab 2004 aus.<br />
307 § 149 HSchG - Schulgesundheitspflege<br />
Der Schulärztliche Dienst ist den kreisfreien Städten und den Landkreisen zur Erfüllung nach Weisung<br />
übertragen. Die Schulgesundheitspflege umfasst den schulärztlichen und den schulzahnärztlichen<br />
Dienst. Ihre Aufgabe ist es, in Zusammenarbeit mit der Schule und den Eltern die gesundheitliche Entwicklung<br />
der Schülerinnen und Schüler durch Vorsorge zu fördern, gesundheitlichen Gefährdungen vorzubeugen<br />
und Maßnahmen zur Behebung gesundheitlicher Störungen einzuleiten.<br />
154 <strong>Sechzehnter</strong> <strong>Zusammenfassender</strong> <strong>Bericht</strong>